Hilfe für kranke und behinderte Kinder

Forum Hilfe für kranke und behinderte Kinder

Integration in Schule

Thema: Integration in Schule

Hallo, mein Sohn ist nun sechs und ich konnte ihn dieses Jahr noch einmal von der Schule zurückstellen. Er hat eine Entwicklungsverzögerung, vorallem in der Sprache. Da er jedoch auch starke Konzentrationsprobleme hat fallen auch die IQ Tests immer grenzwertig aus, der letzte ergab 88 Punkte. In Sachen, welche ihn interessieren ist er aber Spitze. Ich wollt ihn eigentlich nächstes Jahr in eine Sprachheilschule einschulen lassen, abver mit diesem Testergebniss kann ich das vergessen. Auf die Förderschulen hier bei uns möchte ich ihn auf keinen Fall geben...ganz schlimmer Umgang...leider. Ich habe mich nun entschlossen, ihn als Integrtionskind in unsere Jenaplanschule einzuschulen. Die Schule ist top und er kann dort bis zur letzten Klasse bleiben. Dei Lehrer sind sehr bemüht und es wird vorallem darauf geachtet, das Kein Kind sozial ausgegrenzt wird, was in der Förderschule aufgrund seiner Sprachprobleme definitiv passieren würde. Jetzt hat mir jemand gesagt, es gibt Integrationshelfer über das Sozialamt, aber man kann auch beim Jugendamt eine 1:1 Betreung für das erste Jahr beantragen. D.H. die Schule stellt dann eine Person nur für meinen Sohn ein, welche ihn den ganzen Tag betreut. Weiß jemand von Euch, wie groß die Chance ist, sowas durchzubekommen? Was muss ich in den Antrag schreiben? Das eine seelische Behinderung droht? Wäre dankbar für Tips! LG Messa

Mitglied inaktiv - 29.04.2009, 22:09



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich bin Sonderpädagogin an einer Grundschule in NRW. Zur Zeit arbeite ich in zwei Klassen und habe in jeder Klasse ein Kind mit Integrationshelferin. Einmal wird diese vom Sozialamt und einmal vom Jugendamt bezahlt. Das Sozialamt bezahlt bei uns immer unkomliziert und ohne Probleme nach Antrag, wenn das Kind einen Grad der Behinderung hat, denn dann greift das Sozialgesetzbuch. Das Jugendamt bezahlt die Integrationshelferin nicht so ohne weiteres. Auf jeden Fall benötigt man ein ärztliches Gutachten welches eine seelische Behinderung bestätigt und einen netten Sachbearbeiter. Uns wurde schon vom Jugendamt gesagt: " Ob das Kind seelisch behindert ist, bestimmen nur wir." Ich kann Eltern nur raten an den Schulen zu hospitieren und das auf sich wirken zu lassen. Und ein IQ von 88 ist im Normalbereich bzw. sagt überhaupt nichts aus. Ein Kind kann so viel kompensieren bzw. sich entwickeln... lg Christina

Mitglied inaktiv - 29.04.2009, 22:34



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, danke für Deine Infos. Die Sprachheilschule sagt, der IQ muss mindestens 95 sein, sonst schafft er das nicht. Er wäre zu langsam, nicht zu "dumm".

Mitglied inaktiv - 29.04.2009, 22:38



Antwort auf diesen Beitrag

In welchem bundesland wohnst du??? Also mit dem IQ von 95 ist ja der Hammer . Also wo steht dass denn geschrieben. Es gibt 1000 verschiedene IQ Tests ....welchen nehmen die denn bitte als Grundlage. Ich habe aktuell ein Mädchen die ich mit 2 ganz verschiedenen IQ tests getestet habe und beides mal kam 86 heraus und sie kommt super im Unterricht mit. Außerdem ist der IQ keine statische Angelegenheit und kann sich bei Förderung erhöhen. lg

Mitglied inaktiv - 29.04.2009, 22:56



Antwort auf diesen Beitrag

Wir wohnen in Sachsen. Ich fand das alles auch übertrieben. Ich weiß nicht, welche Kinder die dort wollen. Wahrscheinlich dürfen die nur bisschen mit der Zunge anstoßen.

Mitglied inaktiv - 29.04.2009, 23:03



Antwort auf diesen Beitrag

Hab in Sachsen (Leipzig) studiert. So was haben die uns aber nicht beigebracht.... . Hab noch viele Freundinnen, die dort arbeiten auch an der Sprachheilschule. Ich frag noch mal nach... Leider berichten sie mir, dass Sachsen in Sachen Integration noch Entwicklungsland ist bzw. wenn es gemacht wird dann nicht so förderlich...

Mitglied inaktiv - 29.04.2009, 23:13



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, wäre schön wenn Du noch mal fragen könntest. Wäre für jede Info dankbar. Die Integration an unserer Jenaplan scheint aber zu passen. Werde aber nochmal hospitieren. Meine Email: diedrea74@web.de Danke und LG!

Mitglied inaktiv - 29.04.2009, 23:19



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, komme auch aus Sachsen und habe mich in den letzten Jahren auch wegen Rückstellung, Integration und Schulbegleitung / Integrationshilfe informiert. Allerdings ist mein Sohn ja körperlich behindert. Bei uns macht die Integrationshilfe die Lebenshilfe (gibt sicherlich auch andere, aber wir sind in einem KiGa von der Lebenshilfe). Die hätten uns auch geholfen, das durchzuboxen (gibt es bestimmt auch bei euch). Eine Integrationshilfe muss übrigens nicht für den ganzen Tag bewilligt werden, sondern meist wohl nur für entsprechende Stunden und dann auch mit der entsprechenden Qualifikation (z.B. als Kommunikationshilfe bei Autisten, oder bei Glasknochenkrankheit o.ä. zum Tragen und Hilfe bei Motorik). Es können auch pro Woche wenige Stunden mit Einzelunterricht genehmigt werden (bei uns macht das dann eine Sonderpädagogin aus der Körperbehindertenschule). Und im Unterricht kann eine Unterrichtshilfe den vom Lehrer vermittelten Stoff in Häppchen verpacken. Aber alles muss einzeln beantragt werden und wird auch ganz individuell genehmigt. Wir bekamen den Hinweis, dass alles sehr viel Zeit braucht (ihr müsstet es also so schnell wie möglich beantragen) ! Wir haben uns jetzt jedoch gegen all diese Modelle entschieden und für die G-Klasse *schluck* der Körperbehindertenschule entschieden. Ich finde es scheuslich, dass es diese Bezeichnungen hier immer noch so gibt, obwohl es auch Kinder betrifft, die keine geistige Behinderung haben. (G-Schule bedeutete eigentlich, dass Kinder mit einem IQ von 0 bis 60 diese besuchen!!!! - Heute kommen auch Kinder in solche Klassen, die einfach mehr Betreuung brauchen insbesondere an Körperbehindertenschulen, der Name ist also echt überholt). Also die Sache mit dem IQ halte ich auch für bedenklich, da eigentlich der Normbereich 80 bis 120 ist. Außerdem muss man wissen, dass die meißten IQ-Tests auch sehr gut beübt werden können, d.h. ein Kind welches wenig Erfahrungen mit den Aufgabentypen hat, wird schlecht abschneiden. Auch Konzentration und Motivation spielen, wie du ja angemerkt hast, eine Rolle. Eigentlich kann man einen IQ erst einigermaßen verläßlich ab einem Alter von 4 Jahren ermitteln. Wenn ein Kind entwicklungsverzögert ist, erst entsprechend später! Leider ist es aber so, dass wenn sich die Sprachheilschule streubt aus welchem Grund auch immer, du wenig Chancen hast. Eine Integration müsste aber relativ leicht (wenn die Schule einverstanden ist und Plätze frei sind) durchzusetzen sein, da laut Gesetz eine integrative Beschulung einer Förderschule vorzuziehen ist. Auch darf im Grundschulbereich das Lernziel (Versetzung aus der 4. in die 5.) keine Rolle spielen. Allerdings muss das Kind, wenn es das Lernziel nicht erreicht, dann ab der 5. eine Förderschule besuchen. Was noch wichtig wäre, ist, dass ihr mit der Rückstellung bereits einen der beiden "Freischüsse" (freiwillige Rückstellung oder Schulzeitstreckung) verbraucht habt! Ihr solltet also dieses Jahr gut nutzen. Hat die Sprachheilschule einen Kindergarten? oder ist er bereits dort? Vielleicht schafft er es ja so doch noch dahin. Kann er eine Vorschule besuchen bzw. gibt es bei euch spezielle Programme? Falls möglich würde ich auf weitere IQ-Tests verzichten, es sei denn sie werden wirklich verlangt. Es ist doch besser, wenn sich die Leute selber ein Bild machen (dazu sind es doch Pädagogen) und so eine Zahl regt zu Vorurteilen an. LG Anja

Mitglied inaktiv - 30.04.2009, 01:19



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, komme auch aus Sachsen und habe mich in den letzten Jahren auch wegen Rückstellung, Integration und Schulbegleitung / Integrationshilfe informiert. Allerdings ist mein Sohn ja körperlich behindert. Bei uns macht die Integrationshilfe die Lebenshilfe (gibt sicherlich auch andere, aber wir sind in einem KiGa von der Lebenshilfe). Die hätten uns auch geholfen, das durchzuboxen (gibt es bestimmt auch bei euch). Eine Integrationshilfe muss übrigens nicht für den ganzen Tag bewilligt werden, sondern meist wohl nur für entsprechende Stunden und dann auch mit der entsprechenden Qualifikation (z.B. als Kommunikationshilfe bei Autisten, oder bei Glasknochenkrankheit o.ä. zum Tragen und Hilfe bei Motorik). Es können auch pro Woche wenige Stunden mit Einzelunterricht genehmigt werden (bei uns macht das dann eine Sonderpädagogin aus der Körperbehindertenschule). Und im Unterricht kann eine Unterrichtshilfe den vom Lehrer vermittelten Stoff in Häppchen verpacken. Aber alles muss einzeln beantragt werden und wird auch ganz individuell genehmigt. Wir bekamen den Hinweis, dass alles sehr viel Zeit braucht (ihr müsstet es also so schnell wie möglich beantragen) ! Wir haben uns jetzt jedoch gegen all diese Modelle entschieden und für die G-Klasse *schluck* der Körperbehindertenschule entschieden. Ich finde es scheuslich, dass es diese Bezeichnungen hier immer noch so gibt, obwohl es auch Kinder betrifft, die keine geistige Behinderung haben. (G-Schule bedeutete eigentlich, dass Kinder mit einem IQ von 0 bis 60 diese besuchen!!!! - Heute kommen auch Kinder in solche Klassen, die einfach mehr Betreuung brauchen insbesondere an Körperbehindertenschulen, der Name ist also echt überholt). Also die Sache mit dem IQ halte ich auch für bedenklich, da eigentlich der Normbereich 80 bis 120 ist. Außerdem muss man wissen, dass die meißten IQ-Tests auch sehr gut beübt werden können, d.h. ein Kind welches wenig Erfahrungen mit den Aufgabentypen hat, wird schlecht abschneiden. Auch Konzentration und Motivation spielen, wie du ja angemerkt hast, eine Rolle. Eigentlich kann man einen IQ erst einigermaßen verläßlich ab einem Alter von 4 Jahren ermitteln. Wenn ein Kind entwicklungsverzögert ist, erst entsprechend später! Leider ist es aber so, dass wenn sich die Sprachheilschule streubt aus welchem Grund auch immer, du wenig Chancen hast. Eine Integration müsste aber relativ leicht (wenn die Schule einverstanden ist und Plätze frei sind) durchzusetzen sein, da laut Gesetz eine integrative Beschulung einer Förderschule vorzuziehen ist. Auch darf im Grundschulbereich das Lernziel (Versetzung aus der 4. in die 5.) keine Rolle spielen. Allerdings muss das Kind, wenn es das Lernziel nicht erreicht, dann ab der 5. eine Förderschule besuchen. Was noch wichtig wäre, ist, dass ihr mit der Rückstellung bereits einen der beiden "Freischüsse" (freiwillige Rückstellung oder Schulzeitstreckung) verbraucht habt! Ihr solltet also dieses Jahr gut nutzen. Hat die Sprachheilschule einen Kindergarten? oder ist er bereits dort? Vielleicht schafft er es ja so doch noch dahin. Kann er eine Vorschule besuchen bzw. gibt es bei euch spezielle Programme? Falls möglich würde ich auf weitere IQ-Tests verzichten, es sei denn sie werden wirklich verlangt. Es ist doch besser, wenn sich die Leute selber ein Bild machen (dazu sind es doch Pädagogen) und so eine Zahl regt zu Vorurteilen an. LG Anja

Mitglied inaktiv - 30.04.2009, 01:19