Thema:
eine ganz andere Frage - KV bei Spätstudenten... Beamtenkinder
huhu
wenn ich mir überlege dass meine ggf erst etwas anderes machen muss
und spät erst das Wunschstudium bekommt, lange ggf studiert
Was passiert eigentlich wenn mit 27 das Kindergeld kippt und somit die Beihilfeberechtigung, wie muss man die Kids dann versichern ?
Ohne versicherungspflichtigen Job kommen Kinder ja nicht in die gesetzliche KV, sehe ich jetzt bei Ellert
null Chance auchnicht wenn man beiträge selbst zahlt.
Früher gabs doch die Studenten die bis über 30 studiert haben
man kann doch keine volle private KV zahlen zum ganzen Rest dazu ?
dagmar
von
Ellert
am 14.06.2018, 06:36
Hallo,
bei so ganz expliziten Fragen würde ich die Krankenkasse oder Beihilfestelle direkt anrufen. Ich denke mal da ist ganz viel Einzelfall mit drin.
Hab ich jetzt mal beim Googlen gefunden:
https://www.pkv-studenten.de/?gclid=EAIaIQobChMIxemUwsnS2wIVD_lRCh1WeAmREAAYASAAEgJJT_D_BwE
Und ich würde auch mit einer GKV direkt reden - manchmal gibt es Möglichkeiten in die freiwillige GKV zu wechseln
Gruß Dhana
von
dhana
am 14.06.2018, 08:58
http://www.studenten-private-krankenversicherung.de/pages/fragen/fallgruppen/student-ab-25.php/
Gruß dhana
von
dhana
am 14.06.2018, 09:01
dagmar
von
Ellert
am 14.06.2018, 15:50
Die Altersgrenze liegt bei 25,- wir haben gerade den Fall,dass unser Sohn das Studium noch nicht beendet hat und Kindergeld und Familienversicherung wegfallen.
LG
von
Juleika
am 14.06.2018, 09:57
na super, bis 25 wenn als Zweitstudium ist sie sicher nicht fertig...
Ich habe ja bei Ellert den Fall der niemals in die gesetzliche kasse kommt da er niemals Geld verdienen wird, aber bei behinderten Kindern bleibt die Beihilfe/Kindergeld lebenslang.
Was passiert wenn wir mal gestorben sind weiss auch keiner so recht
ob das Sozialamt dann den vollen Beitrag übernimmt ?
Noch leben wir aber
daran habe ich nur gemerkt dass es keinerlei Option gibt in die gesetzliche zu kommen ausser mit einem gewissen Verdienst
dagmar
von
Ellert
am 14.06.2018, 15:49
Hallo,
hilft vermutlich auch nicht - aber Heiraten und Familienversicherung - da kommt man auch wieder in die GKV.
Da kenn ich jetzt 2 Studentinnen, die ein Kind bekommen haben und dann wegen der Krankenversicherung geheiratet haben - Kind hätte ja zum Vater mit in die GKV gekonnt - aber die Mutter nur wenn auch verheiratet.. jetzt studieren sie nach der Kinderpause in Ruhe fertig - und bleiben familienversichert solange sie kein eigenes Einkommen haben.
Gruß Dhana
von
dhana
am 14.06.2018, 16:37
erstmal auf eigenen Füssen stehen ehe sie heiratet
aber da ist sie ähnlich wie ich gestrickt
studieren und dann nach dem Diplom heiraten
etwas arbeiten und Probezeit rum, sicheren Job, dann Kinder
dagmar
von
Ellert
am 14.06.2018, 18:07
Kindergeld fällt mit 25 weg.
Dann wird es richtig teuer.
Wir sind jetzt bei Studienbeginn unserer 18jährigen Tochter (da wäre die Chance gewesen, in die GKV zu.wechseln) mehrfach intensiv darauf hingewiesen worden, dass es richtig teuer wird, wenn sie länger als bis 25 studiert.
von
Julie
am 14.06.2018, 18:22
wir wollten ja das bei ellert
und jede gesetzliche hat gesagt es gibt nur den einen Weg rein
versicherungspflichtig zu verdienen was er ja nicht kann
dagmar
von
Ellert
am 14.06.2018, 19:17
erstens, ja, Grenze für Beihilfe, Kindergeld etc. liegt bei 25, aber ich glaube, es gibt Ausnahmeregelungen für Behidnerte, die nicht selbständig werden können.
Wechsel in die GKV- meine Söhne hätten zu Studienbeginn auch in die GKV gekonnt.
Meine Rechnung war- ab dem vierten kostet die Krankenkasse nichts, beim ersten hätte ich also null Euro gespart im Monat bei der privaten und rund 100 zusätzlich ausgegeben für die gesetzliche. Wären also 1200 Euro plus gewesen, von 18 bis 25 also 8400 Euro Zusatzkosten. Da habe ich einfach drauf gesetzt, dass er bis dahn fertig ist. Sonst, wie oben beschreiben, wird es teuer.
Beim zweiten war es genauso. Private KK kostet 40 Euro im Monat, von daher, es rechnet sich nicht. Zumal der zweite eine komplizierte KFO Behandlung durchläuft, die wohl von der gestzlichen nicht oder nicht komplett oder nicht so gezahlt würde.
aber jedenfalls, die Studenten hatten ein Wahlrecht.
Benedikte
von
Benedikte
am 15.06.2018, 03:43
Bei Ellert ist es eh entschieden der kann nicht wechseln, konnte es zu keinem Zeitpunkt.
Die erste hat Dual studiert, also verdient, war dann GKV ab dem Moment
die zweite mit schulischer Ausbildung bliebt pkv ABEr hatte eine Lücke zwischen Ausbildungsende und Arbeitsbeginn von einem Monat, kein Kindergeld in der Zeit, Keine Beihilfe, die musste 100% voll pkv versichert werden den Monat,
solange unter 25 ist das alles kein Problem, nur wenn drüber... 100% vollversichert pkv wäre teuer, bisher sind die ja nur 20% Kindertarif und das ist klar preiswert.
Es kann ja auch sein meine macht als Überbrückung ne Ausbildung, dann ist es ja kein Problem in die Gesetzliche zu kommen
dagmar
von
Ellert
am 15.06.2018, 06:35
... muss man sich ja selbst versichern und da kann man wählen.
Trini
von
Trini
am 15.06.2018, 12:09
wer noch nie in der gesetzlichen Kasse war kommt auch nur rein wenn er verdient
das ging damals ( allerdings mit Kindergeld) durch alle Instanzen weil wir das abgesichert haben wollten nach unserem Ableben mit Ellert
dagmar
von
Ellert
am 15.06.2018, 13:07
.... können sich gesetzlich krankenversichern:
https://www.tk.de/techniker/jetzt-zur-tk/mitglied-werden-studierende-2017166?tkmcg=30998042954_250013962225&tkkwg=e_30998042954_student%20gkv&tkkt=2023&wt_cc1=k[student%20gkv]m[e]n[g]c[250013962225]p[]d[c]a[30998042954]t[kwd-11804103396]&gclid=EAIaIQobChMIq4GcrrXV2wIVBojVCh2fJggYEAAYAiAAEgL4XvD_BwE
Über ein FSJ o.ä. kommt sie auch zwangsweise in die Gesetzliche.
Wir zahlen derzeit eine Anwartschaft in der PKV, damit Sohn zurück darf.
Trini
von
Trini
am 15.06.2018, 12:07
Studenten nehmen sie auf auch ohne Verdienst
bei Ellert haben Sie sich geweigert... (war bei uns auch die TK die durch alle "Instanzen" verweigerte)
Anwartschaft macht wirklich inn wenn man damit rechnet wieder reinzukommen
dagmar
von
Ellert
am 15.06.2018, 13:10
Mit Werkstudentenvertrag geht das wohl bis 30, man muss sich aber selbst versichern, ist aber günstiger als normal.
https://www.mystipendium.de/werkstudent/werkstudent-krankenversicherung
von
Badefrosch
am 17.06.2018, 07:38
Bei Beginn des Studiums muss man sich entscheiden:
Gesetzlich versichert oder man lässt sich von der Versicherungspflicht befreien. Das gilt dann für das gesamte Studium. Man kann nicht zur gesetzlichen KK wechseln.
Erst wenn man eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.
von
Spatz
am 22.06.2018, 21:40
Bei Beginn des Studiums muss man sich entscheiden...
.... Man kann nicht zur gesetzlichen KK wechseln.
Erst wenn man eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.
---------------
Verstehe ich nicht also wenn Kind zB Schule beendet hat und NIE gesetzlich versichert war, weder Vater noch Mutter gesetzlich versichert sind
dann kann man sich dennoch zu Studienbeginn entscheiden und in die gesetzliche gehen ?
dagmar
von
Ellert
am 23.06.2018, 09:09
Ja, das ist so.
Wenn man immer Privat Vers. war muss man zu Beginn des Studiums sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse befreien lassen. Nur dann kann man Privat Vers. bleiben.
von
Spatz
am 27.06.2018, 17:49
finde das ja eher positiv
nur als Nachteil wenn ein Kind nicht studiert dass es nicht in die Gesetzliche reinkommt
dagmar
von
Ellert
am 28.06.2018, 17:20
Ellert,
ein KInd, das nicht studiert und eine Ausbildung macht, kommt erst recht in die gesetzliche ohne WAhlfreiheit.
Und ich musste bei meinen großen auh entscheiden, ob die in die gestzliche sollen oder in der privaten bleiben Da wir ja nur 20 Prozent zahlen für die private, knapp 40 Euro, und die gesetzliche für uns runde 100 ostet, habe ich gerechnet. Beim ersten bzw vierzen Kind, das beitragsfrei in der privaten ist, hätte ich also 100 Euro mehr im Monat zhalen müssen. 1200 im Jahr bis zum 25 Geburtstag knapp 9000 Euro mehr. Beim zweiten hätte ich auch 9000 für die gesetzliche gezahlt minus private 40 Euro mal 12 Monate 480 pro Jahr mal sieben Jahre 3500. Damit war die gesetzliche immer 5500 Euro teurer.
Und ganz außerdem- erfahre ich üner die arztrechnungen auch noch genau, wo und was gesundheitlich anliegt. Ganz grundsätzlich.
Benedikte
von
Benedikte
am 01.07.2018, 08:09
Ich habe das problem bei Ellert
der studiert nicht und macht keine Ausbildung
der wird nie einen cent verdienen können und darum haben alle gesetzlichen darauf verwiesen es gäbe keine Möglichkeit ohne versicherungspflichtige Tätigkeit in die GKV zu kommen.
Ich habe aktuell das Problem nicht
aber wenn mein Mann und ich verstorben sind, wie ist er dann versichert
snd nachkommen noch beihilfeberechtigt, ich denke eher nicht,
und das Sozialamt wird keine 100% private Kasse zahlen vermute ich.
Ich hätte ihn gerne in der gesetzliche, die zahlen viel mehr als die debeka
dagmar
von
Ellert
am 01.07.2018, 14:43
Gibt es die Möglichkeit, dass einer von Euch freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt, Ellert beitragsfrei mitnimmt und wenn einer von Euch dann wieder in die private Krankenversicherung zurückgeht, Ellert in der gesetzlichen Krankenversicherung zu lassen?
Meine Kinder sind über den Vater gesetzlich familienversichert, beitragsfrei. Aber er ist auch selbst gesetzlich pflichtversichert
von
KKM
am 01.07.2018, 14:49
und Ellert war es nie...
das sind die berühmten Gesetzeslücken,
Kind Mittel hatte zwischen Schulende und erstem Verdienst keinen Kindergeldanspruch mehr und kam auch nicht in die Gesetzliche Kasse
die musste ich auch 100% privat versichern
dagmar
von
Ellert
am 01.07.2018, 15:46
Ich weiß, dass Ihr beide privat seid.
Die Frage ist, ob Dein Gatte über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Wenn nein, könntest Du freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, Anwartschaft für die Private nicht vergessen.
Du zahlst freiwillig 100 % für Dich und nimmst Ellert mit.
Irgendwann muss man doch auch bei behinderten Kindern aus der Versorgungspflicht raus sein. Dann lässt Du ihn in der gesetzlichen Krankenversicherung zurück und gehst wieder in die Private...
Keine Ahnung, ob das geht....
von
KKM
am 01.07.2018, 16:00
Ich habe mich noch nie wirklich damit beschäftigt.
Aber: Irgendwann müssen doch die Eltern auch für schwerstbehinderte Kinder aus der finanziellen Verantwortung raus sein....
Wenn das Kind sich dann nicht selbst versorgen kann, müsste doch die Allgemeinheit einspringen - also Sozialamt oder so??? Und wenn er nicht in die gesetzliche Versicherung kann, dann müsste das Sozialamt die private Kasse zahlen....
Es kann doch nicht sein, dass man mit 80 noch mit seiner Rente das 50jährige "Kind" finanzieren muss.... ODER???
Mein gesunder Menschenverstand grübelt....
von
KKM
am 01.07.2018, 17:43
allerdings weiss ich nicht ob das 100% PKV umfasst.
dagmar
von
Ellert
am 01.07.2018, 23:14
https://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung/krankenversicherung-pflegeversicherung.html
Das könnte die Antwort sein!!!!
Trini
von
Trini
am 02.07.2018, 14:35
Hallo,
Ist das evtl. eine Möglichkeit?
Sie sucht sich vorübergehend einen Sozialversicherungspflichtigen Job, mit Aufnahme in die gesetzliche KV, kündigt und kann dann weiter dort freiwillig gesetzlich versichert sein. Kostet ca. 150 Euro im Monat.
Oder gibt es evtl. sogar die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, wenn sie aus dem System der privaten Krankenversicherung fällt?
Sorry, falls ich völlig unpassend antworte, aber ich kenne mich mit privater Versicherung nicht aus.
LG luvi
von
luvi
am 25.06.2018, 22:36
Das geht leider nicht. Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt für das gesamte Studium. Auch wenn es durch eine Versicherungspflicht Beschäftigung (in dieser Zeit ist man dann gesetzlich versichert, danach wieder privat) unterbrochen wird.
von
Spatz
am 27.06.2018, 17:51