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von M und Ms  am 28.11.2023, 13:04 Uhr

Verweis - gerechtfertigt?

Ich versuche es mal in Kurzform aus meiner Sicht als Lehrerin:

1) Du kannst im Schulgesetz deines Bundeslandes nachsehen, das unterscheidet sich vermutlich zwischen den BL.

2) In Berlin macht es einen Unterschied ob mündlicher oder schriftlicher Verweis, was das Prozedere angeht. Bei schriftlich muss eine Klassenkonferenz stattfinden, in der der Sachverhalt erörtert wird, da nimmt die Schulleitung teil.

3) Einen Verweis nach einer handfesten Konfrontation auszusprechen finde ich legitim, dann aber für beide Parteien, wenn sie sich gegenseitig angegangen sind.

4) Ansonsten klingt die Geschichte sehr konfus- warum war die Mutter eines Kindes da? Woher wusste die andere Lehrkraft in der Stunde danach von dem angedrohten Verweis?

 
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