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Werkstudent vs. Pflichtpraktikum? wr hat Infos rund um dieses Thema?

Thema: Werkstudent vs. Pflichtpraktikum? wr hat Infos rund um dieses Thema?

Hallo zusammen, ich brauche bitte mal das gesammelte Wissen der Studenteneltern hier :-) Hintergrund: Mein Sohn studiert in den USA Maschinenbau. Er macht Bachelor und Masters in einem beschleunigten Verfahren von 5 Jahren. Innerhalb der 5 Jahre sind auch 3 6-Monatige Zeiträume vorgesehen in denen er "Co-Op" (mind. 32 Std. / Woche) leisten muss/soll. .. jetzt hatte er heute Morgen sein erstes Skype-Vorstellungsgespräch mit einer Firma in Deutschland. Und wurde gefragt ob es ein "Pflichtpraktikum" wäre oder ein freiwilliges? Beim Pflichtpraktikum fallen wohl keine SozVers.Beiträge an? D. h. er würde netto mehr rausbekommen (Steuern muss er ja sowieso erst Mal zahlen, oder?) Und beim kurzen Googeln haben sich dann für mich noch weitere Fragen ergeben: - wenn Praktikum, dann gilt der Mindestlohn nicht, richtig? Oder wann würde der greifen? - Als Werkstudent könnte er doch auch VZ arbeiten? Für ihn ist es ja nachweisbar "vorlesungsfreie Zeit", die 20-Std. Regel entfällt also. Ihm wurde gesagt wenn es Pflichtpraktikum ist, bekommt er ca. 900 €, keinen Urlaub o. ä. Bei freiwilligen Praktikum wären es gute 700 € (wg. SozVersBeitr.) ICH finde das relativ wenig ehrlich gesagt,. auch wenn ich verstehe dass er ja erst mal mehr Klotz am Bein als sonst was ist. Aber: Brutto wären das ca. 1100 €, das ergibt einen Stundenlohn von 6,35 brutto bei 38 Std. in der Woche... Hier in den USA bekäme er umgerechnet locker 10 € brutto (ich schätze eher 12-13 als sehr realistisch an, eher mehr). Ich bin dankbar für jeden Input und jede Erfahrung :-) LG D

von desireekk am 07.02.2019, 18:06



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OK, ich hab im Stundenlohn falsch gerechnet, die Firma arbeitet ja nur 38 Std / Woche: 1100 € im M ergibt bei 38 Std einen ca. Stundenlohn von 6,68 € (nicht 6,35). Macht`s aber auch nicht viel besser... Gruss D

von desireekk am 07.02.2019, 19:14



Antwort auf Beitrag von desireekk

nehmen wir eh nur noch Pflichtpraktikanten. Eben weil wir da nichts zahlen müssen bzw eine minimale Aufwandsentschädigung. Es gibt unglaublich viele, die sich wegen ihres cv bei uns bewerben und weil sie einfach Praktika machen müssen weil siw in Jobs arbeiten wollen wo Du das brauchst ( Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Eventmanagement, Besucherbetreuung)- aber da sind wir eisern. Ich finde das auch sehr nachvollziehbar- ich meine, die Praktikanten sind unterschiedlich, aber deren Ausbildung ist Arbeit. Kostet uns Zeit und Schweiss auf allen Ebenen. Natürlich kommt bei vielen auch einiges zurück, aber große Hilfen sind es nicht immer. Und der Ausbildungsgedanke steht halt im Vordergrund. aber das ist der Unterschied-Pflichtpraktikum braucht nicht bezahlt werden weil es als Teil der Ausbildung gilt, freiwillige müssen zumindest mit dem Mindestlohn abgegolten werden. In gefragten Berufen-MINT- wird wohl auch für Pflichtpraktika gezahlt-aber bei uns, wo es viel viel mehr Bewerber und weniger Stellen gibt, ist es komplett anders. Ansonsten weiss ich nicht, ob Du die Vorschriften so miteinander vermischen kannst. Ich weiss, dass die 20 Stunden regel in Deutschland gilt WEIL nach unserem Verständnis man nur 20 Stunden im Semester und mehr in den Ferien arbeiten darf. Er studiert ja nach amerikanischen Regeln. Bzw frage ich mich, ob das nicht egal ist- er kriegt ja erstmal Steuern abgezogen und holt sich die über den Steuerausgleich am Jahresende zurück. Jedenfalls, wenn er Geld verdienen ill, sollte er einen richtigen Ferienjob machen mit dem klaren Ziel des Geldverdienens. Praktika sind- wenn es Praktika zum Lernen sind- dazu weniger geeignet (habe von wenigen Ausnahmen gehört, die dann ihre Masterarbeiten in einem Unternehmen schreiben wo sie später anfangen, da gibt's auch fürs Studium Geld) enjoy

von Benedikte am 07.02.2019, 22:17



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Nee nee Benedikte, er MUSS ja 3x 6 Monate Co-Op machen. Dafür bekommt er Credits fürs Studium. Ich denke auch mehr und mehr, dass er vermutlich in D "nur" als Praktikant gesehen werden wird. Zumindest finanziell. Und ganz ehrlich: wenn er 1100 brutto bekommt, finde ich das nicht sooo schlecht. Nur wird halt hier in den USA (insbesondere hier an der Ostküste) mehr gezahlt. ICH würde gerne sehen wenn er mind. ein "Auslandspraktikum" (für uns ist Deutschland ja Ausland) macht, aber ihm/uns sitzen natürlich auch die Studiengebühren im Nacken...Wenn man da im eigenen Land das doppelte bekommen könnte... Mitte Februar haben wir hier bei uns eine "European Career" Messe (dt./europ. Unternehmen und Unis rekrutieren Amerk. Studenten, für Co-Ops und Masterarbeiten) da werden wir mal sehen was da so gesprochen wird... LG D

von desireekk am 07.02.2019, 23:09



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(letzlich gleicher Arbeitgeber ). Wir nehmen NUR Pflichtpraktikanten und zahlen NIX. Mein Sohn hätte übrigens für seine Fh-Reife auch ein "gelenktes Praktikum" machen können. Hatte eine nette Stelle - 40 Wochenstunden für umsonst. Da war der BFD dann richtig gut bezahlt. Trini

von Trini am 08.02.2019, 11:14



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Würden wir denn doch einen freiwilligen Praktikanten einstellen, müsste er ein Gehalt in Höhe der Ausbildungsvergütung unserer Azubis bekommen (keinen Mindestlohn). Trini

von Trini am 08.02.2019, 13:19



Antwort auf Beitrag von desireekk

In unserem Unternehmen (Konzern) werden freiwillige Praktikanten und Pflichtpraktikanten und auch Werkstudenten beschäftigt. Wir zahlen für jede Art von Praktikanten, aber auch nur einen geringeren monatlichen Betrag (700 €). Die Pflichtpraktikanten haben etwas mehr netto raus, weil die Abzüge von SV- Beiträgen entfallen. Werkstudenten haben eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden, dabei aber bei uns auch 12 € Stundensatz. Wenn ein Monat offiziell komplett vorlesungsfrei ist, geht auch Vollzeit, dann eben auch mit Stundensatz berechnet. Insofern ist Werkstudent besser. Wenn die Studienordnung allerdings ein Praktikum vorschreibt, dann muss das auch als solches abgeleistet werden. Unsere Werkstudenten verdienen sich neben dem Studium etwas dazu, bestenfalls auch im studiennahen Einsatzbereich. Dafür sind sie bei uns in der Verteilung der wöchentlichen Arbeitsstunden weitgehend frei. Wenn Dein Sohn nun ein Pflichtpraktikum absolvieren muss, kann er eben kein Werkstudent sein. Und ja, leider sind die Lehrjahre keine Herrenjahre, viel kommt dabei nicht heraus.

von betty71 am 10.02.2019, 21:27



Antwort auf Beitrag von betty71

Danke Betty, und auch wenn ich deinen letzten Absatz verstehe und es ihm auch klar ist: Ihm sitzen halt auch immens hohe Studienkosten im Nacken, die man sich in D nicht einmal vorstellen kann. Insofern kann es eben doch sein, dass er sich für den besser bezahlten Weg entscheidet... auch wenn er weiß dass das dann eben KEIN internationales Praktikum ist. Mal sehen... Gruss D

von desireekk am 11.02.2019, 18:43