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Geschrieben von niccolleen am 10.01.2020, 19:19 Uhr

Was meint ihr dazu?

Hier in Oesterreich ist das ganz einfach gesetzlich geregelt.
Genau 5 Tage darf ein Kind von der ersten bis zur vierten Volksschule (Grundschule) fehlen. Mehr nicht, denn es gibt eine Schulpflicht.
Fuer besondere Anlaesse kann man sich natuerlich freistellen lassen, bis zu 1 Tag kann das die Lehrerin entscheiden, bis zu einer Woche die Direktion, alles andere muss bei der Bildungsdirektion beantragt und begruendet werden. Aber die Schule ist halt schon ihr Beruf und sie ist schulpflichtig, und klar koennte die Lehrerin da ein Auge zudruecken, aber sie muss halt nicht, wenn sie offenbar eh schon oft Fehlstunden bewilligt hat.
Zu dem Camp kann sie sicher auch einen Flug nehmen, der nicht eine Woche frueher geht, oder mit dem Zug oder Nachtbus fahren, was wesentlich guenstiger ist, und/oder um Kursbeitragsermaessigung ansuchen, und/oder um Foerderungsgeld ansuchen,... also da gibt es viele Moeglichkeiten, als eine Woche in der Schule zu fehlen.

lg
niki

 
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