Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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Reiserücktrittsversicherung:

Thema: Reiserücktrittsversicherung:

Hallo! Habt Ihr Erfahrung mit sowas??? Wir haben letztes Jahr eine Woche Urlaub auf einem Bauernhof gebucht. Wir schließen eigentlich immer eine Reiserücktrittsversicherung ab, haben sie aber noch nie gebraucht. Diesmal war es anders, da unser Sohn im Mai am Herz operiert wurde. Wir gehen seit Geburt jährlich zur Kontrolle, (er ist 6 Jahre) es gab nie Probleme, aber im März stellte sich raus daß die O.P. notwendig ist (war). Die RRV haben wir vor abgeschlossen noch bevor wir das von der O.P. wußten. Jetzt sagt die Versicherung, sie müsse nicht zahlen, da er den "Herzfehler" ja schon von Geburt an hat. Ist das Richtig? Es waren bis jetzt wie gesagt immer nur rutine Untersuchungen, gab keinerlei Bedenken... Vielen Dank für eine Antwort! Maxi

Mitglied inaktiv - 18.02.2010, 16:09



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Was steht denn im Kleingedrucktem?Wir wollten im Dez.in den Skiurlaub fahren und konnten nicht fahren,da ich in der 7 Woche schwanger war und ich Blutungen hatte und es damit endete das ich eine Fehlgeburt hatte.Da der HCG nicht sank,musste ich alle zwei Tage ins Krhs zur Blutabnahme.Nun hatte mein FA mir ein Attest geschrieben das ich aus medizinischer Sicht nicht fahren dürfte.Das hat gereicht und die Vers.hat gezahlt.Allso probiere es so aus.Wenn nicht mit dem Kinderarzt sprechen. Lg

Mitglied inaktiv - 18.02.2010, 16:18



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Erst mal: Das tut mir wirklich Leid wegen der FG! Hoffe es geht Dir soweit wieder gut! Wir waren beim KA, der hat für die Versicherung ein großes Formular ausfüllen müssen. Und da Jamie ja seit der Geburt dieses "Geräusch" hatte hat es die Versicherung abgelehnt :o( Bin echt total schockiert, ich meine es war ja kein Schnupfen wegen dem wir die Reise nicht antreten konnten... LG, Maxi

Mitglied inaktiv - 18.02.2010, 17:49



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Ich grüße dich, also ich sehe es so, dass der seit Geburt bestehende Herzfehler kein Grund ist, euch die Inanspruchnahme der RRV zu versagen. Das würde ja im Umkehrschluss heißen, dass Herzpatienten nie in Urlaub fahren könnten. Evtl. fragst du noch mal im Rechtexpertenforum nach. Auf der Grundlage deiner Schilderung, empfehle ich dir aber, auf jeden Fall in Widerspruch gg. diese Entscheidung zu gehen. Viel Erfolg und deinem Herzkind alles Liebe und Gute Anne

Mitglied inaktiv - 18.02.2010, 20:23



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Also ich sehe das so, wenn die Versicherung das weis, dass Euer Sohn einen Herzfehler hat (Du hast das Formular ja vom KA ausfüllen lassen) und mit Euch einen Verischerungsvertrag abschließt, ist denen das Risiko bekannt. Meiner Meinung darf die Versicherung dann keine Inanspruchnahme der Leistungen verweigern. Viele Grüße und Viel Glück Grundgute

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 08:53



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der Herzfehler wurde bei Abschluss der Versicherung nicht angegeben. Weiß auch gar nicht, ob RRVen überhaupt Gesundheitsfragen stellen. Auf jeden Fall versichert man sich für akute Erkrankungen, die die Reise verhindern. Trini

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 12:40



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Das Problem wird sein, dass die Versicherung es als chronische Erkrankung ansieht, da das Herzproblem schon länger besteht und unter ärztl. Kontrolle war. Und meist ist eine akute Verschlechterung von einer vorhandenen Erkrankung durch die Versicherung nicht abgedeckt. Kannst ja auch mal googlen unter Reiserücktrittsversicherung und chronischer Erkrankung. Was anderes wäre es gewesen, wenn der Herzfehler bisher unentdeckt gewesen wäre.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:13