Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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Betreuung/Bezahlung, wenn 20 Fehltage erreicht

Thema: Betreuung/Bezahlung, wenn 20 Fehltage erreicht

Hi, ich habe inzwischen ein Problem. Simon ist im Oktober 06 in den Kindergarten gekommen, die ersten Monate hatten wir Glück, nur dieses Jahr ist er dann ständig krank geworden (allein 15 Fehltage im März), so dass ich inzwischen die gesetzlich zustehenden 20 Fehltage (mit Gehaltsweiterzahlung durch die Krankenkasse) erreicht habe. Dabei hatten wir dieses Jahr noch nicht mal so schlimme Krankheiten wie Windpocken oder Sachen wie Läuse. Immer so Erkältungen, ok einmal Mundfäule, Fußsohlen verbrannt usw. Ich habe alle 20 Tage genommen, nur was passiert jetzt? Natürlich könnte ich mich um eine andere Betreuungsperson bemühen - nur wenn mein Sohn ansteckend krank ist mit den typischen Kinderkrankheiten, dann brauch ich ihn auch nicht zu einer Tagesmutter zu bringen (die ich dann im übrigen auch bezahlen müßte) Ich habe selbst durch eigene Krankheiten dieses Jahr schon wahnsinnig viele Fehltage und das stößt auch der Firma inzwischen auf. Was habe ich denn noch für finanzielle Absicherungen, wenn Simon jetzt wieder krank wird?! Wo bekomm ich denn das Geld her, den Lohnausfall, wenn nicht mehr von der Barmer und der Firma?! LG Sue

Mitglied inaktiv - 21.06.2007, 11:28



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hi, meines wissens stehen jedem elternteil 20 tage kindkrank zu. man kann sich die 20 tage vom partner übertragen lassen, aber da muss wohl ag oder krankenkasse mitspielen. vg tani

Mitglied inaktiv - 21.06.2007, 13:55



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Meines Wissens hat jedes Elternteil 10 Tage pro Kind, nicht 20.

Mitglied inaktiv - 21.06.2007, 15:49



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sorry, ich storniere hiermit meine antwort. aussage war falsch und ich ich zieh mich beschämt in die ecke zurück.

Mitglied inaktiv - 21.06.2007, 19:41



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huhu Den Angestellen die ich kenne steht pro Kind 10 Tage im Jahr zu netterweise uns Beamten nicht ( mein Dienstherr gibt 4 Tage im Jahr, aber nicht pro Kind) Ellert ist wirklich oft krank und ich hätte nicht so viel Urlaub das abzufangen. Man kann wohl noch unbezahlten urlaub nehmen oder dann der Partner ebenfalls wenn man einen hat aber irgendwann ist dann auch aus. Gibt es denn eigentlich für behinderte Kinder Sonderregeleungen? Ellertw ar im letzten Jahr sicher 3 Monate nicht schulfähig, selbst wenn ich in solchen Fällen wie auch imer frei bekäme, wer fängt die Arbeit auf, da bin ich ja sofort das Feindbild im Kollegenkreis. dagmar

Mitglied inaktiv - 25.06.2007, 07:39



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hallo, dir bleibt dann nur noch unbezahlter urlaub! ist leider so........ wir haben 3 chronisch kranke kinder, bei uns ist es auch eine katastrophe... aber das ist leider so...

Mitglied inaktiv - 21.06.2007, 17:39



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Hallo Suka, entweder lässt Du Dich unbezahlt freistellen (dazu ist der AG nicht verpflichtet) oder Du musst unbezahlten Urlaub nehmen oder Überstunden, wenn es die Möglichkeit bei Euch gibt. Vielleicht hast Du ein Zeitkonto. Wg. Läusen muss man nicht fehlen. Richtig durchgeführt, dürfen die Kinder am Tag nach der BEhandlung wieder in die Einrichtung (haben wir gerade hinter uns). Gute Besserung!

Mitglied inaktiv - 23.06.2007, 09:10



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es musst natürlich heißen: Bezahlter Urlaub. Also Du musst u.U. Urlaubstage dafür opfern.

Mitglied inaktiv - 23.06.2007, 09:11



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Gestern hat mir gerade eine Mutter aus dem Kiga erzählt, die gerade ein Praktikum in einer Sozialstation gemacht hat, daß man als Mutter in solchen Fällen, wo die Kindkranktage beider Eltern ausgeschöpft sind und man, wenn man ständig zu Hause bliebe, den Job riskieren würde, eine vom Kinderarzt verschriebene Haushaltshilfe/Kinderbetreuung bekommen könnte. Ich weiß ja nicht, ob das im Falle des kranken Kindes immer so der Oberbringer ist, aber für den ein oder anderen könnte die Info vielleicht hilfreich sein.

Mitglied inaktiv - 25.06.2007, 09:36