Ich bin am 30.12.14 ins bv gegangen..wie verhält sich das jetzt mit dem Urlaub von 2015.bis zum 26.10.15 war ich im mutterschutz..Urlaubstage hatte ich 2015 21 tage (a 4 tage die Woche) also 5 wochen und 1 tag.bekomme ich alle Tage noch oder wird da was gekürzt?lg
Antwort auf Beitrag von Puschi83
Als hättest du normal gearbeitet :) super, oder :)
Antwort auf Beitrag von Hasenbande
Also den kompletten müsste ich jetzt noch bekommen?
Antwort auf Beitrag von Puschi83
BV gilt wie gearbeitet, MuSchu auch. Falls du seit dem MuSchu Elternzeit hast, wird Dir da was gekürzt, aber davor nicht. Ist bei mir ähnlich. Ich hab schon geklärt, dass ich den 2014er Resturlaub und den Urlaub aus 2015 an die Elternzeit dran hänge. Das nutze ich zur Kita Eingewöhnung. Muss mich nur noch erkundigen, wann ich eigentlich wieder arbeiten muss, möchte nicht, dass ich mich verrechne und nen Tag zu spät komme. ![]()
Antwort auf Beitrag von Tiffy_78
Ja genau.also ab 27.10.15hab ich Elternzeit gehabt.also denke von den Urlaubstagen sind dann noch 19 oder 18 übrig. 1 Tag pro monat darf dann gekürzt werden.
Antwort auf Beitrag von Puschi83
Ja, müsste in etwa hin kommen. Hab den selben Anspruch grundsätzlich wie du, aber Mausi kam schon Anfang August, also hat die Elternzeit vorher begonnen. Ist also nicht 1:1 übertragbar, aber ich werde demnächst bei meinem Arbeitgeber mal nachfragen.
Antwort auf Beitrag von Puschi83
Darf ich mich einschleichen? Habe schon öfters darüber im Expertenforum gelesen. Wenn du im bv warst und in die Zeit geplanter und schon genehmigter Urlaub fällt, verfällt der wohl. Noch nicht verplante Tage bleiben. Pro vollen Monat Elternzeit wird 1/12 des Jahresurlaubs gekürzt. Viele grüße :-)
Antwort auf Beitrag von blattlaus
Huhu.da war noch gar nix genehmigt:) war ja schon 2014 raus ;) aber danke..ja habe dann 19 tage noch