Monatsforum August Mamis 2020

Haushaltshilfe

Haushaltshilfe

Lisaleon

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Hallo ihr lieben, so mal eine Frage. Hat jemand von euch eine Haushaltshilfe oder beantragt jemand eine? Ich habe heute erfahren das mein Partner direkt am Tag meiner Entlassung wieder arbeiten muss früh morgens bis abends 20 Uhr (langer Arbeitsweg). Jetz bekomme ich meinen 3. Kaiserschnitt und habe eine frisch 2 jährige und ein Schulkind + das neugeborene und den Haushalt das ich dann alles 4 Tage nach Kaiserschnitt allein bewältigen müsste. Ich habe Zweifel das ich das schaffen werde und habe mich heute bei meiner Krankenkasse informiert. Wie läuft das denn genau ab? Hat da jemand Erfahrung?


KnuddelnaseEva

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Antwort auf Beitrag von Lisaleon

Ja wir haben zur Zeit eine liebe Haushaltsfee. Die hab ich ja damals aufgrund drohender Frühgeburt in der 32ssw bekommen. Ich brauchte eine ärztliche Stellungnahme, eine Diagnose. Wir haben zeitgleich mit der Krankenkasse telefoniert und diese hat uns innerhalb kürzester Zeit den formellen Antrag zugeschickt, außerdem Organisationen mit denen sie zusammen arbeiten die Haushaltshilfen vermitteln. Wir hatten allerdings schon selbständig eine Organisation gefunden, die auch bewilligt wurde von der kk. Innerhalb einer Woche haben wir die Haushaltsfee bekommen und zwar bis zum errechneten Entbindungstermin! So, dass zu unserer Geschichte. Also, ich denke du wirst eine Diagnose und ärztliche Stellungnahme brauchen. Aber frag ruhig bei deiner kk nach, wir haben mit unserer kk sehr gute Erfahrungen gemacht! Ich denke aber aufgrund deiner Umstände, Kaiserschnitt und keine Betreuung der Kinder, da Mann abwesend solltest du schon eine familien-haushaushilfe bekommen. Ich drück dir die Daumen!


Hekate100

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Antwort auf Beitrag von Lisaleon

Der Arzt bzw. das Krankenhaus stellt eine Verordnung häuslicher Pflege aus. Auf der Verordnung stehen Diagnosen und es muss angegeben werden in welchem Umfang die hauswirtschaftliche Versorgung stattfinden soll. Die Leistung muss dann unmittelbar nach der Entlassung in Anspruch genommen werden. Die Leistung wird für 28 Tage von den Kassen genehmigt, Entlassungstag zählt mit. Sie kann noch in gesonderten Fällen um weitere 28 Tage verlängert werden, bedarf aber einer schriftlichen Stellungnahme des Arztes und wird dem medizinischem Dienst der Krankenkassen vorgelegt. Erbringen dürfen die Leistung anerkannte Leistungserbringer, meistens ambulante Pflegedienste. Ich würde an deiner Stelle einen Pflegedienst rechtzeitig suchen, da nicht jeder das macht (gibt nicht so viel Geld dafür). Rechtzeitig bei der Kasse anrufen und schon mal ankündigen. Weiß nicht wie andere Pflegedienste arbeiten, wärest du meine Patientin, hätte ich das für dich mit den Kassen geklärt, ist unserer Service. Die Verordnung wird von dir unterschrieben und dem Pflegedienst ausgehändigt. Dieser beantragt die Leistung bei deiner Krankenkasse und rechnet direkt mit ihr ab. Es empfiehlt sich wirklich so schnell wie möglich die Verordnung einzureichen, spätestens am 3. Tag muss sie der Kasse vorlegen. Alles Gute :)