Hallo zusammen,
ich bin immer noch ratlos, möchte aber auch nichts Illegales machen, auch nicht aus Unwissenheit.
Meine Tochter (18) hat 2020 Abitur gemacht und wollte anschließend einen Freiwilligendienst im Ausland machen. Die Organisation hat einige Leute ausreisen lassen, sie konnte aber nicht ausreisen (war länderabhängig). Nun befindet sie sich bis zum 15. Februar noch ganz offiziell im Freiwilligendienst und hat diesen auch hier in Deutschland abgeleistet, wobei bei ihren Einsatzstellen ab November/ Dezember nicht mehr wirklich viel zu machen war und sie anfing sich zu langweilen.
Ab dem 15. Februar muss nun eine neue Lösung her, auch damit sie weiterhin kindergeldberechtigt ist.
Sie will ab Sommer 2021 entweder den verpassten Freiwilligendienst nachholen (Vertrag ab Juli 2021 ist unterschrieben) oder wenn das nicht geht, ein Studium beginnen.
Nun gibt es ja eine Überbrückungszeit vom 15. Februar bis zum 30 Mai. Das ist für einen weiteren Freiwilligendienst zu kurz (muss mindestens 6 Monate sein).
Dann hat man ihr geraten, sich studienplatzsuchend zu verhalten, sich für einen Studienplatz zu bewerben, für den sie ganz sicher aufgrund des NC eine Absage erhält. Das ist nun in die Hose gegangen, sie hat den Studienplatz bekommen. Sie wird ihn aber nicht antreten. Es ergibt auch gar keinen Sinn, jetzt bis Ende Juni ein Studium zu beginnen, zumal das Fach, welches sie studieren will, nur zum Wintersemester beginnt.
Was machen wir nun mit dem Kindergeld? Offiziell hat sich eine Bestätigung, dass das Kindergeld bis Ende August 2021 läuft. Ist es illegal, das vorzeitige Ende des Freiwilligendienstes nicht anzuzeigen? Bei der Kindergeldkasse gibt es keine Auskunft (hatten den Fall noch nicht).
von
Sabri
am 13.02.2021, 16:10
dass alle Änderungen anzuzeigen sind
da wäre es illegal es zu verschweigen.
Lass sie doch den Studienplatz annehmen und reicht die Studienbescheinigung ein
Was will sie denn sonst machen in der Lückenzeit ?
von
Ellert
am 13.02.2021, 19:16
Studium ist eh nur digital und der Semesterbeitrag ist zu verschmerzen.
Trini
von
Trini
am 13.02.2021, 19:57
Sie nimmt dann aber jemanden den Studienplatz weg.
von
Sabri
am 13.02.2021, 20:08
Wenn es ein wirklich begehrtes Feach ist, ist das natürlich ehrenhaft, den Platz nicht anzunehmen.
Dann soll sie sich für ein NCfreies Fach einschreiben, das ihren Interessen nahe kommt.
Trini
von
Trini
am 13.02.2021, 22:50
Die 4monatige Übergangsfrist zwischen bei Ausbildungsabschnitten sollte doch gerade reichen, wenn sie bis Februar und ab Juli jeweils den Vertrag hat. Das sind dann genau 4 Monate dazwischen.
von
kevome*
am 14.02.2021, 11:57
Es sind viereinhalb Monate (ab 16. Februar).
von
Sabri
am 14.02.2021, 12:08
Wenn sie irgendwo arbeitet und verdient wäre der Wegfall Kindergeld ja nicht schlimm, oder ?
dagmar
von
Ellert
am 14.02.2021, 13:02
Nein, der Wegfall des Kindergeldes wäre nicht schlimm. Es geht um die Krankenversicherung und die Beihilfe. Wenn sie jetzt ab 15. Februar kein Kindergeld mehr bekommt, was müsste ich dann machen wegen der Krankenversicherung und der Beihilfe?
von
Sabri
am 14.02.2021, 13:11
Steuerklasse 2 fällt ohne Kindergeld auch weg.
von
kevome*
am 14.02.2021, 13:32
guck mal hier: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-nach-schulabschluss
Es sind 4 KALENDERmonate und daher dürfte es egeal sein, ob es am 15. oder 28. endet
von
kevome*
am 14.02.2021, 13:33
wenn die Beihilfe wegfällt
das wäre bei uns auch gewesen und ich hätte sie 100% in die PKV geben müssen.
Bei uns wars ja dann chaotisch, Juni Abizeugnis, das musste ich einschicken, dann gabs erst wieder Kindergeld ( rückwirkend) als die Zusage Studienplatz innerhalb der 4 Monate kam, die waren ganz seltsam. In der Zeit hatten wir auch Arztrechnungen, die wiederrum wollten den Kindergeldbescheid haben, aber die tun sich bei so Vielem bei uns schwer....
Wenn sie das nur etwas interessiert würde ich sie das Semester das Ganze online studieren lassen, schadet doch nichts. Wenn es nur irgendwas ist was völlig uninteressant ist und super gesucht von Anderen wie halt Medizin etc überlegen.
Aber ich vermute dass bei Euch auch draufsteht dass Ihr jede Änderum mitteilen müsst, das ganz riesen Ärger geben wenn man estwas verschweigt...
dagmar
von
Ellert
am 14.02.2021, 14:25
Ich weiß.
Hab aber noch ein Kind (14).
von
Sabri
am 14.02.2021, 15:20
Danke, schau ich mir gleich an.
von
Sabri
am 14.02.2021, 15:20
Es ist etwas, was sie nie studiert hätte. Aber einen Studienplatz blockieren ist keine Option.
von
Sabri
am 14.02.2021, 15:23
Das andere Kind rettet aber nicht die Steuerklasse 2.
Sobald Kind 1 kein Kindergeld mehr bezieht und bei Dir gemeldet ist, ist die 2 weg....
von
KKM
am 14.02.2021, 15:54
aber wenn das Kind über 18 kein Kindergeld mehr bekommt und bei Dir gemeldet ist, entfällt die Steuerklasse. Da hilft dann auch kein jüngeres Kind, weil eine volljährige Person bei Dir gemeldet ist.
von
kevome*
am 14.02.2021, 17:24
Könnte sie sich arbeitslos melden?
Dann bekäme sie Kindergeld bis sie 21 ist (natürlich kein Arbeitslosengeld, hat ja nicht gearbeitet)
Dann spielen 4 oder 5 Monate keine Rolle.
von
KKM
am 14.02.2021, 14:01
Sie müsste das ja persönlich machen. Sie ist aber nicht da.
von
Sabri
am 14.02.2021, 15:21
Man kann sich aktuell sowieso nur online oder telefonisch arbeitslos melden.
von
kevome*
am 14.02.2021, 17:26
Ich habe gerade mit meiner Tochter telefoniert. Sie hatte sich schon beim Arbeitsamt als ausbildungssuchend gemeldet. Sie sagt, damit bekommt sie weiter Kindergeld. Mal sehen, ob das klappt. Den Studienplatz wird sie nicht nehmen, das wäre unfair.
von
Sabri
am 14.02.2021, 23:44
Sehr gut.
Soweit ich weiß, muss sie die Ausbildungssuche nachweisen.
Also sollte sie ein paar Bewerbungen schreiben.
Achtung Halbwissen:
Ich glaube gelesen zu haben, dass der Anspruch auch rückwirkend überprüft werden kann. Nicht, dass ihr die fehlenden Bewerbungen negativ ausgelegt werden....
Zum Recherchieren fehlt mir gerade die Zeit.....
von
KKM
am 15.02.2021, 07:16
Wir hatten ein ähnliches Problem. Unser Sohn hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet, Bewerbungen musste er aber nicht nachweisen. Er bekam von der Agentur nur ab und zu Stellenausschreibungen zugeschickt (bei uns ging es um ein duales Studium).
von
Salkinila
am 15.02.2021, 10:15
dagmar
von
Ellert
am 15.02.2021, 10:32
Das weiß ich nicht. Bei uns ging es um die Zeit zwischen Abitur und Beginn des FSJ. Die Zusage zum FSJ zählte dabei nicht, der Sohn musste sich arbeitssuchend melden.
von
Salkinila
am 15.02.2021, 16:39
Danke!
von
Sabri
am 15.02.2021, 22:28
Sie hat die Zusage ab Juli. Bis dahin hängt sie zumindest kindergeldtechnisch in der Luft.
Sie kann sich jetzt doch auf alles Mögliche bewerben. Sie sollte es nur nicht bekommen.
von
Sabri
am 15.02.2021, 22:32
Das hat sie ja noch in der Hand, ob sie die Stelle bekommt....
Wenn die Bewerbung mäßig ist und sie völlig unvorbereitet in's Vorstellungsgespräch geht.... desinteressiert wirkt...
Dann sollte doch die Absage kommen.
von
KKM
am 16.02.2021, 19:16