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Geschrieben von nike25 am 28.02.2010, 11:13 Uhr

Badeerlaubnis, was schreibt man da?

wir brauchen für die Klassenfahrt eine Badeerlaubnis

sie ist eigentlich schwimmer hat aber das abzeichen nicht geschaft weil es mit dem tauchen nicht so geklappt hat
mir ist es eigentlich wohler wenn sie nur im mittleren becken ist
ins tiefe gehts nur wen wir mit dabei sind
achso sie ist 4 klasse, hab eben noch bissel angst
wie schreibt man sowas für den lehrer??

 
5 Antworten:

Re: Badeerlaubnis, was schreibt man da?

Antwort von celmin am 28.02.2010, 11:40 Uhr

Wenn sie kein Abzeichen hat, ist sie auch nicht Schwimmer.

Das Tauchen beim Seepferdchen bedeutet, aus schulterhohem Wasser einen Ring herauszuholen. Beim Freischwimmer aus 2 m Tiefe. Was hat nicht geklappt? Beim Seepferdchen muss man eine Bahn (25 m) schwimmen, beim Freischwimmer 8 Bahnen. Was schafft sie denn?

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Re: Badeerlaubnis, was schreibt man da?

Antwort von barnie am 28.02.2010, 11:53 Uhr

Hallo nike,

wie wär es denn, wenn du es so schreibst:


Sehr geehrte(r) ..........

wir erlauben unserem Kind .......... im Zeitraum von .... bis .... das Baden im Rahmen der Klassenfahrt.
Besondere Hinweise bzw. Besonderheiten: ......................................
.............................................................................

Mit freundlichen Grüßen,
............................

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Baden ist was anderes als Schwimmen!

Antwort von Henni am 28.02.2010, 15:04 Uhr

??? Verstehe nciht, wieso DU da was schreiben musst..normal muss man ankreuzen ist, ob das Kind schwimmer ist oder nicht. bei dir eben NICHT.Wohin gehen sie denn?

Ansonetn würde cih einfach schreiben,: Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass mein Kind Nichtschwimmer ist.

Aber ganz ehrlich: das kann sie doch als 4- Klässler nun mal noch mal hau ruck üben und dann das abzeichen machen,,oder?? Wäre ja DEUTLICH einfacher...

LG HEnni

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Bei allen bisherigen Klassenfahrten...

Antwort von Trini am 01.03.2010, 8:38 Uhr

gab es bei uns eine Rubrik Badeerlaubnis.
Da konnte man die Erlaubnis nur erteilen/nicht erteilen und musste das Schwimmabzeichen angeben, welches das Kind besitzt.

Wenn du die Badeerlaubnis erteilst und angibst, dass kind kein Schwimmabzeichen hat, wirs es im Nichtschwimmerbecken bleiben müssen (und das ist es ja, was Du möchtest).

Trini

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Einverständnis zum Schwimmen

Antwort von Reinhardus am 01.03.2010, 21:38 Uhr

Abgesehen von der Begrifflichkeit, die hier nicht vertieft werden muss, da es in der Fragestellung offensichtlich darum geht, dass die die Klassenfahrt durchführende, verantwortliche Lehrkraft eine Einverständniserklärung der Eltern zur Teilnahme ihres Kindes an einem Besuch einer öffentliche Badeanstalt oder - einrichtung erbittet. ( In nicht öffentlichen Einrichtungen sind die Auflagen für die Lehrkraft erheblich!)
Dabei sollten die Eltern auf jeden Fall jede Einschränkung einer Teilnahme kenntlich machen.
Die Eltern sollten wissen, dass die Aufsichtspflicht des/der Lehrer bei einem Schwimmbadbesuch während der Klassenfahrt dieselbe ist, wie beim Sportunterricht. Die entsprechenden Sicherheitsvorschriften sind zu beachten.
Für die Lehrkraft ist u.a. wesentlich, ob über die allgemeine Aufsichtsführung hinaus, ein Kind z.B. wegen eingeschränkter Schwimmfähigkeit einer besonderen Aufsicht bedarf. Dies sollte unbedingt mitgeteilt werden.
Nebenbei frage ich mich, da lt. Lehrplan über die Schwimmfähigkeit hinaus die Kinder am Ende des 4. Schuljahres die beiden Grundfertigkeiten Brust- und Kraultechnk beherrschen sollten - was an vielen Schulen wegen eingeschränkten Sportunterrichts nicht erreicht werden kann - inwieweit die Lehrer über das Schwimmvermögen Deines Kindes informiert sind.

Liebe Grüße

Reinhardus

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