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Versicherungen-eigene Wohnung

Thema: Versicherungen-eigene Wohnung

Hallo an alle, mein Großer wird nach seinen FSJ bei uns ausziehen. Er hat eine Zusage bei der BBS für Heilerziehungspfleger bekommen. Er wird 783 Euro Bafög bekommen. Was braucht er für Versicherungen, wenn er alleine lebt außer Hausrat und Haftpflicht? Würde mich sehr über eure Tipps freuen. Danke. Lg Sabine

von Kitty31 am 27.02.2022, 17:13



Antwort auf Beitrag von Kitty31

bei uns ist es so dass solange unsere noch studiert bis 25 sind bei allen Versicherungen weiter lauft und auch unsere Hausrat zählt für die Studentenbude mit Hat mich auch gewundert ( letzteres)

von Ellert am 27.02.2022, 20:07



Antwort auf Beitrag von Ellert

hätte sich bei unserer nie gelohnt da stecken nur ca 1000.- in der Zweizimmerwohnung da alles gebraucht günstig gekauft das Teuerste ist die Technik ( Rechner ist nun nicht in den 1000.- den hatte sie schon)

von Ellert am 27.02.2022, 20:08



Antwort auf Beitrag von Kitty31

Haftpflicht, Krankenkasse läuft über uns weiter, bis Ausbildungsende. Hausrat? Braucht es das?

von Flirrengel am 27.02.2022, 22:38



Antwort auf Beitrag von Kitty31

Krankenversicherung und Privathaftpflicht. Hausrat sicher nicht, außer er ist über euch versichert und Fahrraddiebstahl ist inkludiert oder ihr stattet ihn mit nagelneuen Designermöbeln aus.

von Pamo am 28.02.2022, 05:27



Antwort auf Beitrag von Kitty31

Aber die sollte unbedingt sein. Dem Kind muss nur mal etwas ins Waschbecken fallen. Alles schon erlebt. Hausrat ist nicht notwendig. Sei denn er zieht mit der Ming-Vase ein.

von Caot am 28.02.2022, 08:52



Antwort auf Beitrag von Kitty31

Während der Erstausbildung sind Kinder normalerweise bis 25 über ihre Eltern kostenlos mitversichert. Ich hab mal schnell im Internet gesucht und auch diese Aussage gefunden: "In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. - An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts." (natürlich keine Gewähr, aber so kenne ich es auch)

von Ulli am 05.03.2022, 11:51



Antwort auf Beitrag von Ulli

Ich vermute, das bezieht sich auf junge Leute, die noch im Haushalt ihrer Eltern leben?

von Pamo am 06.03.2022, 11:07



Antwort auf Beitrag von Pamo

Also bei allen Versicherungen die ich vertrete gilt das unabhängig vom Wohnort (im Inland) bis zum Ende der ersten Ausbildung. Deshalb verstehe ich die Antworten oben nicht. Ich habe aber eigentlich aufgehört mich hier zu Versicherungsfragen zu äußern weil es absolut unerträglich ist welcher Mist hierzu geäußert wird.

von lilly1211 am 07.03.2022, 10:51



Antwort auf Beitrag von lilly1211

mitversichert nur, wenn die Ausbildung direkt nach dem Schulabschluss erfolgt. https://helden.de/blog/hausrat/erste-eigene-wohnung-versicherung/?gclid=EAIaIQobChMIl7Sa8vGz9gIVBxkGAB0lXQVQEAAYAyAAEgJqAfD_BwE FSJ direkt nach Schulabschluss?

von Caot am 07.03.2022, 12:31



Antwort auf Beitrag von Caot

Das weiß ich doch nicht, das muss die AP mit ihren individuellen Daten mit der Versicherung klären. Dann bekommt sie schriftlich eine Antwort, Deckung ja oder nein. Diese Fragen hier zu stellen ist maximal unsinnig.

von lilly1211 am 07.03.2022, 12:55



Antwort auf Beitrag von lilly1211

auch in Studienwohnung gilt unsere Familienversicherung weiter haben wir schriftlich

von Ellert am 07.03.2022, 19:58



Antwort auf Beitrag von Pamo

... und die Haftpflichtversicherung (HUK) hat 2021 den vom Kind verursachten Schaden in der Gemeinschaftsküche im Studentenwohnheim übernommen.

von Ulli am 11.03.2022, 13:11