Hallo,
ich habe eine Frage. Mein Soh hat Pflegestufe 1. Ich habe gelesen, dass es auch möglich ist über Verhinderungspflege bzw. zusätzliche Betreuungsleistungen eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Stimmt das? Wenn ja, wie funktioniert das?
Habt ihr generell noch Ideen, wie man die Gelder, die einem zustehen, nutzen kann. Wir haben bisher kaum was in Anspruch genommen, weil wir irgendwie nichts finden. Wir sind schon ewig dabei übder den FED eine Betreuungsperson zu suchen, Bisher aber erfolglos.
Vielen Dank
von
Emma81
am 06.10.2016, 10:48
Hallo!
Ja Haushaltshilfe geht über die zusätzlichen Betreuungs- UND Entlastungsleistungen! Ihr müsst dann einen Pflegedienst finden, der das auch macht. Hier ist im Moment alles voll, egal wo man fragt.
Bei diesen Leistungen sammelt ihr Geld bis zum 6.Monat des Folgejahres, dann verfällt es.
Bei der Verhinderungspflege kann man z.b. auch Studenten nehmen oder Bekannte, die nicht mit euch verwandt sind. Den Stundenlohn wählt ihr selber. Wir machen das dann mit Unterschrift und reichen es dann ein.
Wenn ihr die Kurzzeitpflegeleistungen nicht nutzt, könnt ihr davon einen Teil ebenfalls auf die Verhinderungspflege übertragen!
Außerdem wurde uns gesagt, dass man auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen übertragen kann. Da sind wir gerade dran. Wenn alles ausgeschöpft ist, man aber noch einen wichtigen Termin hat (Bei uns Uniseminare), kann man das zusätzlich noch bei der Verhinderungspflege angeben und bekommt darüber hinaus noch Geld.
War das verständlich genug? Es ist alles etwas unübersichtlich.
von
Himbeere90
am 06.10.2016, 16:54
dann soll es keine 208.-mehr geben..
Aber man muss ja leier immer solch einen zugelassenen Dienst dafür finden und
daran hapert es bei uns allen denke ich
dagmar
von
Ellert
am 07.10.2016, 08:03
Nach der Überleitung in die neuen Pflegegrade wird es für alle einheitlich 124 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen geben und nicht mehr, wie aktuell 104 ODER bei erhöhtem Bedarf 208 Euro.
von
leaelk
am 10.10.2016, 07:18
entweder man zahlt die dann aus dem Pflegegeld oder verzichtet
dagmar
von
Ellert
am 11.10.2016, 20:38
Ja, das Pflegegeld steigt allerdings gleichzeitig, so das es unter dem Strich wohl nicht weniger werden soll und dann muss die Differenz aus dem Pflegegeld bestritten werden.
von
leaelk
am 12.10.2016, 18:56