Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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Behinderten Ausweis

Thema: Behinderten Ausweis

Hallo zusammen kann mir jemand erklähren was und wo und wie ich machen muss um einen Ausweis zu beantragen für meinen Sohn ?? Was muss ich beachten? Welche Arztunterlagen brauche ich ? oder was brauch ich überhaupt alles ? Was für Vor und Nachteile hat mein sohn bzw wir wenn wir einen beantragen? Ich bin etwas im Zwiespalt zur Zeit aber die Krankheiten häufen sich und ich kann dadurch weniger arbeiten ect. Danke euch für die Mühe Liebe grüße Jasmin

Mitglied inaktiv - 30.01.2004, 13:27



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Hallo Jasmin, du mußt einen Antrag stellen-Formular gibt es entweder auf der Gemeinde,wenn bei euch nicht dort,dann beim zuständigen Versorgungsamt. Das ist eine Art Fragebogen,der ausgefüllt werden muß,u.a. mußt du auch die betreuenden Ärzte der Schweigepflicht entbinden...gut mssen nicht,aber ohne ist's halt etwas nun ja.... Wenn du hast,füge sämtliche Arztberichte aus Kliniken und so weiter mit bei,somit geht es etweas schneller. Nach Aktenlage wird dann entschieden welcher Grad der Schwerbehinderung vorliegt und ob eventuell auch Merkzeichen zugesprochen werden können/müssen. Je nach Prozentzahl gibt es gestaffelt Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte,oder bei den Merkzeichen Befreiung/Ermäßigung von Kfz-Steuer,oder Bus-u. Bahnfahrten und und und. Diese Fragen dürften aber erst relevant sein,wenn es so weit ist. achteile bietet er quasi keine,da du ihn auch jederzeit wieder abgeben kannst. Was hat dein Sohn-darf ich dies fragen? LG Sabine

Mitglied inaktiv - 30.01.2004, 16:27



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Mein sohn hat ein kraniosynostose syndrom hydrocephalus inturnus arnold chiari malfomation herzrythmusstörugnen pulmonalinsuffinzienz tricubidalinsuffinienz reicht das :) liebe grüße jasmin

Mitglied inaktiv - 30.01.2004, 16:30



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Hallo, ich habe ein Buch vom Landesamt für Soziales und Familie/integrationsamt da stehen Anhaltspunkte drin für welche Behinderung wieviel Prozent gewährt werden können und auch sonst noch viele Tipps. Aber die Krankheiten stehen "verdeutsch" drin, nur zum Teil in Latein. Gibt es für die krankenheiten deutsche Benenunngen, dann guck ich mal nach, ansonsten frag doch mal beim Landratsamt oder beim Amtsarzt oder beim VDK danach. Arbeitest du vielleicht in einem großen Unternehmen, die haben zum Teil Schwerbehinderten-Vertreter, da kannst du auch mal nachfragen. lg mami

Mitglied inaktiv - 30.01.2004, 18:45



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also Kraniosyostose = Schädelnahtverknöcherung Hydrocephalus = Wasserkopf (hoffe ich schreibe es richtig so hat man es mir gesagt) Arnold Chirai ist ein Kleinhirnfehlbildung die anderen zwei heißt soviel wie Herzklappenunschlußfähigkeit (schließt sich nicht ganz) und halt herzrythmusstörungen danke dir vielmals liebe grüße jasmin

Mitglied inaktiv - 30.01.2004, 19:24



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Hallo Jasmin, jou,kommt darauf an,für was das "reicht das" stehen sollte;-) für mich als Info oder für die Beantragung eines SBA *lächel*. Spaß beiseite,rufe beim Versorgungsamt an,laß dir Unterlagen zuschicken(geht sehr schnell) und dann fülle sie aus und ab damit. Prozente werden deinem Sohn sicherlich zugesprochen werden,da habe ich fast keine Zweifel. Wie alt ist denn dein Süßer und wie wirken sich seine Diagnose auf die Entwicklung aus? Sei lieb gegrüßt Sabine

Mitglied inaktiv - 30.01.2004, 20:10



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So, jetzt hab ich was gefunden, aber wie gesagt das sind Anhaltspunkte, letztendlich entscheidet das zuständige Versorgungsamt. folgendes hab ich gefunden „Bei Kindern ist zu berücksichtigen, dass sich die Auswirkungen eines Hirnschadens abhängig vom Reifungsprozess sehr verschieden entwickeln können, sodass in der Regel Nachprüfungen in Abständen von wenigen Jahren angezeigt sind. Bei einem mit Ventil versorgten Hydrozephalus ist ein GdB/MdB-Grad von wenigstens 30 anzusetzen. Grundsätze der Gesamtbewertung von Hirnschäden: 1. Hirnschaden mit geringer Leistungsbeeinträchtigung= 30-40% 2. mittelschwere 50-60% 3. schwere 70-100% Entwicklungsstörung im Kleinkindalter/Umschriebene Entwicklungsstörungen in den Bereichen Motorik, Sprache oder Wahrnehmung und Aufmerksamkeit leicht, ohne wesentliche Beeinträchtigung= bis10% sonst-bis zum Ausgleich-je nach Beeinträchtigung der Gesamtentwicklung= 20-40% bei besonders schwerer Ausprägung 50% Beim Herz geht’s dann weiter, aber das alles abzuschreiben Hier steht was von -Trinkschwierigkeiten -Schwitzen -Tachy und Dyssspnoe -Zyanose -rezidivierende pulmonale Infekte.... und dann halt wieder von leicht bis schwer, von 20bis 100 Prozent Vielleicht kannst du die irgendwo das Buch besorgen, gibt’s für jedes Bundesland individuell, auch mit Adressen und Ansprechpartnern vor Ort. Also, du siehst du hast auf alle Fälle Anspruch, wieviel Prozent entscheidet dann das Versorgungsamt, wenn du aber denkst es ist zu wenig, dann kannst du Widerspruch einlegen mit der Bitte um Neufeststellung. Weiter kann ich dir leider auch nicht helfen, habe grade für mich einen Antrag abgegeben, das ist also für mich auch noch Neuland. lg mami

Mitglied inaktiv - 30.01.2004, 20:42



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Danke euch für die infos :) "mit reicht das" hatte ich natürlich den ausweis gemeint:) bist heute habe ich eigentlich nicht daran gedacht einen zu beantragen bis die steuerberaterin uns darauf hingewiesen hatte :( mein kleiner ist jetzt 19 monate bisher entwickelt er sich eingentlich recht gut auser das sprechen er hat zw. durch kopfschmerzatacken gleichgewichtsstörungen bekommt es sehr schnell auf der lunge (infektanfällig) bei diesen krankheiten kommt es nun auf die weiterentwicklung an bzw. wie schnell es sich verschlechtert eine op hat er am kopf schon hinter sich (komplettremodelierung) solange es ihm gut geht und er sich belasten kann lassen die ärzte ihn in ruhe haben sie gemeint auser natürlich die üblichen rutineuntersuchungen ( augenarzt neuropätiatriär MRT AEP und EEP´s ect ect ) aber die nächste op wird noch kommen meinte unser arzt wie er sich weiterentwickelt kann uns keiner sagen das entscheidet die natur und seine krankheiten ;( wir hoffen nun das beste für ihn ;) liebe grüße jasmin

Mitglied inaktiv - 30.01.2004, 20:57