Berechnungszeitraum Selbstständigkeit
Hallo, Ich habe mit Beamten von zwei Städten telefoniert und zwei unterschiedliche Aussagen erhalten: Mein Kind kommt im Dezember 2020, ich kann mein (nebenberufliches) Gewerbe rückwirkend zum 30.11.2019 abmelden, weil ich seitdem keinen Auftrag mehr hatte. In "meiner" Stadt wird mir gesagt, dass ...