Ich hab das gerade gelesen.
So etwas meldet mal dem Vormundschaftsgericht,das für deinen Wohnort zuständig ist.
Auch wenn die Mutter der betreffenden Person hier die Vormundschaft hat, so ist sie als Vormund dem Vormundschaftsgericht über verpflichtet Rechenschaft abzugeben. In allen finanziellen Dingen wird das aller 2 Jahre gemacht.
Aber das Gericht überprüft auch ob sie ihrer Sorgepflicht nachkommt.Wenn du das dort meldest wird das geprüft und der Mutter notfalls die Vormundschaft entzogen.
von
Renate Richter
am 31.08.2014, 14:29
Und das weißt du weil...?
von
PaulaJo
am 31.08.2014, 14:46
Vormundschaftsgerichte gibt es seit 2009 nicht mehr. Sie heißen jetzt Betreuungsgerichte. Sorry fürs Klugscheißen &521;
von
anely
am 31.08.2014, 15:05
...und wenn wir gerade dabei sind:
Die Rechnungslegung bei der Vermögenssorge wird jährlich durchgeführt
von
Mariandl
am 31.08.2014, 15:55
Ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich.
Als mein Sohn noch bei mir lebte war es bei unserem Amtsgericht jährlich, jetzt wohnt er 30 km entfernt und bei dem zuständigem Gericht ist es im 2 Jahres Rhythmus.
Lg
von
Mamamia68
am 31.08.2014, 16:01
Ah ok, das ist ja interessant. Danke für die Info...und soviel auch zum Thema Klugscheißen
Hier ist es jährlich und ebenso in etlichen angrenzenden Gerichtsbezirken! Daher dachte ich, es ist generell üblich...
von
Mariandl
am 31.08.2014, 16:20
Nicht Vormundschaft sondern Betreuung und diese wird beim Amtsgericht geprüft bzw. Amt für Betreuung.
Hier ist das zumindest so
von
Mamamia68
am 31.08.2014, 15:53
Ist es und nicht Vormundschaft. Ein klassisches Vormundschaftsgericht gibt es nicht mehr. (Weiss ich jetzt) wir waren vor Ort und haben eine Gefahrenseinschätzung gemacht. Zur Absicherung ist die Polizei hinzugekommen. Diese schreibt einen Bericht und schickt ihn an das Amtsgericht weiter. Wir haben eine Betreuubgsanregung für ein Eilverfahren ausgefüllt und alles andere muss dann morgen das Gericht klären.
von
katsix2903
am 31.08.2014, 22:32