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I kraft Beantragung?

Thema: I kraft Beantragung?

Hallo. Kurze vorgeschichte Meine tochter hat eine visuelle wahrnehmungsstörung (sind in Behandlung) Wir versuchen nun eine i kraft für die schule zu bekommen. Sie kommt jz in die zweite klasse. Hat die erste schon wiederholt. Auf die Empfehlung der Lehrerin möchte ich nicht eingehen. (sie soll auf eine Förderschule mit dem Schwerpunkt "sehen" gehen) wir möchten sie aber lieber (bitte schlechte Kommentare weglassen - die werden ignoriert und ich kann sie auch nicht gebrauchen) auf der jetztigen schule lassen Zu frage Hat jemand mit einer Beantragung ob wirnes überhaupt bekommen würden?

von laany89 am 15.08.2020, 05:03



Antwort auf Beitrag von laany89

Das hängt sicherlich auch davon ab, ob welchem Bundesland ihr lebt. Welche Lehrerin hat die Förderschule empfohlen? Wenn es die Lehrerin der neuen Klasse ist wäre das ein ziemlich problematischer Start... Den Kontakt zur Förderschule Sehen, solltest du trotzdem suchen ( das wäre bei uns eine Möglichkeit)- von dort kommt dann die Berstung für die entsprechenden Grundschule. Lg

von Winterkind09 am 15.08.2020, 08:35



Antwort auf Beitrag von laany89

Evtl können die mit der Beantragung helfen...

von Ellert am 15.08.2020, 09:50



Antwort auf Beitrag von laany89

Hallo! Ich musste einen Antrag beim Kreis stellen und die Klassenlehrerin sowie die Förderlehrerin mussten eine Einschätzung abgeben. Außerdem musste ich ärztliche Berichte einreichen mit Diagnose sowie die Rehaberichte. Nach WOCHEN kam dann ein Anruf vom Kreis, dass das Jugendamt aufgrund Aktenlage den Antrag abgelehnt hat. Warum Jugendamt weiß ich bis heute nicht, mich hat es aufgeregt, dass die Unterlagen einfach irgendwohin weitergeitet wurden an eine Stelle, die garnicht endgültig entscheidet . Und vom Kreis wurde seit Corona nicht mehr in der Schule hospitiert, so dass der Antrag nun immer noch rumdümpelt. Was mich genauso ärgert. Das Coronaschulchaos dürfen unsere Kinder mit ihrer Bildung teilzahlen und dann wird ihnen die Hilfestellung auch noch verwehrt, weil die Zuständigen vom Kreis zwar in der Weltgeschichte rumfallen dürfen, aber nicht mit Mund/Nasenschutz etc in eine Schule durften... Ach ich reg mich schon wieder auf, ich merke es. Jetzt kam ein Schreiben vom Kreis, dass sie immer noch nicht zum hospitieren kommen können und wollen eine Einschätzung von mir, wie das Homeschooling funktioniert hat bzw von der Schule, wie es die letzten Tage vor den Ferien dort geklappt hat. Absolut sinnfreie Behördenrumraterei... Also lange Rede kurzer Sinn. Wenn Deine Klassenlehrerin schon gesagt hat, eine Förderschule wäre besser, wird die schriftliche Einschätzung auch das beinhalten. Die ist Dir keine Hilfe. Und ob bei Euch derzeit auch keiner in die Schule kommt, um den Anspruch persönlich zu beurteilen, musst Du erfragen. Bzw wie das aktuell gehandhabt wird. Wichtig war bei uns, dass in der Diagnose die Bedrohung der Behinderung nach § 35 SGB angegeben ist. Wenn der Antrag abgelehnt wird, bleibt Dir noch der Klageweg beim Sozialgericht. Wünsche Euch viel Erfolg und alles Gute! ohno

von ohno am 15.08.2020, 10:12



Antwort auf Beitrag von laany89

Es kommt bestimmt auch immer aufs Bundesland drauf an. Hier bei mir in Bayern ist es so gewesen wie schon beschrieben wurde- das die Schule eine schriftliche Stellungnahme mit angibt bei der Beantragung. Warum bei euch das Jugendamt nach Aktenlage entscheidet finde ich merkwürdig, da müsste man doch dann ein vernünftiges Feedback bekommen bzw verstehe ich nicht warum das Jugendamt dann nicht direkt auch den Kontakt zu dir als Mutter sucht... Fakt ist ja- das Kind muss zur Schule. Kannst du uns verraten warum du auf keinen Fall dein Kind in die Förderschule geben möchtest?

von Samily am 16.08.2020, 18:21



Antwort auf Beitrag von laany89

In BW wäre es dann keine Integrationskraft, sondern eine Schulbegleitung, was ihr beantragen müsst. Integration ist nur im Kindergarten. LG Muts

von Muts am 20.08.2020, 18:16