Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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Wo kann ich mich informieren? SBA -> Auto

Thema: Wo kann ich mich informieren? SBA -> Auto

So, nach langem hin und her habe ich mich durchgerungen den Führerschein zu machen. Jetzt wollen wir uns langsam mal schlau machen über Auto, Anmeldung etc. Wie läuft das mit dem Anmelden von einem Auto auf jemanden mit SBA ? Was muß ich dort beachten? Wie sinnvoll ist es überhaupt? Muss man einen bestimmt GdB haben? Merkzeichen? Danke schonmal im Vorraus!

Mitglied inaktiv - 07.04.2012, 17:02



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man kann das Auto auf einen behinderten Menschen mit SBA anmelden ( auch wenn es ein Kind ist ) allerdings darf man dann nur Fahrten mit dem Kind oder der behinderten Person machen bzw Fahrten die dem Kind/behinderten Person und Haushalt dienen ... Fahrten zur Arbeit oder ohne Kind/behinderten Person zur Freundin etc, darf man nicht machen ... bei anmelden aufs Kind mußman nur beide Vollmachen von den Erziehungsberechtigen vorlegen und natürlich vorher das Auto beim Straßenverkehrsamt ummelden, dazu natürlich den Ausweis vorlegen ... Steuertechnisch wird man dann befreit von der KFZ Steuer ... ließ mal hier dazu http://www.steuertipps.de/lexikon/b/behinderte-kraftfahrzeug http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=219

von Caiss am 07.04.2012, 18:46



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Und somit werden wir den SBA meines Sohnes nicht mehr verlängern. Stand von vorne rein eigentlich fest, aber durch den Führerschein haben wir es doch noch offen gelassen.

Mitglied inaktiv - 07.04.2012, 19:31



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wie alt ist dein Sohn denn ? warum wollt ihr den Ausweis nicht mehr verlängern lassen ?

von Caiss am 07.04.2012, 19:46



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Er ist nun 7. Weil der Ausweis bis auf einen Haufen Ärger nix gebracht hat. (60GdB, Merkzeichen H) Wir haben keine steuerlichen Vorteile, das einzigste seit seinem 6. Geburtstag kostenlos Bus fahren.

Mitglied inaktiv - 07.04.2012, 19:52



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ups ein haufen Ärger, in wie fern ? wir haben seit Geburt einen mit 70% Merkzeichen G H B .... haben nun auch Antrag auf höher setzung gestellt ... bei uns nützt es schon einiges .... ok, kommt auch evtl auf die Behinderung an ... darf ich fragen was dein Sohn hat ...

von Caiss am 07.04.2012, 20:11



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Mein Sohn hat den SBA seit 2009, giltet als geistig behindert (starke Entwicklungsverzögerung, Sprachbehinderung) bekommt nur Merkzeichen H, B bekommt er nicht, da er keine körperliche Behinderung hat und das ist auch schon unser Ärger. Fahrten zu Therapien etc. müssen wir selbst tragen. Da wir auch so blöd sind/waren alle Fahrten so günstig wie möglich zu halten, kommen wir auch nicht auf bzw. über den Betrag den wir steuerlich geltend machen könnten. Mittlerweile wurden aber auch Therapien reduziert, da er jetzt in einer Ganztags-Schule ist und nach den Sommerferien eine Sprachbehinderten Schule (auch Ganztags) besucht Wir mussten uns von der VDK sagen lassen, bei einem Kind solle man keinen SBA beantragen, ausser das Kind sei zu 100% behindert. Traurig aber wahr :-(

Mitglied inaktiv - 07.04.2012, 20:23



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wer H hat, muss auch B bekommen. Auch die Kinder. Frag mal bei www.rehakids.de nach, die sagen dir, wie du auch an B bekommst. Aber das eine geht nur mit dem anderen.

von arlett1978 am 07.04.2012, 21:23



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Das hab ich 2009 durch das Anraten von einigen Mamas hier gemacht aber da wurde uns sowohl von der "Antragsstelle" und der VDK gesagt (mehr oder weniger Wortwörtlich), da mein Großer keine Hilfe benötigt beim Ein-/Aussteigen steht ihm auch kein 'B' zu. Ein Kind in dem Alter läßt man ja sowieso nicht alleine Fahren. Ein 'H' ist das einzigste was zu bieten wäre und ich könnte ja vor Gericht ziehen, was gute 2 Jahre gehen könnte und uns auch nichts bringen würde. Da ich es auch so von der VDK gesagt bekommen habe, ist das Thema abgeharkt. Das ganze ging über 1 Jahr lang....(Erteilung, Erkundigung, Widerspruch, Neuantrag bzw. Antrag auf Erteilung des Merkzeichen B ´s) Ich hätte jetzt den SBA nochmal in Betracht gezogen, wenn wir Vorteile mit dem Auto hätten.

Mitglied inaktiv - 07.04.2012, 21:43



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Hallo, also gerade das "H" bringt Euch mehr steuerliche Vorteile als irgendetwas anderes. Bei H oder Bl gilt der erhöhte Steuerfreibetrag von 3700 €, der sich richtig lohnt. Am Besten wäre der Besuch eines guten Anwalts, denn das "B" ist bei "H" notwendig und nur eine logische Ergänzung. Gerade bei einer geistigen Behinderung muss eine ständige Begleitung gegeben sein; das Argument, ein normales Kind lässt man auch nicht alleine hinkt gerade bei einem 7 Jährigen. Wir haben mit 2 Jahren durch Widerspruch alle Merkzeichen bekommen (G wegen der Wahrnehmungsstörung, z.B. muss ich meinen heute 8 jährigen immer noch unbekannte Treppen tragen, da er z.T. regelrechte Panikattacken bekommt). Oft hilft alleine eine Beratung und ein Schreiben vom Anwalt und dann läuft es. LG Minnie

von minnie_74 am 07.04.2012, 21:57



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http://sovd-nrw.de/startseite.0.html gibt es in jeder größeren Stadt .. die helfen euch dabei das zu bekommen was euch zusteht ... natürlich bekommt man mit einer geistigen Behinderung auch das B .. wir haben das B auch bekommen, Sprachbehinderung, Gendefekt und Entwicklungsverzögerung ... und natürlich macht es einen Sinn auch unter 100 % einen SBA zubeantragen ... natürlich habt ihr steuerliche Vorteile sowie auch beim KFZ, denn die fallen dann ganz weg ... ich würde es an eurer Stelle nochmals versuchen, mit hilfe des SoVD ... ihr zahlt einen Familienbeitrag und könnt alles nutzen und der Rechtsanspruch ist somit kostenlos, selbst wenn es vor Gericht gehen sollte, wird alles übernommen ....

von Caiss am 08.04.2012, 09:40



Antwort auf Beitrag von minnie_74

wir haben beide autos auf meinen sohn angemeldet und man bekommt von den autoherstellern prozente. Wir haben sie aber nicht steuerbefreit somit dürfen wir auch ganz normale wege fahren. Julia

von ed am 10.04.2012, 07:48



Antwort auf Beitrag von minnie_74

wir haben beide autos auf meinen sohn angemeldet und man bekommt von den autoherstellern prozente. Wir haben sie aber nicht steuerbefreit somit dürfen wir auch ganz normale wege fahren. Julia

von ed am 10.04.2012, 07:48



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also unsere Tochter hat 70% mit Merkmal H... wir haben den Steuerfreibetrag von 3700 Eur auf meinen Mann übertragen lassen und einen ganzen Batzen Einkommenssteuer zurückerhalten... Die Fahrten zur Therapie haben wir alle gesammelt und aufgelistet, gut hat nicht viel gebracht, weil man ja auch eine Selbstbehalt hat. Diesen Steuervorteil kann man auch eintragen lassen, dann wird schon monatlich der Freibetrag vom Brutto abgezogen, also weniger versteuert. Einfach beim Finanzamt nachfragen.

von Saarlandmami am 10.04.2012, 16:27