mausebär2011
Hallo!
Beim großen ist es fast 10jahre her, ich hab keine Ahnung wie das war.
Also... Meine Kollegin (Frau vom Chef) kam vorhin kurz vorbei (um mir was über den Zaun zu werfen) und meinte dann "Denk dran das du Ende Mai das letzte mal das volle Gehalt von uns bekommst, danach kommt es ja anteilig als Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse!"
Uppppssss, dachte ich nur. Daran kann ich mich gar nicht mehr erinnern!
Also wie genau ist das denn jetzt?
Muss ich da einen Antrag stellen?
Oder macht das die Krankenkasse automatisch?
Und wie ist das nach der Geburt? Da gehe ich ja nunmal direkt in Elternzeit. Bekomme ich im ersten Monat dann Elterngeld oder Mutterschaftsgeld?
Oder gehe ich gar nicht ab dem ersten Tag in Elternzeit sondern erst nach dem Mutterschutz?
Ich stelle mich grade total doof an das zu verstehen. Muss Schwangerschafts-Dummheit sein.
Davor hat mich meine Mutter immer gewarnt "Bei jedem Kind wurde ich immer etwas Begriffsstutziger"
Hat jemand eine Idiotensichere Erklärung für mich?
Viiiielen Dank schonmal!
Du bekommst schon ein ganzes Gehalt im Mutterschutz, es zahlt nur nicht komplett der Arbeitgeber. Die Krankenkasse zahlt 13€ pro Kalendertag. Die Differenz zu deinem Gehalt, zahlt dann dein Chef. Um das Geld zu bekommen, brauchst du vom Frauenarzt eine Bescheinigung, die bekommt man meist ca.8 Wochen vor Geburt. Das reicht du dann bei der Krankenkasse und Arbeitgeber glaube ich ein. Ich bekomme meine Bescheinigung beim nächsten Termin. Das zählt dann bis zur Geburt und danach musste glaube ich die Geburtsurkunde eingereicht werden. Du kannst aber auch einfach kurz bei der Krankenkasse anrufen und den Ablauf erfragen, das habe ich auch gemacht, weil ich mir nicht mehr sicher war.
Die 8 Wochen nach der Geburt bekommst du noch Mutterschaftsgeld, danach kommt Elterngeld
und zum thema elterngeld/elternzeit: das sind ja generell zwei verschiedene dinge und haben nichts (direkt) miteinander zu tun. elternzeit beginnt nach dem mutterschutz. elterngeld (basiselterngeld) wird ab der geburt ausbezahlt und mit dem mutterschaftsgeld verrechnet. zumindest ist das mein kenntnisstand.
Jetzt habe selbst ich es kapiert
Eine Frage würde mich jetzt allerdings auch noch in den Schlaf quälen...
Bekommt man in den 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung noch sein "normales" Gehalt (sprich von der Krankenkasse + Rest vom Arbeitgeber) oder bekommt man ab der Entbindung elterngeld + die Zuschüsse durch die Krankenkasse + Kindergeld?
Ersteres. Die 8 Wochen nach der Entbindung gibt's Mutterschaftsgeld von KK + AG. Kindergeld ebenso. Für nach den 8 Wochen beantragt man Elterngeld. Bei einer Sache muss man vorsichtig sein: Jeder angefangene Bezugsmonat MG wird auf die 12 Bezugsmonate EG angerechnet. Wer nicht sofort Elterngeld beziehen möchte und auch nicht arbeitet, kann Geld verlieren. Bei meiner Großen ist uns das leider passiert.
Das gleiche wie die 6 Wochen vor der Geburt, aber halt für 8 Wochen. Hab dir etwas beigefügt
