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Geschrieben von sojamama am 14.03.2013, 10:27 Uhr

Übertritt - zählt da der Gesamtnotenschnitt oder NUR die 3 Hauptfächer?

Wir hatten gestern Elternstammtisch, da kam das Thema dann auf.

Einige waren der Meinung, es zählen die Hauptfächer, andere sagen, es zählen ALLE Fächer.

Wer weiß es?

melli

 
9 Antworten:

Re: Übertritt - zählt da der Gesamtnotenschnitt oder NUR die 3 Hauptfächer?

Antwort von IngeA am 14.03.2013, 10:33 Uhr

Hallo,

welches Bundesland denn?
In Bayern zählen nur die Hauptfächer.

LG Inge

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Re: Übertritt - zählt da der Gesamtnotenschnitt oder NUR die 3 Hauptfächer?

Antwort von Matilda am 14.03.2013, 10:33 Uhr

Welches Bundesland?

In Bayern zählt der Schnitt aus Mathe, Deutsch und HSU.

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Sorry, Bayern ist es. Danke für Eure Info.

Antwort von sojamama am 14.03.2013, 10:34 Uhr

,,

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Re: Übertritt - zählt da der Gesamtnotenschnitt oder NUR die 3 Hauptfächer?

Antwort von Caot am 14.03.2013, 11:14 Uhr

Ich kenne kein BL wo alle Fächer zählen. In jedem BL sind doch Hauptfächer gesetzt?????

Davon mal abgesehen zählt aber mit Sicherheit auch die schulische Entwicklung des Kindes über die GS-Zeit. Das zumindest steht bei uns im Schulgesetz.

Grüßle

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@caot Die schulische Entwicklung zählt in Bayern garnichts. Nur der reine Notenschnitt.

Antwort von mozipan am 14.03.2013, 13:00 Uhr

.

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da bin ich mir nicht so sicher

Antwort von kanja am 14.03.2013, 13:54 Uhr

Hallo,

mich würde interessieren, wie es bei anderen so aussieht, hier habe ich den Eindruck, dass die Klassenlehrer durchaus das "Gesamtpaket" in ihre Notengebung miteinbeziehen. Sprich, dass sie einem Kind, bei dem abzusehen ist, dass es auf dem Gym gut aufgehoben wäre, nicht z.B. wegen eines Ausrutschers eine 3 auf dem Übertrittszeugnis verpassen würde, so dass es den Schnitt nicht mehr hat.

lg Anja

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Also für Bayern gilt die:

Antwort von mozipan am 14.03.2013, 16:14 Uhr

Schulordnung für die Grundschulen und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern (Volksschulordnung - VSO)

Vom 11. September 2008

Die VSO sagt zum Thema Übertritt folgendes:

§ 29 Absatz 4

"Die Eignung für einen weiterführenden Bildungsweg wird in der zusammenfassenden Beurteilung festgestellt. 2 Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,33 beträgt. 3 Die Eignung für den Bildungsweg der Realschule liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,66 beträgt."

Das lässt meines Erachtens nicht mehr viel Interpretationsspielraum. Notendurchschnitt auf dem Übertrittszeugnis zählt, basta.

In anderen Bundesländern ist das ja GsD etwas anders.

Bei uns (RLP) machen die Lehrer sich ziemlich viele und gute Gedanken zum Übertritt des jeweiligen Kindes. Die Lehrerempfehlung ist zu mindestens 95 % zutreffend, eher mehr. Auch wenn hier für den Übertritt Elternwille zählt.

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@mozipan

Antwort von kanja am 14.03.2013, 16:20 Uhr

Ich glaube, du hast mich missverstanden.

Natürlich ist genau die Note gültig, die auf dem Übertrittszeugnis steht.

Aber wie diese Note zustandekommt, da hat der Lehrer doch noch einigen Einfluss darauf. Es gibt ja nicht nur schriftliche Noten, sondern die mündliche Mitarbeit zählt ebenso, und das ist dann das Schräubchen, an dem der Lehrer drehen kann.

lg Anja

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Ach so meintest du das.

Antwort von mozipan am 14.03.2013, 16:26 Uhr

Ja, klar, da hast du schon recht.

Das Trifft schon zu wenn ein Kind zwischen zwei Noten steht im schriftlichen, dann hat der Lehrer da schon etwas Spielraum, allerdings dennoch nicht allzu viel.

Ich halte von dieser "Noten-gelten-für-den-Übertritt" rein garnichts. Auch wenn der Lehrer ein bissl am Schräubchen drehen kann.

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