Frühjahrsmüde - wie viel Schlaf ausreichend ist

Frühjahrsmüde - wie viel Schlaf ausreichend ist

© Adobe Stock, matka_Wariatka

Friedlich liegt das Kind in seinem Bettchen und schläft und schläft und schläft. Doch es ist Tag und viele Mamas stellen sich jetzt die Frage: Wie lange darf mein Kind Mittagsschlaf halten, soll ich es vielleicht aufwecken, obwohl es doch offensichtlich so müde ist?

Grundsätzlich kann man sagen, das gesamte Schlafpensum verteilt sich immer auf Tag und Nacht. Das heißt, die Zeit, die Ihr Kind tagsüber schläft, verringert die Schlafdauer entsprechend in der Nacht. Der generelle Schlafbedarf hängt vom Alter des Kindes ab.

Viel Schlaf, wenig Schlaf - manchmal ist es eine Phase!

Jedoch gibt es immer wieder Phasen, in denen Ihr Kind mehr Erholung benötigt und deshalb mehr schläft: Beispielsweise wenn das Kind krank ist, Zähne bekommt oder einen Entwicklungssprung durchmacht. Ein Neugeborenes richtet sich noch nicht nach Tages-oder Nachtzeit, es wacht unregelmäßig alle zwei bis vier Stunden auf und bleibt dann vielleicht eine halbe oder zwei Stunden wach. Durchschnittlich benötigt es in den ersten Wochen insgesamt etwa 16 Stunden Schlaf.

Ist das Kind dann ein halbes Jahr alt, können feste Zeiten eingeführt werden. Denn ein fester Rhythmus ist die beste Einschlafhilfe und beugt Schlafstörungen vor. Um das Kind an diese festen Zeiten zu gewöhnen, legen es die Eltern täglich zur selben Zeit wach ins eigene Bettchen. Bis die Kleinen ein Jahr alt sind, brauchen sie noch jeweils einen Vormittags- und einen Nachmittagschlaf. Die längste Wachphase von etwa vier Stunden sollte abends vor dem Zubettgehen sein. Kleinkinder benötigen durchschnittlich 12 bis 13 Stunden Schlaf.

Mittagsschlaf oder Mittagsruhe - das Kind muss nicht unbedingt schlafen

Kindergartenkinder schlafen nur noch etwa 11 Stunden pro Tag bzw. Nacht. Die meisten gewöhnen sich im dritten oder vierten Lebensjahr auch den Mittagsschlaf ab. Das ist völlig in Ordnung, erzwingen Sie den Mittagsschlaf nicht. Jedoch sollten die Kinder trotzdem zu einer Mittagsruhe angehalten werden: Eine Zeit nach dem Mittagessen, in welcher das Kind sich in Ruhe ein Buch anschauen oder eine CD hören darf, in der aber ansonsten nichts passiert.

Das abendliche Zubettgehen gestaltet sich oft schwierig: Eltern sollten konsequent bei der einmal vereinbarten Zubettgehzeit bleiben, ein klares Schlusswort erspart endlose Diskussionen. Denn auch Eltern haben ein Recht auf "einen Feierabend". Die Zubettgehzeit richtet sich nach dem Schlafbedarf und der Aufstehzeit. Also, wenn Ihr Kind nachts zehn Stunden schläft, morgens gegen 7 Uhr aufwacht - dann sollte es vor 21 Uhr im Bett liegen.

Schlafprobleme: Ein Schlafprotokoll gibt Aufschluss!

Hat Ihr Kind abends über einen längeren Zeitraum hinweg Schwierigkeiten beim Einschlafen hilft vielleicht ein Schlafprotokoll: Tragen Sie über zwei, drei Wochen alle Zeiten ein, wann und wie lange Ihr Kind schläft. Richten Sie dann die Bettzeiten Ihres Kindes nach dem tatsächlichen Schlafbedarf. Gegebenenfalls muss der Mittagschlaf entweder gekürzt oder auch ganz gestrichen werden.

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