Geschrieben von niccolleen am 10.01.2020, 19:19 Uhr |
Was meint ihr dazu?
Hier in Oesterreich ist das ganz einfach gesetzlich geregelt.
Genau 5 Tage darf ein Kind von der ersten bis zur vierten Volksschule (Grundschule) fehlen. Mehr nicht, denn es gibt eine Schulpflicht.
Fuer besondere Anlaesse kann man sich natuerlich freistellen lassen, bis zu 1 Tag kann das die Lehrerin entscheiden, bis zu einer Woche die Direktion, alles andere muss bei der Bildungsdirektion beantragt und begruendet werden. Aber die Schule ist halt schon ihr Beruf und sie ist schulpflichtig, und klar koennte die Lehrerin da ein Auge zudruecken, aber sie muss halt nicht, wenn sie offenbar eh schon oft Fehlstunden bewilligt hat.
Zu dem Camp kann sie sicher auch einen Flug nehmen, der nicht eine Woche frueher geht, oder mit dem Zug oder Nachtbus fahren, was wesentlich guenstiger ist, und/oder um Kursbeitragsermaessigung ansuchen, und/oder um Foerderungsgeld ansuchen,... also da gibt es viele Moeglichkeiten, als eine Woche in der Schule zu fehlen.
lg
niki
- Was meint ihr dazu? - Nuraiana 10.01.20, 13:18
- Re: Was meint ihr dazu? - Nannilein 10.01.20, 15:36
- Re: Was meint ihr dazu? - Anna3Mama 10.01.20, 15:54
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- Re: Was meint ihr dazu? - Itzy 10.01.20, 18:20
- Re: Was meint ihr dazu? - erbsi1 10.01.20, 18:45
- Re: Was meint ihr dazu? - niccolleen 10.01.20, 19:19
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- Re: Was meint ihr dazu? - pauline-maus 10.01.20, 22:19
- schule hat recht - mellomania 10.01.20, 22:39
- Re: Was meint ihr dazu? - As 11.01.20, 0:20
- Normalerweise... - Windpferdchen 11.01.20, 9:50
- Re: Was meint ihr dazu? - HSVMarie 11.01.20, 13:18
- Ich würde alles hinterfragen .... - Caot 11.01.20, 13:36
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