Wilde Hexe
Hallo Ihr, eigentlich ist es in unserer Wohnecke bis 17 Uhr sehr ruhig, aber dann gehts rund. Da es um die Zeit noch hell ist sind natürlich auch noch Kinder unterwegs und spielen auf den gehwegen und strassen. Nun wäre mein Sohn heute fast angefahren worden. Der schock war sehr groß, die Fahrerin regte sich fürchterlich auf und gab meinem sohn die schuld. Sie fuhr aber mit 50 in die strasse rein, das ich natürlich nicht beweisen konnte. Nun frage ich mich was ich machen könnte das das nicht mehr passiert. Ein schild wäre nicht schlecht, bloß an wenn wende ich mich da? Im Übrigen wohnt der Bürgermeister nicht weit weg von uns. Da dachte ich auch schon, den zu fragen.
wenn dort nichts anderes steht dann darf sie 50 km/h fahren ... oder ist es als Spielstraße mittels Schild ausgeschildert, dann hast du eine gute Grundlage um dies anzuzeigen .. in einer Spielstraße darf nämlich nur 20 km/h gefahren werden ... du kannst dich ans Ordnungsamt wenden, aber ob die so schnell was unternehmen ist fraglich ...
in einer ausgezeichneten spielstraße ist die richtgeschwindigkeit 4-7 km/h lg
ja, 20kmh sind es nicht. Schrittgeschwindigkeit. Ihr könntet noch zusätzlich ein "Achtung, hier spielen Kinder" Schild am Zaun anbringen.
hab mich verlesen in einem Artikel , sorry ... aber so lange es nicht als Spielstraße ausgezeichnet ist, nutzen auch keine selbst gemalten Schilder ... es kommt auch drauf an wo die Kinder spielen, direkt auf der Straße ( weil kein Bürgersteig vorhanden ) oder auf dem Bürgersteig ?
Ist die Spielstraße denn ausgeschildert oder nur von dir so bezeichnet wurden? Wenn nein, wieviel darf man dort fahren?
Das Ding mit dem rechteckigen blauen Schild auf dem u.a. auch ein Kind mit Ball zu sehen sind nennt sich "verkehrsberuhigter Bereich". In einem solchen Bereich gilt: Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Wenn man den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, gilt nicht die Regel »Rechts-vor-links«, sondern man ist wartepflichtig gegenüber allen anderen Fahrzeugen. Das gilt sogar, wenn zwischen dem Verkehrszeichen »Ende des verkehrsberuhigten Bereichs« und der Hauptstraße noch einige Meter zurückzulegen sind.
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