Rund ums Baby

Forum Rund ums Baby

Was passiert mit Tochter, wenn uns was passiert?

Thema: Was passiert mit Tochter, wenn uns was passiert?

Guten Morgen, Das Thema gestern hat mich sehr nachdenklich gemacht. Vielleicht naiv, aber um ehrlich zu sein, habe ich darüber vorher nie nachgedacht, dass es meinen Mann und mich mit einem Schlag gar nicht mehr gibt. Wir haben gestern zum ersten mal darüber gesprochen und sind uns einig, dass unsere Tochter, in so einem Fall zu meinen Eltern soll. Meine Frage ist nun... Reicht es, wenn mein Mann und ich ein Brief/Schriftstück verfassen, wo das drin steht und es meinen Eltern geben, die es dann für so einen Fall aufbewahren? Oder muss das beglaubigt werden? Wenn ja, wo gehen wir dahin? Es ist ein schwieriges Thema, aber es stimmt, darüber muss man sich wohl mal Gedanken machen. Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe! LG Frieda

von Frieda19 am 20.02.2018, 07:55



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Es reicht das selber zu schreiben. Damit man an alles denkt, würde ich ein Muster aus dem Netz nehmen, damit man die wichtigsten Formalitäten einhält: Ein Elternteil muss die Erklärung vollständig mit der Hand verfasst haben. Bei verheirateten Eltern reicht es, wenn der zweite Elternteil unterschreibt. Unverheiratete Eltern sollten jeweils eine eigene Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfassen. Der Text sollte einen gewünschten Vormund nennen, eventuell auch eine Ersatzperson. Es können auch Personen vom Sorgerecht ausgeschlossen werden. Wenn Sie befürchten, dass ein Gericht den von Ihnen gewählten Vormund nicht akzeptiert, zum Beispiel weil er oder sie zu jung oder zu alt ist, begründen Sie Ihre Wahl: Der Richter wird sich bemühen, Ihrem Willen zu folgen. Gute Argumente können ihn dabei unterstützen. Die Sorgerechtsverfügung sollte Ort und Datum beinhalten. Die Unterschriften sollten Namen und Vornamen umfassen. Ein Notar kann die Sorgerechtsverfügung ebenfalls verfassen. Dann reicht es aus, dass die Eltern unterschreiben. Bei einem Notar kann die Verfügung auch hinterlegt werden. Gegen eine geringe Gebühr übernehmen auch Nachlassgerichte die Aufbewahrung. Es werden immerhin an die 1000 kinder hier jedes Jahr zu vollwaisen.

von Himbeere90 am 20.02.2018, 07:59



Antwort auf Beitrag von Himbeere90

PS. Das beim Gericht aufbewahren zu lasen kostet um die 70€. Dann wird es auf jeden Fall gefunden. Oder man erhält jemandem wo man seine Sachen aufbewahrt. Ggf ein Ordner mit alles wichtigen Dingen, Sorgerechtsverfügung, Patientenverfügung, Testament, Konten etc.

von Himbeere90 am 20.02.2018, 08:01



Antwort auf Beitrag von Himbeere90

"Die Sorgerechtsverfügung sollte Ort und Datum enthalten." Korrektur in : Die Verfügung MUSS ... alle Anforderungen an ein handschriftl. Testament erfüllen. Ort, Datum, Vor- und Zuname...

Mitglied inaktiv - 20.02.2018, 09:12



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Scroll mal ein Stückchen runter......das Thema gab es gestern schon. Vielleicht sind da Antworten für dich dabei.

von Kater Keks am 20.02.2018, 08:04



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Ich wollte noch etwas zum Thema ergänzen, wozu unten im Thread einige Mütter etwas Falsches geschrieben hatten: Ein Taufpate hat heute ausschließlich religiöse Funktion. Er bekommt - auch wenn er das möchte - nach dem Tod der Eltern nicht das Sorgerecht angeboten. Sondern das Gericht bestimmt dann einen Vormund von außerhalb und sucht eine Pflegefamilie. Wer möchte, dass die Taufpaten als Ersatz-Eltern fungieren, muss dies vorher schriftlich festlegen - natürlich mit Wissen und Einverständnis der Paten. Nur in diesem Fall prüft das Gericht, ob dem Paten das Sorgerecht angeboten werden kann, was keineswegs selbstverständlich dann auch geschieht. LG

von Windpferdchen am 20.02.2018, 08:21



Antwort auf Beitrag von Windpferdchen

Wenn die Paten allerdings zur Familie gehören, dann schon. Bei uns sind die Paten entweder Geschwister von uns oder jüngere Tanten. Es kommt nämlich auch sehr auf das Alter an. Gab schon viele Fälle, da bekamen die Großeltern die Enkel nicht, weil sie schon Ü60 waren. Im Grunde kann der Gesetzgeber immer NEIN sagen. Ich bin froh, daß meine Kinder schon Groß sind.

Mitglied inaktiv - 20.02.2018, 10:58



Antwort auf Beitrag von Windpferdchen

Nein Christine, leider nicht. Auch wenn die Paten Verwandte sind, welche grundsätzlich geeignet sind, werden diese nicht "automatisch" zu den Personen- und Vermögenssorgeberechtigten. Es ist naheliegend aber nicht gegeben. Wen soll der Richter einsetzen, wenn es vielleicht 3 Paten gibt und Geschwister, die nicht gleichzeitig Paten sind? Ggf. sind alle geeignet... Nee, ne, so einfach ist das nicht. Entweder man schreibt es selbst (Anforderungen ans Testament beachten) oder man geht zum Notar. Richter sind an die Verfügung gebunden und dürfen nur anders entscheiden, wenn die Person ungeeignet ist, allein das Alter z.B. 60 Jahre ist kein Grund. Da müssen schon andere Gründe gegeben sein. Wenn manche also schreiben, der Richter hat das letzte Wort, dann stimmt das zwar aber er müsste schon schwerwiegende Gründe vorbringen, dem Wunsch der Eltern nicht zu entsprechen. Haben die Eltern ihre Meinung nicht kund getan, kann der Richter nach Nase entscheiden. Das Prozedere ohne Verfügung zieht sich...das sollte man seinen Kindern ersparen. Bg

Mitglied inaktiv - 20.02.2018, 12:21



Antwort auf diesen Beitrag

Es gibt eine Patenfrage und die wird mit "Ja, mit Gottes Hilfe" bestätigt. Dass Patenkinder im Fall des Falles angenommen werden, ist nicht beinhaltet. Es würde sogar manche Paten abhalten oder überfordern. Ich spreche das gerne zur Klärung im Taufgespräch an. Also nochmal: Durch anderweitige Verfügungen können Paten, ob Familie oder nicht, eingesetzt werden, aber es gibt keinerlei Automatismus.

von Zornmotte am 20.02.2018, 12:33



Antwort auf diesen Beitrag

Habe ich irgendwann geschrieben, "einfach so"??? Ihr lest wieder Sachen raus, die ich so nicht schreibe *lach* Ich habe einen Ordner angelegt, da steht außen drauf: "Für meine Hinterbliebenen" Und da sind alle wichtigen Dinge niedergeschrieben und das mit den Kindern habe ich vor ca. 15 Jahren sogar von meiner Anwältin absegnen lassen. Ist also nicht so, daß ich kopflos gehandelt habe. Jetzt ist das allerdings hinfällig, Kinder sind 26, 22 und 14. Da ist u.A. auch ein Blatt mit allen wichtigen Passwörtern, auch für das RUB. Damit meine Accounts gelöscht werden können, sollte mir etwas passieren. Dann Lebensversicherungen, Sparbücher, Kontounterlagen ect.. Und da ich weiß, wie schnell sich das Leben innerhalb einer Sekunde ändern kann, kann ich das nur Jedem raten. Wir haben vor zwei Jahren schon einige Unterlagen aus dem Ordner gebraucht. Wieso ich den Ordner habe? Weil hier schon LEIDER öfter junge Menschen aus dem Leben gerissen wurden, da existierte gar nichts schriftlich und eben in einem Fall war sich die Familie so sicher, daß die Kinder im Notfall zu den Großeltern kommen. Pustekuchen..... Kamen sie nicht :(

Mitglied inaktiv - 20.02.2018, 14:36



Antwort auf Beitrag von Zornmotte

Ja, und genau das haben wir gemacht. Wir haben auch mit den Paten damals gesprochen, was im Notfall für uns wichtig wäre. Zusätzlich zu dem Schriftlichen. Deshalb war uns auch das Alter wichtig, weil ältere Personen gerne mal abgelehnt werden. Ich würde meiner Schwiegermutter jetzt auch nicht unbedingt ein Kleinkind dauerhaft anvertrauen. Auch wenn sie sonst eine super Oma ist.

Mitglied inaktiv - 20.02.2018, 14:41



Antwort auf Beitrag von Windpferdchen

"Wenn die Paten allerdings zur Familie gehören, dann schon." Da musste man nichts herauslesen und interpretieren. Dann hast du Dich einfach fehlerhaft ausgedrückt. Kein Beinbruch aber dazu kann man stehen und muss hinterher nicht so tun als ob die Anderen bisschen doof wären. Wie Du jetzt korrigiert hast, ist es völlig Banane ob Paten, Schwester oder eine unverwandte Freundin. Es zählt das handschriftl. Testament oder die Urkunde des Notares. BG

Mitglied inaktiv - 20.02.2018, 14:44



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Vielen Dank für Eure Antworten. Das hat mir sehr geholfen

von Frieda19 am 20.02.2018, 09:35



Antwort auf Beitrag von Frieda19

Wir haben es ganz normal handschriftlich erfasst und beide unterschrieben. Es wurde nicht beglaubigt und liegt zusammen mit anderen wichtigen Dokumenten im Safe. Dieser lässt sich mit einem Handgriff transportieren, falls es mal brennt etc.

von Herbstlaub123 am 20.02.2018, 09:36