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Geschrieben von Ebba am 13.04.2009, 17:32 Uhr

@ebba

Wenn ich den Gesetzestext richtig interpretiere, dann scheint das möglich zu sein, zumindest wenn für das folgende Schuljahr eine Verbesserung zu erwarten ist. Denkbar wäre das für mich zB in Fällen, in denen ein Kind lange krank war oder sonst durch belastende äußere Umstände (Trennung der Eltern, häufige Umzüge u.ä.) daran gehindert war seine üblichen Leistungen zu erbringen.

Wenn es dem Kind dann tatsächlich nicht gelingt in der folgenden Klasse "vernünftige" Leistungen zu erbringen, dann fehlen wohl tatsächlich auch dauerhaft die Grundlagen. Unverständlich für mich, warum Eltern so etwas mit machen und riskieren. Dem Kind jedenfalls tut man damit m.E. keinen Gefallen. Spätestens wenn sich nach dem ersten HJ keine deutliche Verbesserung zeigt sollte man IMHO darüber nachdenken eine Klasse zurückzugehen.

Aber, ich bin nicht vom Lehrfach.

Liebe Grüße
Ebba

 
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