Geschrieben von SteffiSt am 25.01.2008, 13:15 Uhr |
So, weiter gehts (Thema Probleme wg. Kopfnoten)
Hallöchen,
habe heute den Direktor angerufen.
Er hat gestern noch die weiterführende Schule angerufen und erklärte das Dilemma um die Kopfnoten meines Sohnes.
Die stellv. Direktorin meinte wohl "dass sie ihre Entscheidung wohl nochmal -aufgrund des Telefonates des Grundschuldirektors- positiv überdenken werden"
Klingt für mich, als wäre mein Sohn schon auf dem "Ablehnungsstapel" gelegen.
Man, nun heißt es trotzdem noch bis nach Karneval warten, erst dann wird es die offizelle Zusage/Absage geben.
ICH HASSE DIESE UNGEWISSHEIT!!!!!!
LG
Steffi
Re: So, weiter gehts (Thema Probleme wg. Kopfnoten)
Antwort von RenateK am 25.01.2008, 13:21 Uhr
Hallo,
dieser Direktor Eurer Grundschule scheint ja irgendwo keinerlei Führungsqualitäten zu haben. So wie die Lage sich darstellt, müsste der dafür sorgen, dass das Zeugnis geändert wird. Ich meine unten gelesen zu haben, dass Dein Sohn nicht nur die entsprechende Empfehlung hat, sondern auch ein Geschwisterkind ist. Da wäre bei uns eine Ablehnung ausgeschlossen. Im übrigen hat er Anspruch auf einen Schulplatz, der seiner Empfehlung entspricht. Da muss zur Not das Schulamt für sorgen, ein weiterer Grund die bei einer evtl. Ablehnung sofort anzusprechen (und auch Widerspruch gegen das ZEugnis einzulegen). Das ist absolut ätzend, ich kann es nachfühlen.
Gruß, Renate
Re: So, weiter gehts (Thema Probleme wg. Kopfnoten)
Antwort von SteffiSt am 25.01.2008, 13:37 Uhr
Hallo Renate,
das mit dem Anspruch auf einen, der Empfehlung entsprechenden, Schulplatz, gibts da irgendwo eine aussagekräftige Quelle (Paragraph oder was weis ich)?
Denn das habe ich nicht gewusst, hatte der Grundschuldirektor gestern aber auch nicht erwähnt, als ich von meiner Angst vor der Hauptschule sprach. (da die Anmeldungen in den anderen "gleichwärtigen" Schulen auch nur bis einschließlich heute gehen)
Wie ich bei einer eventuellen Ablehnung weiter verfahren sollte, dafür wird sich die Schulpflegschaftsvorsitzende noch informieren. Ob noch Schulamt oder schön höher.
Ich kämpfe jedenfalls wie eine Löwin !! ;o)
LG
Steffi
Re: So, weiter gehts (Thema Probleme wg. Kopfnoten)
Antwort von RenateK am 25.01.2008, 13:57 Uhr
Hallo,
wir wohnen in NRW, da ist das auf jeden Fall so, ich kenne einen Fall, wo sich das Schulamt dann drum gekümmert hat, die Anmeldefristen waren natürlich auch vorbei. Für andere Bundesländer kann ich dazu nichts sagen und das ist sicherlich länderweise geregelt. Falls Du auch aus NRW bist, versuche ich es rauszufinden.
Gruß, Renate
jep, komme auch aus NRW
Antwort von SteffiSt am 25.01.2008, 14:06 Uhr
wäre nett, wenn Du da was finden würdest :o)
LG
Steffi
Re: jep, komme auch aus NRW
Antwort von RenateK am 25.01.2008, 14:18 Uhr
Hallo,
ich hatte eben schon angefangen zu suche, aber was richtig Schriftliches finde ich jetzt nicht. Ich habe dann noch gerade eine Kollegin gefragt, die im Schulausschuss der Stadt ist bei uns und die sieht das genauso (wenn sie mir jetzt auch keine Quelle nennen konnte). Bei uns sorgt das Schulamt jedenfalls dafür, dass jeder einen Platz bekommt (wenn auch nicht im nächstgelegenen Gymnasium). Eh Du Dich jetzt das ganze Wochenende beunruhigst, ruf doch - wenn da noch jemand ist- bei Euch im Schulamt an - meinetwegen auch unter falschem Namen - und erkundige Dich nur deswegen. Dann weißt Du bescheid.
Gruß, Renate
Re: jep, komme auch aus NRW
Antwort von RenateK am 25.01.2008, 14:55 Uhr
Hallo Steffi,
ich noch mal.
Auf der Hompeage des Schulministeriums
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/Grundschule/FAQ_Prognoseunterricht/Grundschulempfehlung.html
steht, dass wenn Eltern ihr Kind trotz Gymnasialempfehlung an einer Haupt- und Realschule anmelden wollen, ihnen ein Prognoseunterricht empfohlen werden soll, um sie davon abzubringen - d.h. aber doch im Umkehrschluss, dass dem Kind ein Platz zusteht.
Außerdem dürfen - bei vorliegender Empfehlung - die Zeugnisnoten - also wohl auch die Kopfnoten nicht als Kriterium für Aufnahme oder Ablehnung herangezogen werden.
S. folgenden Link zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe 1, s. bei § 1 dort sind abschließend die Kriterien für die Auswahl genannt. Da geht übrigens auch draus hervor, dass Geschwisterkinder vorrangig zu berücksichtigen sind.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_SI.pdf
Ich kann die entsprechenden Textstellen leider nicht hier reinkopieren, weil die sich aus den pdf-Dateien nciht rauskopieren lassen und ich zum abtippen keine Zeit habe.
Ich denke da hast Du gute Karten.
Gruß, Renate
ich danke Dir fürs raussuchen!
Antwort von SteffiSt am 25.01.2008, 15:04 Uhr
werde es mir heute Abend mal zu Gemüte führen.
Bekomme jetzt Gäste (habe heute Geburtstag) zum Käffchen.
LG
Steffi
Da ist es!
Antwort von RenateK am 25.01.2008, 15:15 Uhr
Hallo Steffi,
hatte gerade noch mal Zeit und wurde fündig. Der Rechtsanspruch besteht:
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine ganz bestimmte Schule besteht nicht, es sei denn, der Schulträger hat gemäß § 84 SchulG Schulbezirke bzw. Schuleinzugsbereiche gebildet (vgl. § 39 SchulG). Gewährleistet wird jedoch das Recht auf freie Wahl der gewünschten Schulform, wobei nur die Gesamtschule ausgenommen ist, da sie nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung steht.
"Übersteigt an einer ganz konkreten Schule die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, so können auch schulpflichtige Kinder und Jugendliche abgewiesen werden. Das Aufnahmeverfahren ist nach sachlichen Kriterien zu gestalten. Sachliche Kriterien können sein: Ein ausgewogener Anteil von Jungen und Mädchen, die Länge des Schulwegs, Geschwisterkinder, die bereits aufgenommen worden sind und bei Gesamtschule auch die Leistungsheterogenität. Erfolgt die Ablehnung an einer Realschule oder einem Gymnasium, erhalten die Eltern gleichzeitig einen Hinweis darauf, an welcher Schule der gewünschten Schulform in zumutbarer Entfernung noch ein Platz für ihr Kind zur Verfügung steht. Gegebenenfalls muss die zuständige Schulaufsichtsbehörde das Kind einer Schule zuweisen."
Das ist von der offiziellen NRW-Schulministeriumsseite:
http://www.rund-ums-baby.de/grundschule/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=28659&forum=194
Auf der Hauptschule wird er also sicherlich nicht landen.
Gruß, Renate
der Link führ zu diesem Thread ;o)
Antwort von SteffiSt am 25.01.2008, 15:20 Uhr
Aber verstehe ich:
"Erfolgt die Ablehnung an einer Realschule oder einem Gymnasium, erhalten die Eltern gleichzeitig einen Hinweis darauf, an welcher Schule der gewünschten Schulform in zumutbarer Entfernung noch ein Platz für ihr Kind zur Verfügung steht"
richtig?
Die ablehnende Schule muß sich kümmern, wo noch ein Platz frei ist?
LG
Steffi, die jetzt wirklich am Kaffeetisch sitzt
Ich hab noch was gefunden
Antwort von Pauline04 am 26.01.2008, 10:45 Uhr
was für dich vielleicht hilfreich sein könnte (wenn nötig).
Auf www. focus-schule.de gibt es unter community auch Hilfe von einem Rechtsanwalt für Schulrecht.
Denke der kann Dir auch genau sagen ob ihr nicht doch auf Änderung der Kopfnoten pochen solltet... oder nicht.
LG
Pauline
Re: der Link führ zu diesem Thread ;o)
Antwort von RenateK am 28.01.2008, 10:12 Uhr
Hallo Steffi,
ja da habe ich was falsch gemacht. Hier ist der richtige Link:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/FAQ/FAQ_Unterricht/Schpfl/Verweigerung.html
Ich hatte aber den Text ja auch reinkopiert.
Die ablehnende Schule sollte Dir einen Hinweis auf weitere Möglichkeiten geben, im Endeffekt ist aber natürlich die Schulbehörde zuständig, wie es da auch steht. Bei uns ist das das Schulamt, das sich um solche Fälle auch kümmert.
Gruß, Renate
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