Rund ums Baby

Forum Rund ums Baby

Kündigen----wie ist es richtig

Thema: Kündigen----wie ist es richtig

Freundin will Job wechseln, Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Ich sage: Kündigung am (SPÄTESTENS) z. Bsp. 30.10.abgeben,dann noch 4 Wochen in der alten Firma und ab 1.12. Neuer Job. Sie: monatsanfang kündigen, Monatsende raus. Also zBsp. 1.10.kündigen,30.10.raus. 1.11.neuer job.

von Kinderland am 26.09.2019, 07:44



Antwort auf Beitrag von Kinderland

Am Monatsletzten Wie oben geschrieben Eingang Kündigung AG 30.10. Arbeitsbeginn neuer AG 01.12.

von DanniL am 26.09.2019, 07:58



Antwort auf Beitrag von Kinderland

ja ich würde auch sagen am 30.10.2019 via Post eingeschrieben

Mitglied inaktiv - 26.09.2019, 07:59



Antwort auf Beitrag von Kinderland

Richtig ist Bis 30.09. kündigen zum 31.10 Den Oktober noch arbeiten 01.11 neuer Job

Mitglied inaktiv - 26.09.2019, 08:00



Antwort auf Beitrag von Kinderland

Beides geht: Wenn sie am 30.10. (ja sogar bis zum 2.11.) kündigt, arbeitet sie noch bie 30.11. und darf am 1.12. den neuen Job anfangen. Kündigt sie bis zum 3. Oktober (3+28=31), kann sie am 1. november den neuen Job antreten. Trini

von Trini am 26.09.2019, 08:40



Antwort auf Beitrag von Kinderland

Ja, beides geht. Zum Monatsende kündigen heißt, dass zwischen dem letzten Tag eines Monats und der Kündigung 28 Tage liegen müssen. Dabei zählt man die 28 Tage nicht ab dem Tag, an dem die Kündigung eingegangen ist, sondern erst ab dem nächsten Tag. Möchte deine Freundin die neue Stelle also im November antreten, muss die Kündigung spätestens am 03.10. dem Arbeitgeber vorliegen. Möchte Sie die neue Stelle erst im Dezember antreten, muss die Kündigung spätestens am 02.11. vorliegen.

von Babyborn18 am 26.09.2019, 09:08



Antwort auf Beitrag von Kinderland

Ist zwar nicht die Frage, aber ich habe noch nie kurz vor knapp gekündigt. Da zwar immer per Einschreiben geschickt, war es mir wichtig, dass die Kündigung garantiert pünktlich in den richtigen Händen liegt. Soweit ich weiß, zählt bei einer Kündigung nicht das Datum an dem der Brief aufgegeben wurde, sondern wann er zugestellt wurde. Und aktuell würde ich mich nicht auf Zustellung am nächsten Tag verlassen. Wenn sie am 30.10. kündigt, arbeitet sie noch bis zum 30.11. und kann am 1.12. den neuen Job anfangen, bei persönlicher Abgabe reicht das. Abschicken würde ich persönlich schon 2-3 Tage vorher.

von Reh77 am 26.09.2019, 10:15



Antwort auf Beitrag von Kinderland

Also im öffentlichen Dienst, gibt es durchaus längere Kündigungsfristen.

von Mareike92 am 26.09.2019, 11:45



Antwort auf Beitrag von Mareike92

Ja, und es gibt auch Sonderkündigungsfristwn und Kündigung zum 15 eines Monats. Die Frage war aber gestellt bei einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende..

von Sofasessel am 26.09.2019, 12:59



Antwort auf Beitrag von Kinderland

so einfach ist das nicht. schau in der Grafik

von dkteufelchen am 26.09.2019, 23:34