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Wie ist das mit dem Kindergeld ab 18 ?

Thema: Wie ist das mit dem Kindergeld ab 18 ?

Die Frage ist vielleicht ein bisschen blöd formuliert... Sohnemanm ist Ende Januar 18 geworden und hat gerade mündliche Abiprüfungen. Ende März bekommt er sein Zeugnis überreicht. Bis dahin kriegt er auf jeden Fall Kindergeld. Nun fängt das Studium erst zum Wintersemester an, das heißt zwischen Schulende und Studienbeginn liegen mehr als die 4 Monate Überbrückungszeit. Die Familienkasse hat bereits Post geschickt, aber irgendwie passt da nichts so wirklich. Er hat noch keinen Studienplatz (um sich zu bewerben fehlt noch der Medizinertest, da ist aber erst Ende Mai Termin) und arbeitslos in dem Sinne ist er nach der Schule ja auch nicht. Hier hat doch sicjer irgendwer Erfahrung mit dem Thema? Danke schonmal für eure Hilfe.

von mama von joshua am tab am 17.03.2023, 18:52



Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Ab 18 muss man einen Neuantrag stellen. Die Schule endet immer automatisch zum 31.07., so lange gibt es Kindergeld. Dann darf man max. 4 Monate nichts tun. Das ist quasi die Pause zwischen Schule und Uni. Ihr stellt einen Neuantrag und fügt eine Erklärung bei, dass er zum Wintersemester 20233/2024 an der Uni .... ein Studium der..... aufnehmen wird. Unterschreiben. Fertig. Die Immatrikulationsbescheinigung könnt Ihr nachreichen

von KKM am 17.03.2023, 20:04



Antwort auf Beitrag von KKM

Naja, das Problem ist ja dass noch gar nicht klar ist, was und wo er studiert.

von mama von joshua am tab am 17.03.2023, 21:51



Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Was und wo ist ja egal solange er im WS anfängt

von Ellert am 18.03.2023, 00:04



Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Das ist egal. Dann schreibst du halt "er wird zum Wintersemester ein Studium beginnen, momentan befindet er sich im Bewerbungsverfahren", das reicht.

von Emmi67 am 18.03.2023, 18:56



Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Trotz erhaltenem Zeugnis endet das Schuljahr erst Ende Juli. Wir haben von der Familienkasse bei allen drei Kindern rechtzeitig Post bekommen, wo das Prozedere beschrieben wurde.

von 3wildehühner am 17.03.2023, 21:08



Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Unsere fing Ende September mit dem Studium damals an, die Übergangszeit war nicht schädlich.

von Ellert am 18.03.2023, 00:03



Antwort auf Beitrag von Ellert

Das Schuljahr endet im Juli. Dann muss er schauen sich überlegen was er studieren möchte. Es gibt bewerbungsfristen. Wir mussten Screenshot nachweisen das er sich beworben hat. Und zum Schluß dann die bescheinigung das er angenommen wurde. Oder eben absagen wenn man sich an verschiedene Unis bewerben tut. Im Grunde ist es wie wenn man sich um eine Ausbildung/Job sucht. Die Bewerbungen und absagen oder Zusagen wollten sie haben. Kann aber auch sein das das vom Bundesland zu Bundesland wieder unterschiedlich ist. Gruß Yvonne

von YvonneG am 18.03.2023, 03:55



Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Du rufst am besten die Familienkasse an, um die Vorgehensweise zu besprechen (mit Geduld, bis man durchkommt…). Ich nehme an, ihr wohnt in Rheinland-Pfalz, wo das letzte Abiturschuljahr und damit die Schulzeit ja früher enden? Dass die übliche Überbrückungszeit mit 4 Monaten zum Wintersemester da nicht reicht, dürfte ja jedes Jahr ganz viele betreffen. Ich habe hier gerade ein Schreiben liegen mit dem Text „…wird Kindergeld …hinaus gezahlt, weil es eine Berufsausbildung mangels eines Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.“ Hier geht es um die Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums. Nun hoffe ich, dass das Kindergeld im Masterstudium weiter gezahlt wird.

von Tai am 18.03.2023, 09:43



Antwort auf Beitrag von Tai

Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudium ?

von Ellert am 18.03.2023, 14:47



Antwort auf Beitrag von Tai

Genau, wir sind in Rlp. Da werd ich dann nächste Woche mal mein Glück bei denen telefonisch versuchen.

von mama von joshua am tab am 18.03.2023, 15:35



Antwort auf Beitrag von Ellert

Nicht, wenn der Masterstudiengang nur zum Sommersemester angeboten wird. Oder vielleicht nur zum Wintersemester.

von Tai am 18.03.2023, 22:57



Antwort auf Beitrag von Tai

Du fängst nach der Schule immer mit dem Bachelor-Studiengang an. Master kommt er nach dem Bachelor-Abschluss. Und ich habe noch keinen Bachelor-Studiengang gefunden, der nur im Sommer-Semester startet...

von kuestenkind68 am 19.03.2023, 02:33



Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Warum meinst du, mich hier belehren zu müssen? Ich schrieb an Joshuas Mutter, dass ich gerade ein Schreiben von der Familienkasse vor mir liegen habe. Nämlich dass das Kindergeld weitergezahlt wird, wenn die Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht angefangen oder weitergeführt werden kann. Das trifft bei ihrem Sohn mit frühem Abitur in RLP bis zum Wintersemester zu. Und bei meinem Sohn mit einem nur im Sommersemester beginnenden Masterstudiengang. Oder weißt du das besser?

von Tai am 19.03.2023, 09:58



Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Hallo, Die Schule hat bei uns eine Schulbescheinigung ausgestellt. Die kennen sowas ja. Mein Sohn ist ins Sekretariat gegangen und hat das da bekommen. Die haben wir an die familienkasse geschickt. Dann gab es einen Brief von denen zurück das es bis 31.7 so weiter gezahlt wird. Grüße

von Sturmläufer am 19.03.2023, 19:56