Annxx
Hallo ich hatte es zwar vor einer ganzen weile schon mal gefragt aber so wirklich wusste niemand so richtig Bescheid.! Wer weiß wie das ist zwecks Schwanger und Kurzarbeit. Ich bin seit April in Kurzarbeit zwecks Corona werde im Mai Minimum auch noch sein ggf.Auch länger. Ich hab Angst das das Elterngeld damit verechnet wird (60%vom normal Lohn) lt. L-Bank (die berechnen Elterngelder) gibt es zwar schon ein Vorschlag vom Land das die Unterstützung aber ob das so wirklich ist?? Weis bis jetzt niemand. Nun hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef und hab ihm von der Schwangerschaft erzählt und meinen Ängsten zwecks wennig Geld am Ende jetzt ist die Frage wenn ich mich in der Kurzarbeit Krank schreibe bekomme ich auch nur Kurzarbeit Lohn wie ist das wenn ich ein BV mir holle? In google hab ich was gefunden das ich dann auch nur des Geld von der Kurzarbeit bekomme. Stimmt das? Hat man keine Chance sein vollen Lohn zu bekommen i.wie? Mein Chef steht hinter mir und würde mich unterstützen.
Hey, ich habe auch schon viele Foren durchsucht und letztendlich bleibt es dabei das wir Kurzarbeitergeld bekommen egal ob krank oder BV. Da heißt es also nur: abwarten. Ich bleibe nämlich bestimmt auch noch mind 2-3 Monate komplett zu Hause, da ich in der Touristik arbeite und hier ja grad bis mind Mitte Juni das Reiseverbot verlängert wurde. Bezüglich des Elterngeldes gibt es einen Entwurf das man hier das Kurzarbeitergeld bei der Berechnung ignorieren möchte und statt dessen den regulären Lohn als Wert nehmen möchte. Diese Gesetzesänderung ist allerdings noch nicht vom Kabinett verabschiedet. Man arbeitet aber schon ein paar Wochen daran und es liest sich auch überall recht hoffnungsvoll: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/elterngeld-wird-kurzfristig-angepasst/154564
Also ich denke es auch so gehört zu haben. Geht dir Firma in die Kurzarbeit und du bist im BV, dann bekommst du den Anteil vom Kurzarbeitergeld. Geht die Firma iwann wieder aus der Kurzarbeit raus und es gibt wieder normalen Lohn/Gehalt, dann bekommst du das auch wieder im BV. Also ich kann deine Sorge ja verstehen. Aber wie sollst du ohne Arbeit dein normales Gehalt einfach so weiter bekommen? Das scheint mir unlogisch. Außerhalb dieser besonderen Situation, wenn eine Frau die in Schichten arbeiten geht ein BV bekommt, dann bekommt sie es auch nur ohne Schichtzuschläge oder täusche ich mich da? Ich hoffe auch sehr, dass die Möglichkeit besteht, dass das Kurzarbeitergeld nicht mit angerechnet werden muss. Ich kann heute Abend noch einmal eine Freundin fragen, die sitzt iwo aufm Amt. Vllt weiß sie mehr
Ich sag mal Hallo aus dem Novemberbus.. Ich arbeite als Krankenschwester im OP und bekomme egal ob BV oder ob ich in der SS arbeiten gehen ein Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate. Also bei mir ist es dann demnach mit Schichtzulagen etc. Ich habe irgendwo mal gelesen das in der SS kein finanzieller Nachteil entstehen darf. vlt hilft das ein bisschen weiter
Vielen Dank für euer wissen so hatte ich es auch raus bekommen. Aber ich hatte gehofft das es vllt. Doch ne Lücke gibt. Ja gib ich zu das es unlogisch klingt. Mir geht es jetzt auch eher um ds elterngeld also jetzt aktuell. Und weiß jemand wie des ist ich Arbeite in einer Kiefer -gesichts chirugie Praxis mein Chef und die azubis arbeiten durch da azubis nicht in Kurzarbeit dürfen und es für 1 Arzt Geschäft gibt. Angestlter Arzt und Kollegen sind in Kurzarbeit könnte mein Chef mich alleine wieder aus der Kurzarbeit hollen?oder gehen dann nur alle? Ich darf diesen Monat wenigstens ein paar Tage arbeiten gehen dann Rutsch ich ein paar % hoch ( da die azubis paar Urlaubstage nehmen)
Holen kannst du dir win BV nicht so einfach.... derjenige der es ausstellt, ist im Falle einer kassenärztlichen Prüfung dran. Und schlimmer .... DU selber, müsstest es zurück zahlen. Gab da schon einige Debatten im Rechtsforum (wo du evtl auch mal eine Frage stellen kannst diesbezüglich, da sind einige findige User und die anwältin unterwegs). Wenn dein Chef KuA angemeldet hat, hast du keine Chance auf normalen Lohn. Er kwnn ihn dir nicht zahlen, was er ja mit verhängen der Kurzarbeit dem Staat weiter gegeben hat (platt ausgedrückt). Dad Einzige was man hoffen kann ist, dass diese Monate eventuell beim EG ausgeklammert werden. Aber wenn das nicht geht dann geht es leider nicht... Ich hatte dad bei meiner ersten ss. Durch eine kleine Nebenselbststängikeit wurde ich in einer Zeit ohne Gehalt berechnet. Ergebnis: 600€ statt 1.600€ im Monat. Da ist unsere Gesetzgeber völlig rigoros.....
Nur wenn explizit in einer betriebsvereinvarung steht, dass schwangere (wie zum Bsp auch Azubis) von der kurzarbeit ausgeschlossen werden, gibt's das normale Geld. Ansonsten wird man genauso behandelt, wie alle anderen Mitarbeiter. Auch bei einem BV. Die Regierung wird aber ziemlich sicher die Regelung durchwinken, dass aufgrund der Krise nicht das kurzarbeitergeld zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird, sondern die 12 Monate davor. Es sind sich hier alle einig.