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auch ne Kindergeldfrage. Evtl. auch Beamte hier?

Thema: auch ne Kindergeldfrage. Evtl. auch Beamte hier?

Huhu! Meine Tochter ist diesen Monat 18 geworden und macht grad Abi und ich komme mit dem Kindergeld nicht weiter. Verstanden habe ich mittlerweile: Kindergeld bis einschließlich Juli( Schule). Sie möchte dann studieren, wird sich also um einen Studienplatz bewerben, da greift dann die Übergangsregelung und man bekommt auch Kindergeld. Was ist aber wenn sie eine Absage von der Uni bekommt? Endet dann das Kindergeld sofort? Die zweite Frage bezieht sich auf den Kinderzuschlag der Beamten. Verhält es sich mit dem genau wie mit dem Kindergeld? Also solange man Kindergeld bekommt, dann bekommt man auch den? LG, Nina

von Ninaaa am 26.04.2020, 23:09



Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Kann nur den Kinderzuschlag beantworten: Ja, der bleibt erhalten. Auch die Beihilfeberechtigung. Kindergeldbescheid muss bei der Personalstelle abgegeben werden. Dann sollte das laufen.

von KKM am 26.04.2020, 23:17



Antwort auf Beitrag von KKM

oh, das ist schonmal gut, danke!

von Ninaaa am 26.04.2020, 23:56



Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Uns haben sie im Monat nach 18 das Kindergeld eingestellt weil wir keinen neuen Antrag gestellt hatten, gabs aber dann rückwirkend. Vor der Frage was wäre wenn stehe ich gerade auch meine macht gerade Abi, will studieren aber Studienplatz ist mehr als fraglich und wenn die Ablehnung nicht reichen würde von den Unis habe ich ein Problem, nicht das fehlende Kindergeld oder Familienzuschlag sondern die Beihilfe. Plan B mit Ausland war auch angedacht aber mit Corona haben wir davon Abstand genommen. Trifft auch Mitschüler die Auslandsjahre machen wollten nach dem Abi, keiner weiss nun wie es weitergeht Wenn die alle nun auf den Studienmarkt drängen und FSJ - dann wird es eng dagmar

von Ellert am 27.04.2020, 09:24



Antwort auf Beitrag von Ellert

ja, bei uns haben sie es auch gerade eingestellt. Sie hatten vergessen den Antrag zu schicken.....zumindest haben wir ihn jetzt auf zweifache Nachfrage bekommen. Ich habe jetzt noch gelesen, dass eine Wartezeit auf den Studienplatz auch fürs Kindergeld gilt, wenn das Kind sich alle 3 Monate beim Arbeitsamt " ausbildungssuchend" melden muss. Und zusätzlich in der Zeit trotzdem unbegrenzt jobben darf. Wenn das stimmt, dann bin ich etwas beruhigt. Schon doof, wenn plötzlich alles wegfällt. Ich hab mich vorher nie damit befasst...... LG, Nina

von Ninaaa am 27.04.2020, 11:04



Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Von der Logik her will Kind studieren, bekommt nicht gleich einen Studienplatz warum muss es sich ausbildungssuchend melden wenn es doch garkeine Ausbildung machen möchte sondern studieren ? (ich rede nun nicht von 3 Jahren Wartesemester) Meine Kindergeldstelle hat uns telefonisch was ganz anderes erzählt, sprich entweder Studienplatz und die 4 Monate dazwischen gibt es Kindergeld oder ausbildungssuchend aber da mache man uns wenig Hoffnung denn es gäbe sehr viele offene Ausbildungsstellen und wir wären nicht bei wünschdirwas

von Ellert am 27.04.2020, 11:13



Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Also: hier werden mehrere Sachen vermischt. Richtig ist, das Kindergeld am Kinderanteil und damit auch an der Beihilfe hängt. Das Kindergeld endet automatisch mit 18. Kinder ab 18 erhalten das Kindergeld in der Regel wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ausbildungsplatzsuchend sind. Das heisst in den obigen Fällen, wenn das Kind Abitur gemacht hat, endet KG automatisch. Bis zu einer möglichen Studiumaufnahmen (im Oktober 2020 zum Beispiel) wäre es berücksichtigungsfähig weil Übergangszeit. Man muss dann halt das KG beantragen (und erklärt z.B. Studium ab WS 2020 geplant). Wenn es mit dem Studium nicht klappt (und unter 21 Jahren) ist, muss das Kind nachweisen, das es ausbildungswillig ist. Das heisst: es müssen Bewrebungen für Ausbildungsplätze oder Studienplätze eingereicht werden @ellert- der Begriff ausbildungswillig ist also auch Studienplätze anwendbar und heisst natürlich nicht, dass sich deine Tpchter nun auf einmal beruflich bewerben muss, wenn sie eigentlich studieren will. Die Arbeitsämter sehen es immer ganz gerne, das man sich arbeitslos meldet, meine Kinder haben das nicht gemnacht, sehe da den Sinn nicht drin, sie sind ja ohnehin über mich versichert, Arbeitslosengeld steht ihnen ebenfalls nicht zu. Bitte lest mal den Link, hier wird das gut erklärt. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

von lotte03_ am 27.04.2020, 13:36



Antwort auf Beitrag von lotte03_

so hatte ich das auch verstanden:"ausbildungssuchend" heisst entweder Ausbildung oder Studienplatz-suchend. Wie ist das wenn man zum WS keinen Platz bekommen hat und man sich zum SS gar nicht bewerben kann, weil der Studiengang immer nur zum WS startet? Bekommt man dann das ganze Jahr Kindergeld, wenn sie sich artig alle 3 Monate "suchend" meldet? Ist ja dann eher " passiv suchend", denn aktiv kann man in dem Jahr ja nicht großartig suchen....... LG, Nina

von Ninaaa am 27.04.2020, 17:14



Antwort auf Beitrag von Ninaaa

..ich glaube in dem Falle würde ich tatsächlich das Kind als arbeitslos melden. Denn es heisst ja(...ist das Kind gemeldet, gilt der Nachweis als erbracht..)

von lotte03_ am 27.04.2020, 20:31



Antwort auf Beitrag von Ninaaa

Einfach bei der Kindergeldstelle anrufen, ich wurde da immer sofort und kompetent beraten. Solange ein Kind als arbeitsplatz-/studienplatzsuchend geführt wird, gibt es weiter Kindergeld. Mein Sohn war in Australien, in der Zeit gab es kein Kindergeld. Als er dann aber im Februar zurückkam, erhielt er sofort wieder Kindergeld, obwohl er sich dann ja erst zum Wintersemester bewerben konnte.

von Emmi67 am 27.04.2020, 20:37



Antwort auf Beitrag von Emmi67

Wenn das so einfach wäre mit dem Anrufen... Wir haben gerade auch Probleme mit unserer Familienkasse und per Telefon ist da kein Durchkommen. Ich würde zur Not auch lange in der Warteschleife warten, aber nach einer bestimmten Zeit fliegt man da automatisch raus. Also Kommunikation per E-Mail, was sehr umständlich ist....

von Salkinila am 29.04.2020, 10:49



Antwort auf Beitrag von Salkinila

und selbst wenn was Positives rauskäme beiwesen könnte man es im Zweifel nicht. Ich hatte ja schriftlich angefragt und es kam raus ich solle den Studienbeginn nachweisen dann wären die 4 Monate Übergang, sonst würde es zu Schuljahresende aufhören dagmar

von Ellert am 29.04.2020, 18:22



Antwort auf Beitrag von Ellert

Eigenwillig, ja, das trifft es gut... Bin mal gespannt, welche Antwort wir als nächstes bekommen.

von Salkinila am 30.04.2020, 11:17



Antwort auf Beitrag von Ninaaa

also, ich kenne mich mit den Regelungen nicht aus, aber ich kriege fuer drei erwachsene Kinder Kindergeld. Das ging so: Auf meinem Gehaltszettel ist immer vermerkt, bis wann die Kinder Kindergeld kriegen. Erstmal bis 18. Geburtstag, danach musste ich dür die Hochschulstudenten Studienbescheinigungen vorlegen, dann geht das bis Semsterende. Jetzt für Corona haben die mir formlos verlängert- mein Suesser hockt in Spanien, nirgendwo Präsenzbetriebe. Meine Tochter studiert dual über drei Jahre, da wurde das Kindergeld drei Jahre verlängert. Meine Erfahrungen sind gut- aber auch deshalb, weil in unserer Behörde der Kindergeldkollege Mitarbeiter ist. Ich kenne ihn zwar nur vom Telefon, aber er kennt halt meine "Verhältnisse" und ist mir grundgewogen. Manchmal vergesse ich das Einreichen der Studienbescheinigungen- und die Zahlungen werden automatisch gestoppt, aber das wird in dem Moment nachgeholt, wo ich die Belege abliefere. Und ja, wenn die Zahlunge ´n gestoppt werden, fehlt deutlich mehr als das pure Kindergeld. Ortszuschlag usw.

von Benedikte am 01.05.2020, 12:10