Hallo,
Ich habe seit einigen Zyklen Schmierblutungen in der 1. Zyklushälfte: 3-4 Tage normale Periodenblutung, dann ca. 2 Tage leichte Schmierblutungen (bräunlich). Beim Geschlechtsverkehr und beim Stuhlgang kommt es manchmal auch noch zu wenig hellerem Blut nach der Schmierblutung. Vor dem Eisprung hört es auf. Erst seit dem letzten Zyklus habe ich keine Schmierblutungen mehr in der 2. Zyklushälfte, davor immer ca. 1 Woche nach dem Eisprung bis zur Periode. Meine Hormonwerte in der 2. Zyklushälfte sind unauffällig. In der ersten wurde noch kein Hormonstatus erstellt.
Ich hatte letztes Jahr im Oktober eine Fehlgeburt mit Einnahme von Cytotec.
Zur Unterstützung nehme ich Mönchspfeffer und Ovaria comp ein.
Kann ich trotz der Schmierblutungen in der 1. Zyklushälfte schwanger werden?
Meine Ärztin im Kinderwunschzentrum meint, dass sich mein Zyklus noch einpendeln wird und der Plan ist, sonst mit Clomifen zu unterstützen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Hoffentlichbaldgut
am 29.05.2020, 11:30
Antwort auf:
Schmierblutungen in der 1. Zyklushälfte
Hallo,
die Schmierblutung kann verschiedene Ursachen haben. Kurz nach der eigentlichen Periodenblutung wird sie kaum einen Einfluss haben, relevant wären vor allem Störungen der Eizellreifung oder Anomalien in der Gebärmutter. Wenn Die Blutungen nach der Fehlgeburt angefangen haben, sollte man eventuell eine Gebärmutterspiegelung erwägen.
Viele Grüße
Christoph Grewe
von
Dr. Christoph Grewe
am 29.05.2020
Antwort auf:
Schmierblutungen in der 1. Zyklushälfte
Zur Ergänzung:
Ich hatte Ende April eine Gebärmutterspiegelung, um eine Verwachsung zu entfernen. Der weitere Befund ist auch hier unauffällig. Aktuell befinde ich mich im ersten Zyklus nach der OP. Die Schmierblutungen traten jedoch vorher schon auf.
von
Hoffentlichbaldgut
am 29.05.2020, 11:33
Antwort auf:
Schmierblutungen in der 1. Zyklushälfte
Um auch noch auf Ihren Nachtrag einzugehen:
Da es ja eine Anomalie gab, könnte ein kleiner Rest auch weiterhin die Ursache sein. Ich würde zunächst die Therapie mit Clomifen abwarten.
VG
C. Grewe
von
Dr. Christoph Grewe
am 29.05.2020