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Kind alleine auf dem Pausenhof
StefanieBaum

In Deutschland werden jährlich bis zu 1000 Kinder und Jugendliche zu Vollwaisen - du verlierst beide Elternteile.

Für jede einzelne Familie, für jedes einzelne Kind ändert sich das gesamte Leben. Daher solltet ihr für den Fall vorsorgen, der hoffentlich niemals eintritt.

Die Sorgerechtsverfügung

Wenn ihr als Eltern vorsorgen wollt, müsst ihr eine Sorgerechtsverfügung in Testamentform hinterlegen. Das bedeutet, ihr müsst es entweder komplett mit der Hand schreiben, die Namen der Kinder nennen und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen, oder aber ihr geht damit zu einem Notar. Eheleute können ein gemeinsames Testament verfassen, unverheiratete brauchen zwei Testamente.

In der Sorgerechtsverfügung bestimmt ihr eine oder mehrere Personen zum Vormund, zu denen eure Kinder nach eurem Tod kommen sollen. Sprechen keine schwerwiegenden Gründe dagegen, wird sich das Vormundschaftsgericht daran halten. Der Vormund ist dann für die Kinder verantwortlich und kann sie zu sich nehmen. Er muss das aber nicht tun, auch wenn ihr es im Testament festgelegt habt. Daher solltet ihr mit der/den entsprechenden Person/en regelmäßig besprechen, ob sie noch immer dazu bereit sind, eure Kinder aufzunehmen. Ihr solltet dem Vormund auch eine Vollmacht für den Fall eures Todes geben. So kann er noch bevor es eine gerichtliche Entscheidung gibt, für die Kinder sorgen und hat gegenüber Ärzten, Behörden und der Schule Befugnisse.

In der Sorgerechtsverfügung solltet ihr ebenso vermerken, wenn bestimmte Personen das Kind nicht bekommen sollen. Beispielsweise könnt ihr festhalten, dass der leibliche Vater, der sich nie um das Kind gekümmert, es auch nach eurem Tod nicht bekommen soll. Oder ihr legt fest, dass eure Schwester, mit der ihr seit Jahren zerstritten seid, die Kinder nicht bekommen soll. Solche Vermerke erleichtern dem Vormundschaftsgericht die Entscheidung.

Denkt auch darüber nach, ob ihr die Personensorge von der Vermögenssorge trennen möchtet. Vielleicht möchtet ihr, dass euer geschiedener Ehemann die Personensorge erhält, nicht aber das geerbte Vermögen verwalten soll. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, beides voneinander zu trennen.

Wenn es kein Testament gibt

Viele Eltern glauben, dass sie mit der Auswahl eines Taufpaten bereits diesen Vormund festlegen. Das stimmt nicht. Ein Taufpate hat rechtlich gesehen keine Funktion! Wenn der Taufpate auch zum Vormund werden soll, müsst ihr das testamentarisch festlegen.

Sofern also kein Testament vorliegt, bestimmt das Vormundschaftsgericht einen Vormund für das Kind, für Geschwister wird in der Regel ein gemeinsamer Vormund gesucht. Das geschieht mit Unterstützung des Jugendamtes. Bevorzugt wird ein Vormund in der Familie der Kinder oder unter Freunden der Eltern gesucht. Findet sich aus diesem Umfeld keine geeignete Person, kommen Pflegefamilien, betreute Wohngruppen, Kinderdörfer oder Kinderheime in Betracht. Auch der Wunsch der Kinder wird vom Vormundschaftsgericht berücksichtigt.

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