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Pflegeersatzperson

Thema: Pflegeersatzperson

Meine Tochter gibt Reitstunden und wir wurden nun gefragt, ob wir das über die Pflegekasse des Reitkindes abrechnen könnten. Einer aus der Familie würde sich als Pflegeersatzperson eintragen lassen (vermutlich ich) und das Geld dann von dort bekommen. Es geht um 10 Euro pro Stunde einmal die Woche . Bin skeptisch, weil ich so was noch nie gemacht habe. Versteuert wird das Geld wohl nicht, aber es zählt trotzdem als Verdienst und ich müsste es auch bei der Berechnung des Kindergarten-beitrages angeben. Könnte Pech haben und über die nächste Grenze rutschen und müsste dann dort pro Monat deutlich mehr als 40 Euro (nach)zahlen. Zumal das Reitgeld ja an meine Tochter geht und nicht in meinen Geldbeutel. Hat jemand Erfahrung und kann mir sagen, worüber ich mir Gedanken machen muss und worüber nicht?

von kia-ora am 22.05.2024, 12:31



Antwort auf Beitrag von kia-ora

Ich wälze mich zur Zeit durch den Pflegejungel. Es ist leider in jedem Bundesland unterschiedlich. Wenn ich es für MV richtig verstanden habe kannst du das Geld als Privatperson nicht bekommen, es sei denn du lässt dich registrieren. Und ja- dann zählt es als normales Einkommen. Ist deine Tochter noch nicht volljährig?

von Muffin2020 am 22.05.2024, 12:41



Antwort auf Beitrag von Muffin2020

Das sind zwei unterschiedliche Geldtöpfe. Es gibt einmal den Geldtopf, den man über Nachbarschaftshilfe etc. abdecken kann (die müssen "trainiert" sein), da ist die Vergütung je nach BL auch sehr gering und gedeckelt. Sowas wie 6-8 Euro. Und dann den Topf der Verhinderungspflege. Da kann man z.B. einen Minijobber drüber laufen lassen.

von emilie.d. am 22.05.2024, 15:55



Antwort auf Beitrag von kia-ora

Hallo, ich meine, Leistungen der Verhinderungspflege sind einkommenssteuerpflichtig... Ruf doch mal in eurem zuständigen Pflegestützpunkt an, die beraten dazu unentgeltlich. Wenn es Dir finanzielle Nachteile bringt, würde ich es ehrlich gesagt nicht machen, zumal Deine Tochter ja die Reitstunden gibt. Viele Grüße

von Mamamaike am 22.05.2024, 14:37



Antwort auf Beitrag von kia-ora

Hallo, habe zwar keine Erfahrung mit Pflege. Würde es aber nicht machen. Denn du selbst gibst ja die Reitstunden nicht, also kannst du keine Pflegeperson sein. Und deine Tochter nicht, weil vermutlich noch nicht volljährig. Mugi

von Mugi0303 am 22.05.2024, 14:44



Antwort auf Beitrag von kia-ora

Du unterschreibst auf einem Bogen, dass Du die Ersatzleistung geleistet hast. Das würde ich nicht machen. Und ja, musst Du angeben und versteuern.

von emilie.d. am 22.05.2024, 15:52



Antwort auf Beitrag von kia-ora

Ich kenne es "nur" von Hunden. Das Tier ist ja das Therapietier, deine Tochter der Therapietier-Führer. Um das ganze über die Pflegekasse abrechnen zu können, muss der Therapietier-Führer eine Zertifizierung haben, das waren beim Hund als Grundzertifizierung für mich 2x6 Stunden und dann noch die jeweiligen Erweiterungen je 6 Stunden, insgesamt 30 Stunden. Insgesamt hat mich das privat knapp 1.000€ gekostet, der Hund wird als Therapiehund, Lesehund oder Schulbesuchshund über den Verein vermittelt, ich bekomme nichts vom Geld, das geht jeweils an den Verein Therapiehunde Deutschland. (Wobei ich bisher nur mit ihr als Lesehund in Einsatz gehe, ehrenamtlich) Ganz ehrlich, wegen 10€ einmal pro Woche würde ich auf die Anfrage antworten, dass die Hürden vom Kostenträger hoch sind (siehe meine privat investierten1.000 € als Maßstab), um das ganze als Therapie anerkannt zu bekommen und bei euch der Ertrag den Aufwand nicht rechtfertigt.

von DecafLofat am 22.05.2024, 16:13



Antwort auf Beitrag von kia-ora

Bereits der Ansatz (Tochter ist der Leistungserbringer, Mutter kassiert offiziell das Geld) macht stutzig...

von Andrea6 am 23.05.2024, 08:19