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Gesetze?????

Thema: Gesetze?????

Hallo, also mein Lebensgeährte und ich haben uns zu einer Kinderwunschbehandlung entschieden. Wir haben bereits eine Tochter die durch Insimination entstanden ist. Damals mußten wir noch alles selbst zahlen aber inzwischen soll sich die Gesetzeslage ja geändert haben, kennt sich jemand damit aus? Liebe Grüße Trienchen

von Trienchen am 01.07.2012, 09:38



Antwort auf Beitrag von Trienchen

oh ja welch leidiges Thema...Wir haben bei verschiedenen Stellen angefragt (Notar, diverse Krankenkassen, KInderwunschklinik) alle sagten man müsse für eine anteilige Kostenübernahme verheiratet sein. In manchen Gebieten gibt es wohl auch die Möglichkeit sich vom Notar eine Lebensgemeinschaft beglaubigen zu lassen, das wäre mit einer Ehe gleichzusetzen...Uns wurde gesagt, dass man gegen dieses veraltete "heiraten-müssen" klagen kann. Da dies bis zum obersten Gerichtshof geht, würde sich ein solches Verfahren über Jahre hinziehen, aber sei bisher immer von Erfolg gekrönt gewesen...

von Muffin08 am 01.07.2012, 10:03



Antwort auf Beitrag von Muffin08

Danke für deine Antwort. Oh das klingt ja entmutigend. Aber verstehen kann ich das nicht, wer sagt denn das verheiratete sich nach so einer Behandlung nicht scheiden lassen. Totaler quatsch meiner Meinung nach.

von Trienchen am 01.07.2012, 10:17



Antwort auf Beitrag von Trienchen

Eben, jede 2. Ehe wird heutzutage geschieden..ist also kein Garant dafür...Wir überlegen gerade auch spontan im kleinsten Kreis zu heiraten..auch wenn das nicht unser Wille ist.....aber auf einen jahrelangen Rechtsstreit habe ich jetzt auch keine Lust mehr

von Muffin08 am 01.07.2012, 11:49



Antwort auf Beitrag von Trienchen

Verheiratet sein ist ein muss. Das kann man gut finden oder nicht. Ändert aber nichts. Grundsätzlich wird so durch die GKV die Familie unterstützt. Familie ist in D per Definition Ehepaar, die Familie Müller... ggf. auch ohne Kind. Es geht um Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Familienrecht... Eine Änderung dieser Rechtslage wird es in D erst einmal nicht geben. Es liegt nicht im Interesse der KK und nicht im Interesse des Gesetzgebers. Frau darf auch nicht älter als 40 und Mann nicht älter als 50 sein. Willkürlich gewählte Grenze. Gefällt mir auch nicht - ist aber so. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist m.E. in Österreich möglich. (Wobei sich mir nicht erschließt, warum man vor einem Notar eine Beuurkundung machen würde, aber nicht vor einem Standesbeamten...)

von shinead am 01.07.2012, 16:39



Antwort auf Beitrag von shinead

Tja, ansonsten heißt es halt: selbst zahlen. Doof, ist aber so.

von Morla72 am 02.07.2012, 10:04



Antwort auf Beitrag von Trienchen

Soweit ich weiß werden nur für das erste Kind Kosten übernommen (jedenfalls bei gesetzlichen Kassen und IVF/ICSI, das weiß ich sicher). Das kann aber von Land zu Land unterschiedlich sein, da in manchen Bundesländern die Länder selber noch zuschießen. Erkundige Dich am Besten in einer KiWu Klinik in Deiner Nähe.

von Nugua10 am 02.07.2012, 11:30



Antwort auf Beitrag von Nugua10

Nach Eintritt einer klinischen Schwangerschaft wird von der KK mindestens noch ein Versuch bezuschusst. Ob Geschwister- oder Erstkind spielt keine Rolle. Sobald die Voraussetzungen gegeben sind, zahlt die KK (mindestens) 3 Versuche IVF/ICSI

von shinead am 02.07.2012, 16:05



Antwort auf Beitrag von Nugua10

Nach Eintritt einer klinischen Schwangerschaft wird von der KK mindestens noch ein Versuch bezuschusst. Ob Geschwister- oder Erstkind spielt keine Rolle. Sobald die Voraussetzungen gegeben sind, zahlt die KK (mindestens) 3 Versuche IVF/ICSI

von shinead am 02.07.2012, 16:05



Antwort auf Beitrag von shinead

Ehrlich? Mir wurde das anders erklärt und zwar sowohl in der Klinik als auch von der (gesetzlichen) KK. Angeblich wurde das Gesetz (ich glaube in 2008, bin mir aber nicht sicher) geändert. Finde ich aber Klasse, wenn das so ist, ich hab in diesem Punkt unheimlich gerne Unrecht

von Nugua10 am 02.07.2012, 16:39



Antwort auf Beitrag von Nugua10

Meine Freundin ist gerade das 3. Mal in der KiWu Klinik für Kind No. 3. Klar, sie haben auch noch Eisbären. Aber sie kriegen 3 Versuche bezahlt.Die Genehmigung kam im März 2012. Die HEK gibt für alle 3 Versuche 200 Euro dazu. http://www.hek.de/leistungen-beitraege/business-leistungen/kuenstliche-befruchtung.html Die BKK VBU soll "Gerüchten zufolge" 50% + 25% zahlen, wenn beide dort versichert sind. Vor dem Wechsel, einfach nachfragen und schriftliche Bestätigung anfordern. Stand wohl im Mitgliedermagazin. Die Gerücht besagen auch, dass dieser Zuschuss auch für UNVERHEIRATETE bezahlt wird. Also: Bitte nachfragen und ggf. wechseln!

von shinead am 02.07.2012, 23:33



Antwort auf Beitrag von shinead

Waren persönlich da und wechseln!! 75 % Kostenübernahme wenn beide da sind und verheiratet. (icsi) ZUm Alter kann ich nichts sagen, sind schon Ü LG

von katte80 am 03.07.2012, 21:06



Antwort auf Beitrag von katte80

Ich hatte halt nix schriftliches im Netz dazu gefunden! SUPER!!!!

von shinead am 03.07.2012, 22:15