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Unterhaltsvorschuss, kennt sich jemand aus?

Thema: Unterhaltsvorschuss, kennt sich jemand aus?

Ihr Lieben, meine Frage betrifft den Unterhaltsvorschuss. Meine Tochter ist im Juni 2010 geboren. Ich habe für sie von Geburt an Unterhaltsvorschuss bekommen, da ihr Vater nicht zahlt. Ich selbst arbeite in Teilzeit. Nun ist meine Tochter 6 Jahre und somit bekommen wir den Vorschuss nicht mehr, da man ja nur 6 Jahre den Vorschuss bbeziehen kann. Der Vater zahlt immer noch nicht, also bekommen wir gar nichts. Meine Frage jetzt: Eben habe ich gelesen, dass ab Januar 2017 die Grenze aufgehoben wird das man nur 6 Jahre den Vorschuss bekommt. Würde das bedeuten wir können ab Januar wieder den Vorschuss beziehen oder gilt das nur für die Kinder die 2017 geboren werden? Vielleicht kennt sich jemand aus oder hat etwas dazu gehört? Ich werde morgen auch bei der zuständigen Stelle anrufen. Vielen Dank :-)

von OliviaÖl am 19.10.2016, 18:55



Antwort auf Beitrag von OliviaÖl

Das ist noch nicht amtlich... dass es UHV länger gibt. Hat der Kindsvater Einkommen, kann also aber will nicht zahlen?

von mf4 am 19.10.2016, 19:11



Antwort auf Beitrag von mf4

Mich wuerde nicht wundern, wenn man das kippt oder erst fuer 2017er kids greift Zahlt er nicht..kann er nicht..will er nicht?

von 32+4 am 19.10.2016, 19:17



Antwort auf Beitrag von 32+4

Huiiii, der Gedanke kam mir auch schon aber sollte das eintreffen dann brennt die Lust... dann werden ZU RECHT die Eltern der großen Kinder, die richtig Schotter kosten nachhaken, warum nur ein kleines Kind mit wenig Ansprüchen Geld bekommt.

von mf4 am 19.10.2016, 19:19



Antwort auf Beitrag von mf4

die Luft... Lust passt da NULL

von mf4 am 19.10.2016, 19:20



Antwort auf Beitrag von mf4

Ich dachte beim lesen du forderst vermehrung

von 32+4 am 19.10.2016, 19:27



Antwort auf Beitrag von 32+4

Auf gaaaaaaaaaaaar keinen Fall

von mf4 am 19.10.2016, 19:28



Antwort auf Beitrag von OliviaÖl

Vielen Dank für eure Antworten! Schade, hatte mich schon so gefreut. Laut dem Jugendamt bezieht der Kindsvater Alg 2. Wir haben keinen Kontakt, er verweigert ihn. Er möchte auch keinen Umgang

von OliviaÖl am 19.10.2016, 20:09



Antwort auf Beitrag von OliviaÖl

ich bin gespannt ob es dabei bleibt.

von Milia80 am 19.10.2016, 20:11



Antwort auf Beitrag von OliviaÖl

Ja das stimmt. Ich werde morgen mal anrufen. Mal gucken ob ich was erfahre

von OliviaÖl am 19.10.2016, 20:18



Antwort auf Beitrag von OliviaÖl

Kindergeldzuschlag beantragen? Er hat eine gesteigerte erwerbsobliegenheit und muss sich extra um arbeit bemuehen! Anwalt?

von 32+4 am 19.10.2016, 20:53



Antwort auf Beitrag von OliviaÖl

Ich frage mich, warum hier alle so negativ sind. M. E. ist der Tweet des Familienministeriums genauso wie deren Pressemitteilung, die ich im AE Forum eingestellt habe, eindeutig: < blockquote class="twitter-tweet" data-lang="de">< p lang="de" dir="ltr">Einigung zwischen Bund und Ländern: Der #Unterhaltsvorschuss< /a> wird für Kinder bis 18 Jahre und ohne sechsjährige Begrenzung ausgeweitet. pic.twitter.com/2iPV6xtnLn< /a>< /p>— BMFSFJ (@BMFSFJ) 14. Oktober 2016< /a>< /blockquote> < script async src="//platform.twitter.com/widgets.js" charset="utf-8">< /script> Hier findet man auch noch antworten, dass es sich natürlich auf alle Kinder bezieht https://www.spd.de/standpunkte/wir-machen-familien-stark/alleinerziehende/ Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, genau wie alle anderen Beschlüsse die im Rahmen des Länderfinanzausgleiches getroffen wurden. Bei denen zweifelt doch auch niemand, dass die nicht so kommen werden. Bund und Länder sind sich einig. Von daher sehe ich in der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes nur noch eine Formalie.

von kevome* am 19.10.2016, 21:09