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Frage wegen Kindergeld...

Thema: Frage wegen Kindergeld...

Angenommen Kind bewirbt sich Mitte April für ein Studium im Wintersemester. Kindergeldberechtigt ist es dann aber erst ab Semesterbeginn? Oder greift da evtl diese Übergangsregelung von vier Monaten? Kennt sich da jemand aus?

von einafets am 24.03.2020, 18:28



Antwort auf Beitrag von einafets

Ich weiss noch nichtmal wie das mit dem Abi wird geschweige denn wo sich meine bewirbt, Vorstellunsggespräche werden sicher auch wegfallen In den zeiten kann ich mir schwer vorstellen sie i eine andere Stadt zu schicken in eine WG oder Sudentenwohnheim Ich habe gerade echt den Verfolgungswahn

von Ellert am 24.03.2020, 18:51



Antwort auf Beitrag von einafets

Das Schuljahr geht bis zu den Sommerferien und wenn der Abiturient das Zeugnis in der Hand hält, kann er sich für das Wintersemester bewerben(ZVS) oder einschreiben. Und selbstverständlich wird dann das Kindergeld weitergezahlt.

von 3wildehühner am 24.03.2020, 19:44



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Abi war ja letztes Jahr. Planmäßig wäre sie bis Ende April in der Schweiz gewesen. Dann war ein Praktikum angedacht... In der aktuellen Situation wird sich da wohl eher nichts finden.

von einafets am 24.03.2020, 20:06



Antwort auf Beitrag von einafets

Also , das KG wird einheitlich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt ( nagel mich nicht fest, entweder der 31.7 oder 31.8) Wenn Du dann nachweist, dass er sich eine Ausbildungsstelle sucht, oder ein Studienplatz wird es weiterbezahlt. Mein Sohn ging im Sept/2018 ins Ausland. Wir mussten jeden Monat nachweisen, dass er sich von dort aus bewirbt. Aber auch erst nach langem Hin-und Her, und zig Mails ist es bewilligt worden.

von ak am 25.03.2020, 12:56



Antwort auf Beitrag von ak

das stimmt so nicht. Kindergeld steht immer bis zum Ende des Anspruchsmonates zu. Das kann der 31.10. 30.11., 31.07 oder what ever sein. Der 31.07. weist auf eine schulische Ausbildung hin. Hier aber wurde das Abitur bereits im letzten Jahr absolviert. Grundsätzlich kommt dann die Übergangszeit zur Anwendung. Oder man muss die Ausbildungswilligkeit nachweisen. Schau mla, hier ist das gut erklärt https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

von lotte03_ am 25.03.2020, 16:48



Antwort auf Beitrag von lotte03_

Ach... davon bin ich automatisch ausgegangen. Sorry

von ak am 25.03.2020, 22:16



Antwort auf Beitrag von einafets

Soweit ich weiß, musst du halt den Antrag ausfüllen, dass das Kind ab Oktober studieren will und sobald es sich beworben hat oder an der Hochschule bewirbt, reichst du den Nachweis nach. In Rheinland-Pfalz sind ja die meisten Abiturienten Ende März fertig und die wenigsten gehen am 1.4. studieren.

von Ulli am 16.04.2020, 07:53



Antwort auf Beitrag von Ulli

Dann endet das Kindergeld? LG, Nina

von Ninaaa am 26.04.2020, 23:02