Mitglied inaktiv
Guten Tag, also in meinem Fall http://www.rund-ums-baby.de/grundschule/mebboard.php3?step=1&range=20&action=showMessage&message_id=28745&forum habe ich mich an die Landesschulbehörde gewand. Die haben mir gesagt, dass man natürlich Widerspruch einlegen kann. Ich habe der Schulbehörde den Namen der Grundschule, der Klassenlehrerin und den Namen meines Sohnes gegeben. Die Schulbehörde schreibt jetzt an die Schule, dass eine Förderkommission eingerichtet wird. Sollte man es der Klassenlehrerin schon einmal schriftlich mitteilen oder es einfach so belassen. Wir wurden ja im Vorfeld auch nicht informiert. Oder soll man doch etwas machen, damit der Sohn nachher nicht der Leidtragende ist. Mit freundlichem Gruß Andreas
Hallo, ich an Deiner Stelle würde die Lehrerin einfach ganz kurz informieren, dann weiss sie wenigstens Bescheid und Du zeigst, dass Du am Ball bleibst. Gruss Gabi
Hallo Andreas, das haste genau richtig gemacht. Ich würde jetzt noch die Klassenlehrerin bzw. den Schulleiter informieren. LG
Guten Tag, so nun ist unser Sohn wieder von der Schule zurück. Das Zeugnis ist dementsprechend ausgefallen. Aber wir werden es anfechten, da er in Deutsch eine 5 hat, aber keine schriftlichen Arbeiten geschrieben wurden. Mündlich ist er nicht so gut, da er erst von der Sprachheilschule gewechselt hat. Also hat(te) er schon eine Sprachauffälligkeit. Auch der "Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen" wurde nicht mit einbezogen. Die Klassenlehrerin will in mit allen Mitteln loswerden, weil er wohl zu unbequem ist. Das ist eine große Sauerei und wird auf dem Rücken von unserem Sohn ausgetragen. Aber da hat die Schule die Rechnung ohne uns Eltern gemacht. Wir werden um Gerechtigkeit kämpfen. Mit freundlichem Gruß Andreas
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