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Kann das Sozialamt das SPZ bestimmen?

Thema: Kann das Sozialamt das SPZ bestimmen?

Hab grad total Ärger mit dem Sozialamt als Träger der autismustherapie bei meinem Sohn! Seit einen 3/4 Jahr macht er die Therapie bei einem SPZ was 45km entfernt ist , die Therapeutin kommt 1x die Woche zu uns /Schule! Jetzt mit Schulbeginn soll er in eine Fördergruppe bei einem Autismusverein wechseln ,Betreung 1x im Monat ,und wir müßten dahin fahren! Und dort werden" Alltagsdinge nachgespielt" Das ist doch ein Witz oder, können die das so einfach machen? Hat man da nicht wie beim Arzt die freie Wahl? Wir sind super zufrieden mit seiner Sozialtherapeutin und ich möchte Ihn nicht wieder an andere Dinge gewöhnen! Kann man bei sowas Wiederpruch einlegen? Danke schonmal!

Mitglied inaktiv - 30.09.2011, 14:55



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Aber hallo, auf jeden Fall entscheidest DU zu wem ihr hingeht und niemand anderes!!!! Therapeutenwechsel auf Amtswunsch??? Bei einem Autisten??? Das ist ja bei "normalen" Kindern schon schwierig genug bis die Vetrauen zu einer neuen Person fassen, ich möchte gar nicht wissen wie lange es dann bei deinem Sohn dauern würde. Und wenn du da von denen weiter geärgert wirst mach dich mal schlau übers persönliche Budget, dann kannst du noch einfacher selbst bestimmen.

von saskia8580 am 30.09.2011, 15:32



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Also , ganz so einfach ist das nicht. Da das Jugendamt oder bei euch das Sozialamt die Therapie bezahlt, kann es auch verlangen das das Kind in einer anderen Autismusambulanz weiter therapiert wird. ABER: es müssen die gleichen bedingungen gegeben werden wir bei dem letzte Hilfeplangespräch abgemacht worden sind. Sicherlich hast du den Protokoll bei euch liegen, lies es dir durch und dann siehst du genau was euch zusteht.

von Familie6 am 30.09.2011, 19:32



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Mit welchem Recht? Bei uns finanziert das Sozialamt den integrativen Kindergartenplatz. Und auch die Behandlungen im SPZ. Mein Kind hat ein RECHT auf diese Leistung auf Grund seiner Erkrankung, ich habe nicht darum gebeten und es ist auch keine freiwillige Nettigkeit des Sozialamts die an irgendwelche Bedingungen geknüpft ist. ICH entschiede, in welchen Kindergarten mien Kind geht, ICH entscheide welcher Arzt mein Kind behandelt, ICH entscheide welcher Therapeut mein Kind behandelt und ICH entscheide auch, in welches SPZ ich gehe. Beantragt man übrigens das persönliche Budget hat das Amt GAR NICHTS mehr mit den Therapeuten oder Einrichtungen zu tun, die zahlen dir nur noch die anfallenden Kosten und du machst den Rest komplett selber mit den jeweiligen Stellen aus. Das Amt ist nur noch Kostenträger, aber nicht mehr Vertragspartner z.B. des SPZs. Also kann dir auch kein Amt vorschreiben zu wem du zu gehen hast.

von saskia8580 am 01.10.2011, 00:35



Antwort auf Beitrag von saskia8580

Ich frag mich gerade wieso das SPZ.amt die kosten trägt,solche Therapien laufen doch über die kk,also so kenn ich es aus der Praxis und die Eltern können das SPZ frei wählen.

von CKEL0410 am 01.10.2011, 07:58



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Träger für die Autismustherapie ist das Jugend/Sozialamt bei uns! Aber ich werde das mit dem persöhnl. Buget machen, wenn die sich weiter stur stellen! Hab mich gestern mit der Elterniniative und dem Komunikations.....ach weiß was ich in verbindung gesetzt wo das Sozialamt uns hinschicken will, die könnten so eine Therapie wie mein Sohn bis jetzt bekommen hat und wie es auch von der Kinderpsychatrie empfohlen wurde gar nicht leisten! Die waren sogar selbst der meinung dass es quatsch wäre! Aber die lieben Ämter, natürlich geht es denen "nur um die Kinder" Sorry absolutes Reizthema bei mir, habs mir ja nicht ausgesucht und man hat das Gefühl für jede noch so kleine Sache ständig bitten und betteln zu müssen! Habt Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 01.10.2011, 08:05



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Du kannst gerne den persönlichen Buget beantragen, aber genau welche Summe du ausbezahlt bekommst weisst du leider auch nicht vorher. Bei unserem letzten Hilfeplangespräch steht auch die Anzahl der Stunden die unser Sohn in der Autismustherapie verbringt und was das für Kosten sind, bei uns 2400 Euro im Monat. Ich denke nicht das alles über das Buget abgerechnet werden kann. Aber ein Versuch ist es wert. Aber wenn die neue Institution selber sagt das die Therapie dort nicht gewährleistet ist, denke ich dass du gute Chancen hast mit einem schriftlichen Wiederspruch weiter die bestehende Therapie zu bekommen. Ein Gutachten von der jetztigen Therapiestelle wäre da von Vorteil. Ich selber kämpfe momentan auch mit den Behörden.Mein Sohn soll in einer anderen Schule als wo wir Wohnen beschult werden und das Amt will die Kosten für Integrationskraft und den Schulweg nicht übernehmen, da nicht im Kreis liegt. Der Kreis wo die Schule liegt sagt, nein das muss das Amt übernehmen wo wir wohnen....ach ja immer ein hin und her.. Lg Isabel

von Familie6 am 01.10.2011, 11:30