Thema:
Versicherungen-eigene Wohnung
Hallo an alle,
mein Großer wird nach seinen FSJ bei uns ausziehen. Er hat eine Zusage bei der BBS für Heilerziehungspfleger bekommen. Er wird 783 Euro Bafög bekommen. Was braucht er für Versicherungen, wenn er alleine lebt außer Hausrat und Haftpflicht? Würde mich sehr über eure Tipps freuen.
Danke.
Lg Sabine
von
Kitty31
am 27.02.2022, 17:13
bei uns ist es so dass solange unsere noch studiert bis 25 sind bei allen Versicherungen weiter lauft
und auch unsere Hausrat zählt für die Studentenbude mit
Hat mich auch gewundert ( letzteres)
von
Ellert
am 27.02.2022, 20:07
hätte sich bei unserer nie gelohnt
da stecken nur ca 1000.- in der Zweizimmerwohnung da alles gebraucht günstig gekauft
das Teuerste ist die Technik ( Rechner ist nun nicht in den 1000.- den hatte sie schon)
von
Ellert
am 27.02.2022, 20:08
Haftpflicht, Krankenkasse läuft über uns weiter, bis Ausbildungsende.
Hausrat? Braucht es das?
von
Flirrengel
am 27.02.2022, 22:38
Krankenversicherung und Privathaftpflicht.
Hausrat sicher nicht, außer er ist über euch versichert und Fahrraddiebstahl ist inkludiert oder ihr stattet ihn mit nagelneuen Designermöbeln aus.
von
Pamo
am 28.02.2022, 05:27
Aber die sollte unbedingt sein. Dem Kind muss nur mal etwas ins Waschbecken fallen. Alles schon erlebt.
Hausrat ist nicht notwendig. Sei denn er zieht mit der Ming-Vase ein.
von
Caot
am 28.02.2022, 08:52
Während der Erstausbildung sind Kinder normalerweise bis 25 über ihre Eltern kostenlos mitversichert.
Ich hab mal schnell im Internet gesucht und auch diese Aussage gefunden: "In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. - An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts." (natürlich keine Gewähr, aber so kenne ich es auch)
von
Ulli
am 05.03.2022, 11:51
Ich vermute, das bezieht sich auf junge Leute, die noch im Haushalt ihrer Eltern leben?
von
Pamo
am 06.03.2022, 11:07
Also bei allen Versicherungen die ich vertrete gilt das unabhängig vom Wohnort (im Inland) bis zum Ende der ersten Ausbildung. Deshalb verstehe ich die Antworten oben nicht.
Ich habe aber eigentlich aufgehört mich hier zu Versicherungsfragen zu äußern weil es absolut unerträglich ist welcher Mist hierzu geäußert wird.
von
lilly1211
am 07.03.2022, 10:51
mitversichert nur, wenn die Ausbildung direkt nach dem Schulabschluss erfolgt.
https://helden.de/blog/hausrat/erste-eigene-wohnung-versicherung/?gclid=EAIaIQobChMIl7Sa8vGz9gIVBxkGAB0lXQVQEAAYAyAAEgJqAfD_BwE
FSJ direkt nach Schulabschluss?
von
Caot
am 07.03.2022, 12:31
Das weiß ich doch nicht, das muss die AP mit ihren individuellen Daten mit der Versicherung klären. Dann bekommt sie schriftlich eine Antwort, Deckung ja oder nein.
Diese Fragen hier zu stellen ist maximal unsinnig.
von
lilly1211
am 07.03.2022, 12:55
auch in Studienwohnung gilt unsere Familienversicherung weiter
haben wir schriftlich
von
Ellert
am 07.03.2022, 19:58
... und die Haftpflichtversicherung (HUK) hat 2021 den vom Kind verursachten Schaden in der Gemeinschaftsküche im Studentenwohnheim übernommen.
von
Ulli
am 11.03.2022, 13:11