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Kindergeld

Thema: Kindergeld

Hallo zusammen, unsere Tochter hat vor kurzem das Abitur gemacht, weiß aber noch nicht wie es weitergehen soll und informiert sich über Ausbildungen, Studiengänge etc. Allerdings steht schon fest, dass sie erst zum nächsten August/September/Oktober starten wird. Sie hat sich jetzt erstmal einen Mini-Job gesucht um Ihre Kasse aufzubessern, dass sie gerne in der 1. Jahreshälfte zumindest eine Zeitlang reisen möchte. 18 wird sie dieses Jahr im September. Wie sieht das mit der Zahlung des Kindergeldes aus? Läuft das trotzdem weiter? Vielen Dank und liebe Grüße Stefanie

von Dubhe am 06.07.2023, 13:07



Antwort auf Beitrag von Dubhe

Hallo. Nein leider bekommst du kein Kindergeld mehr ab September Meine Tochter konnte aufgrund einer Krankheit ihre Ausbildung nicht starten und hat dann nichts bekommen weil man einen Nachweis von einer weiteren Schule, Studium oder Ausbildung einreichen muss. Wenn sie das dann in nem Jahr startet dann muss man es neu beantragen Hab das aber leider versäumt es gleich zu melden und musste dann zwei Monate logischerweise zurück zahlen.

von Nikac am 06.07.2023, 13:31



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Hallo Je nach Erkrankung geht das wohl,meine Tochter hat schwere Depressionen,nach einem halben Jahr hat ihr der Arzt eine seelische Behinderung bescheinigt und damit haben wir Kindergeld bekommen(davor war sie offiziell noch in der Schule,aber krankgeschrieben)

Mitglied inaktiv - 12.08.2023, 08:33



Antwort auf Beitrag von Dubhe

auf der Website gibt es dazu genaue Angaben a) Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht. b)Sie können ebenfalls Kindergeld erhalten, wenn Ihr Kind … ein Praktikum macht, das einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat. einen Freiwilligendienst leistet, zum Beispiel einen Bundes-Freiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. vielleicht könnt ihr das reisen mit einem Praktikum verbinden? und der Minijob könnte auch ein Vor-/Orientierungspraktikum sein https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-praktikum-kg10_ba035540.pdf

von Lena_1922 am 06.07.2023, 14:02



Antwort auf Beitrag von Dubhe

Es gibt irgendwie 4 (?) Monate Übergangszeit zwischen Schule und nächster Ausbildung. Freiwilligendienst ist eine Option, die meinem Großen tatsächlich den Weg für die Zukunft gezeigt hat. Aber, dann kann man natürlich nicht reisen. Die Tochter einer Freundin hat sich für ein sehr begehrtes Studienfach beworben und ist nach der Ablehnung kindergeldberechtigt gebieben. Findet man auch hier. https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/kindergeld-uebergangszeit.php Trini

von Trini am 06.07.2023, 14:22



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Rechtlich gesehen wird es ab dem 18. nichts mehr geben ausser sie hat keinen Studienplatz oder keine Ausbildungsstelle und sucht diese nachweislich. Fürs Reisen oder Minijob weil keine Lust auf Ausbildung gibt es kein Kindergeld

von Ellert am 06.07.2023, 16:27



Antwort auf Beitrag von Ellert

Meine Grosse ist damals nach dem Abi(mit dem Ausbildungsvertrag für das Jahr darauf) 4 Monate unterwegs gewesen, haben wir Ordnungsgemäss der Kindergeldstelle mitgeteilt. Als sie wieder da war, auch das mitgteilt und wir haben rückwirkend für die 4 Monate das Kindergeld erhalten Warum auch immer.

von bea+Michelle am 06.07.2023, 17:01



Antwort auf Beitrag von bea+Michelle

Ich vermute weil das eben dieser Zwischenzeitraum ist den hatte meine ja auch zwischen Abi und Studium, wobei da jede Kindergeldstelle andere Ideen hat. Problem neben Kindergeld ist auch auch die Krankenkasse

von Ellert am 06.07.2023, 19:56



Antwort auf Beitrag von Ellert

wieso soll die Krankenkasse ein Problem sein? Bei Minijob bleibt sie weiter Familienversichert. Verdient sie mehr zieht der AG die Beiträge ganz normal wie alle anderen Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitslohn ab und sie ist genau so lange, wie sie arbeitet selbst versichert, um dann wieder in die Familienversicherung zu fallen

von kevome* am 07.07.2023, 12:54



Antwort auf Beitrag von kevome*

Bei mir ist die Versicherung an die Zahlung von Kindergeld gekoppelt aber bei uns ist eh immer alles anders. ich hatte verstanden sie plant zu reisen, also schon länger als 3 Wochen und in der Zeit wird sie ja keinen Job haben

von Ellert am 07.07.2023, 17:56



Antwort auf Beitrag von Ellert

Meine Tochter konnte im GAP-Year in der Familienversicherung bleiben, auch ohne Kindergeldbezug. Aber für den längeren Auslandsaufenthalt musste sie sowieso eine spezielle Auslandskrankenversicherung abschließen.

von Tai am 07.07.2023, 20:39



Antwort auf Beitrag von Tai

Genau. Hatte auch bei der Krankenkasse angefragt und es war kein Problem. Kind war weiter in der Familienversicherung. Coronabedingt kam sie dann schon früher zurück als geplant. Zu spät fürs Wintersemester. Studium ging dann erst im September los, aber Kindergeld gab es schon wieder früher. Ab April oder Mai? Da bin ich mir nicht mehr sicher. Für die Familienkasse war sie Studienplatz suchend.

von einafets am 08.07.2023, 19:26



Antwort auf Beitrag von Ellert

Familienversicherung hängt aber nicht am Kindergeld, sondern am nicht vorhandenen eigenen Einkommen. Daher bleibt sie beim Reisen in der Familienversicherung. Sie muss nur je nach Reiseland ggf. entsprechenden Auslandsschutz dazu versichern

von kevome* am 10.07.2023, 09:01



Antwort auf Beitrag von kevome*

drum sag ich ja, bei uns ist alles anders.... Meine Große hatte zwischen Ende schulischer Ausbildung und erstem Job einen Monat keine "Familien-Versicherung" weil das nicht nahtlos überging Jetzt hat die Familienkasse gewechselt da der Bund das nicht mehr selbst macht, ich bin gespannt ob das nun mit dem Kindergeld besser wird bzw leichter Ich finde es ja nicht schlimm Semesterbescheinigungen einzurichen aber meine Kindergeldstelle wollte die immer ehe das neue Semester überhaupt begonnen hat, wie soll das denn gehen ?

von Ellert am 10.07.2023, 09:31



Antwort auf Beitrag von Dubhe

Den Minijob muss man angeben, wenn man da nicht viel verdient, läuft das Kindergeld weiter. Für eine Frist von 4 Monaten zwischen Abi und Studium auch; wenn das Abi früh gemacht wird und das Studium spät beginnt, können die 4 Monate überschritten werden, dann greift die Regelung: Platz kann noch nicht angetreten werden, weil nicht verfügbar. Wenn sie sich also nachweislich beworben hat, kann sie bis zum Beginn des Studiums reisen, so viel sie will.

von Emmi67 am 07.07.2023, 22:55