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mal ne schwierige Frage

Thema: mal ne schwierige Frage

Also, ich hab meine Krankenkasse gewechselt, erst vor nem Monat. Wenn ich schwanger werden würde, dann würde ich ein BV bekommen, da ich in der ambulanten Pflege mit MRSA-Patienten nicht mehr schaffen darf. Das heißt also, dass ich mein Gehalt von der Kk bekommen würde oder bzw. mein Arbeitgeber das Geld von der Kk und ich dann vom Pflegedienst. Aber ich bin jetzt erst kurz bei der neuen Kk und hoffe natürlich dass es diesen ÜZ geklappt hat. Besteht trozt der kurzen Zeit der Versicherungsschutz im vollem Umfang?? Oder kann meine Kk sagen, "die ist erst so kurz bei uns, die bekommt noch keine Kohle von uns"??? Kennt sich da jemand aus??? will nicht meine neue Kk fragen, wäre irgendwie doof!

Mitglied inaktiv - 14.07.2008, 12:36



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Du hast von Anfang an vollen Versicherungsschutz. Die KK kann sich nicht weigern zu bezahlen. LG Frechmaus81

Mitglied inaktiv - 14.07.2008, 12:40



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ja genau, ich hatte einen Zahlfall die hat Krankenkasse zu nem bestimmten Zeitpunkt gewechselt (sagen wir mal es war 01.07.) und wurde vorher für längere Zeit krank. Sie hat dann vor dem 01.07. Krankengeld von der einen und ab dem 01.07. das Krankengeld von der neuen Kasse bekommen. Dennoch würde ich mich erkundigen - die können an der Situation sowieso nichts ändern, sprich rausschmeißen, die Versicherung kündigen, deinen Beitrag aufstocken - kann alles nicht passieren, also würde ich mich dort erkundigen. Du weißt aber schon, dass das Krankengeld nicht so hoch ist wie deine Vergütung jetzt? Vielleicht kann man dich ja auch in eine andere Abteilung versetzen? Ich stell es mir nämlich auch nicht schön vor ewig zu Hause zu sitzen und Däumchen zu drehen...

Mitglied inaktiv - 14.07.2008, 12:53



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hast vollen anspruch ;)

Mitglied inaktiv - 14.07.2008, 12:49



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@alkade... Berufsverbot hat eigentlich nix mit Krankschreibung zu tun. So weit ich weiß, würde ich mein Gehalt weiter bekommen. Natürlich nur das Grundgehalt ohne Zulagen. Bei Krank bekommt man ja nach 6 Wochen Krankengeld. Oder vertue ich mich da jetzt??? Danke an euch für eure Antworten!!!

Mitglied inaktiv - 14.07.2008, 13:08



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Ja leider weiß ich das auch nicht so genau. Aber wenn du das Geld weiter bekommst, bekommst du doch normal auch einen Ausgleich (eine Durchschnittbetrag) für die Zulagen oder nicht - also bei uns hier ist das so. Wenn du aber das Geld vom Arbeitgeber weiter bekommst (halt ohne Zulagen), was willst du dann von der Krankenkasse? Ich selbst sitz halt nur an der Abrechnung, krieg die Sachen also angewiesen und muß das ganze nur Ausführen, deshalb bin ich da jetzt auch überfragt. Aber eins ist sicher: wenn du Leistungen von der KK bekommt mußt dann kriegst du die, egal ob ein Kassenwechsel stattgefunden hat oder nicht. Bin ich mir ziemlich sicher.

Mitglied inaktiv - 14.07.2008, 14:02



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Hallo Mini muh, natürlich hast du vollen Versicherungsschutz. Hast doch nur gewechselt aber vorher wo einbezahlt. Man hat grundsätzlich vollen Versicherungsschutz. Wollen dich ja als Mitglied behalten. LG Pumuckel

Mitglied inaktiv - 14.07.2008, 13:39