Hallo
Es scheint mal wieder eine spaar maßnahme der KK zu sein . Also kurz zu mein Anliegen.
Mein Sohn ist ja in Behandlung bei einer niedergelassenen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, wegen sprachstörung und so vieles mehr. Da in der Praxis auch Therapien gemacht werden hat er seine HP aller 14 Tage dort. So auch heute . Aber als wir da waren mußten wir zu der Ärztin rein. Sie war traurig und unsicher . Und zwar hat sie gestern von den KK ein schreiben bekommen wenn Patienten von ihr weiter geschickt werden zu Test wie in unserem Fall die Autismußambulance darf sie den Patient in der zeit nicht weiterbehandeln bzw. die HP. darf nicht stattfinden .In unserem Fall würde das heißen das mein sohn erst im Januar wieder hin darf. was soll das .? In der Autismußambulance sind doch aber nur test und keine Therapie. Wir könnten nur als überbrückung ein Ergo rezept bei der KÄ holen aber die hat ihr soll schon erfüllt. Das kann ja noch heiter werden denn das betrift ja dann auch im SPZ wenn die ihre Patienten zur Autismußabulance schicken dürfen die auch in der zeit keine Therapien anbieten nur der Ärztliche Rat den darf man sich holen. Super wieder auf den Rücken der Kinder.LG
Mitglied inaktiv - 22.07.2009, 17:33