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von dhana  am 06.12.2019, 18:40 Uhr

Welchen Nachteilsausgleich....

Hallo,

kommt auf das Bundesland an.

In Bayern muss der Nachteilsausgleich über den Schulpsychologen gemacht werden.

Es wird unterschieden zwischen LRS und Legasthenie, die LRS bekommen nur Empfehlungen, denen die Schule folgen kann (und leider oft genug nicht tut) bei der Legasthenie ist der Nachteilsausgleich ein MUSS wenn er vom Schulpsychologen festgelegt wird. In der Regel dann ein Zeitzuschlag bei den Tests, Nichtwertung der Rechtschreibleistung und Vorlesen der Aufgaben. Mit einem Eintrag ins Zeugnis.

Zum Übertritt muss die Diagnostik nochmal gemacht werden. Das Ergebniss gilt dann für den Rest der Schulzeit.

Gruß Dhana

 
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