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Woher Geld beziehen nach ende des Elterngeldes

Thema: Woher Geld beziehen nach ende des Elterngeldes

Hallo liebes Forum Unser Sohn wird nächsten Monat 1 Jahr alt, ab diesem Zeitpunkt verfällt auch unser genehmigtes Elterngeld für meine Freundin. Sie macht momentan ihre Ausbildung, bekommt von dort aber kein Gehalt da sie als Ersatz Elterngeld bekommt ( bis nächsten Monat ) danach geht ihre Ausbildung aber noch weiter bis Juni/Juli wo sie weiterhin kein Gehalt beziehen wird. Ich bin Berufstätig als Maler. Sie hat anfangs keine Elternzeit genommen bis auf 3 Monate , hat Ihre Prüfung aber nur halb bestanden, da Sie leider nicht wirklich die Zeit hatte zum Lernen was ja auch verständlich ist. Als Sie die Prüfung nicht bestanden hat ging Sie in Elternzeit bis Sie die nächste Prüfung antreten kann. Wenn Sie die besteht möchte Sie dann auf Teilzeit arbeiten. Ich hoffe der Text ist nicht zu umständlich Formuliert. Für weitere Fragen könnt Ihr mich gerne fragen. Grüße

von MrLenz am 21.04.2018, 10:30



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Für den Unterhalt bist Du zuständig. Wenn Dein Gehalt nicht reicht, könnt ihr aufstockend Harz4 beantragen.

von Pebbie am 21.04.2018, 10:41



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Oder es mit Wohngeld und Kinderzuschlag versuchen.

Mitglied inaktiv - 21.04.2018, 11:55



Antwort auf Beitrag von MrLenz

Rein logisch müsste sie, wenn das Azubi Gehalt weggefallen ist, weil sie Elterngeld bezogen hat, das jetzt wegfällt, ja Azubi Gehalt bekommen, solange, wie die Ausbildung noch läuft. Oder denke ich falsch?

von Zero am 21.04.2018, 10:43



Antwort auf Beitrag von MrLenz

Sie muß doch ihre Ausbildungsvergütung bekommen, oder sehe ich das falsch. Ansonsten bin ich bei Pebbie. Für ihren Unterhalt bist du dann zuständig.

Mitglied inaktiv - 21.04.2018, 10:46



Antwort auf Beitrag von MrLenz

Also: Der zweite Prüfungsversuch steht noch an, sollte sie diese bestehen, möchte sie in TZ arbeiten. Wird sie denn dann übernommen oder muss sie noch suchen? Wenn der Job sicher ist, erhält sie doch ein Gehalt. Besteht sie nicht und bleibt Azubi, bekommt sie weiterhin Azubi-Vergütung. Vielleicht könntest du da etwas Klarheit schaffen? Unabhängig davon ist es richtig - reicht das Gehalt nicht (also deines mit eingerechnet), könnt ihr Aufstockung beantragen. Allerdings gibt es einen Betreuungsanspruch ab dem 1. LJ. Wenn TZ-Gehalt nicht reicht, wird sie Vollzeit arbeiten müssen. Das Amt wird euch leider keine Wunscharbeitszeiten finanzieren - egal, wie sinnvoll das für euer Kind wäre.

von cube am 21.04.2018, 11:17



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Vor dem 3. Geburtstag wurde, wenn nötig, vom Amt aufgestockt.

von Anny am 21.04.2018, 11:26



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So wie alle anderen auch.

von Philo am 21.04.2018, 11:18



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X

von Anny am 21.04.2018, 11:28



Antwort auf Beitrag von Philo

OT

von Miele am 21.04.2018, 11:31



Antwort auf Beitrag von Philo

Das tun Beide, so wie es da steht.

von bea+Michelle am 21.04.2018, 12:03



Antwort auf Beitrag von Philo

Er arbeitet, sie macht eine Ausbildung.

von Zero am 21.04.2018, 12:05



Antwort auf Beitrag von MrLenz

Da du ein volles Gehalt hast und sie ja zunächst Ausbildungsgehalt, bzw. Gehalt einer Teilzeitstelle, muss einer von euch mehr arbeiten, wenn ihr mit dem, was unterm Strich rauskommt nicht hinlangt. Von der anderen Seite gedacht: senkt eure Ausgaben!

von Mutti69 am 21.04.2018, 13:34



Antwort auf Beitrag von Mutti69

so brutal sehe ich das auch. deswegen sollte man eben erst kinder bekommen, wenn man sich das finanziell leisten kann, denn warum soll die allgemeinheit für das kind zahlen? .wie alt ist denn das päarchen? nun gut , dem ist nun mal so, deswegen , zusatzjob suchen, aufstockung beantragen!?!?

Mitglied inaktiv - 21.04.2018, 13:58



Antwort auf Beitrag von MrLenz

Du bist für Frau und Kind verantwortlich. Wie in vielen anderen Familien auch. Langt Dein Einkommen nicht aus, kann geschaut werden ob erhöhtes Kindergeld, Wohngeld oder sogar Hartz4 greifen. Was ich nicht peile das sie ihre Ausbildung ja scheinbar weitermacht, aber keine Ausbildungsvergütung bekommt. Das kann nicht sein. Entweder ist sie daheim weil sie nicht arbeitet und nur EG bekommt. Oder sie ist in der Ausbildung und bekommt Ausbildungsvergütung und zusätzlich EG. Was dann aber entsprechend angerechnet wird. Und wenn das EG weg fällt bekommt sie eben wie vor der Geburt weiterhin Ausbildungsvergütung bis zur Prüfung. Jedenfalls dann wenn sie eben nicht daheim ist. Auch ohne Komplikation Ausbildung ist es so, das in allen Familien nach dem Wegfall des EG geschaut werden muss was man sich leisten kann. Wer es sich leisten kann, kann eben daheim bleiben. Wer nicht, muss danach wieder arbeiten. In VZ oder TZ, auch das eine Frage davon was finanziell möglich ist. Die Ämter springen nur im Notfall ein.

von Felica am 21.04.2018, 13:59



Antwort auf Beitrag von MrLenz

Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist deine Freundin auch nach dem 1. Geburtstag eures Kindes weiterhin in Elternzeit bis sie die nächste Prüfung hat. Somit ist doch klar, dass sie trotz Ausbildung bis Juni/Juli kein Ausbildungsgehalt bekommt, da sie ja auch in der Zeit nicht in den Ausbildungsbetrieb geht. Wann hat sie die nächste Prüfung? Warum geht sie nach dem ersten Geburtstag bis zur nächsten Prüfung nicht in ihren Ausbildungsbetrieb? Da du ihr und deinem Kind zu Unterhalt verpflichtet bis, liegt es nun an dir, deine Familie nach dem ersten Geburtstag eures Kindes zu finanzieren. In anderen Familien, wo die Frau weiterhin in Elternzeit ist, ist das auch so. Gruß Sylvia

von Dreikindmama am 21.04.2018, 14:11



Antwort auf Beitrag von MrLenz

Hallo, wie viele hier schon geschrieben haben, kann deine Freundin evtl mit ALGll, sprich Hartz4 aufstocken, Wohngeld bei der Stadt oder Kinderzuschlag beantragen. Der Arbeitgebet ist nicht dazu verpflichtet, sie zu entlohnen, da sie ja nicht arbeiten geht und somit keine Leistungen erbringt. Evtl könnt ihr die 2-3 Monate (wenn ich das richtig verstanden hab) mit Rücklagen überbrücken oder mit weniger Geld versuchen auszukommen, bis deine Freundin ihre Teilzeitstelle antreten kann. Sollte sie die Prüfung nicht bestehen und muss nochmals mehrere Monate bis zur nächsten Chance warten, würde ich euch raten, dass sie sich solange woanders Arbeit sucht oder eben in ihren Ausbildungsberuf zurück geht, vorerst. Hoffe ich konnte weiterhelfen

von JaLu9116 am 21.04.2018, 14:36



Antwort auf Beitrag von MrLenz

Wieso bekommt sie als Auszubildende kein Geld? Wenn das Elterngeld wegfällt muss sie doch ihr Lehrlingsvergütung bekommen?!?

von Kater Keks am 21.04.2018, 15:37



Antwort auf Beitrag von Kater Keks

So wie ich es verstehe, ist sie in Elternzeit, bis sie die nächste Prüfung machen kann. Somit geht sie nicht arbeiten und bekommt logischerweise auch kein Geld.

von Dreikindmama am 21.04.2018, 15:40



Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

Kind wird im Mai 1, dann fällt das Geld weg. 1 Monat später oder so ist die Prüfung...es geht also um 4 - 6 WOCHEN? Kommt scheinbar auch sehr...überraschend?!

von Mutti69 am 21.04.2018, 15:58