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Kindergeld

Thema: Kindergeld

Hallo zusammen, ich bin immer noch ratlos, möchte aber auch nichts Illegales machen, auch nicht aus Unwissenheit. Meine Tochter (18) hat 2020 Abitur gemacht und wollte anschließend einen Freiwilligendienst im Ausland machen. Die Organisation hat einige Leute ausreisen lassen, sie konnte aber nicht ausreisen (war länderabhängig). Nun befindet sie sich bis zum 15. Februar noch ganz offiziell im Freiwilligendienst und hat diesen auch hier in Deutschland abgeleistet, wobei bei ihren Einsatzstellen ab November/ Dezember nicht mehr wirklich viel zu machen war und sie anfing sich zu langweilen. Ab dem 15. Februar muss nun eine neue Lösung her, auch damit sie weiterhin kindergeldberechtigt ist. Sie will ab Sommer 2021 entweder den verpassten Freiwilligendienst nachholen (Vertrag ab Juli 2021 ist unterschrieben) oder wenn das nicht geht, ein Studium beginnen. Nun gibt es ja eine Überbrückungszeit vom 15. Februar bis zum 30 Mai. Das ist für einen weiteren Freiwilligendienst zu kurz (muss mindestens 6 Monate sein). Dann hat man ihr geraten, sich studienplatzsuchend zu verhalten, sich für einen Studienplatz zu bewerben, für den sie ganz sicher aufgrund des NC eine Absage erhält. Das ist nun in die Hose gegangen, sie hat den Studienplatz bekommen. Sie wird ihn aber nicht antreten. Es ergibt auch gar keinen Sinn, jetzt bis Ende Juni ein Studium zu beginnen, zumal das Fach, welches sie studieren will, nur zum Wintersemester beginnt. Was machen wir nun mit dem Kindergeld? Offiziell hat sich eine Bestätigung, dass das Kindergeld bis Ende August 2021 läuft. Ist es illegal, das vorzeitige Ende des Freiwilligendienstes nicht anzuzeigen? Bei der Kindergeldkasse gibt es keine Auskunft (hatten den Fall noch nicht).

von Sabri am 13.02.2021, 16:10



Antwort auf Beitrag von Sabri

dass alle Änderungen anzuzeigen sind da wäre es illegal es zu verschweigen. Lass sie doch den Studienplatz annehmen und reicht die Studienbescheinigung ein Was will sie denn sonst machen in der Lückenzeit ?

von Ellert am 13.02.2021, 19:16



Antwort auf Beitrag von Ellert

Studium ist eh nur digital und der Semesterbeitrag ist zu verschmerzen. Trini

von Trini am 13.02.2021, 19:57



Antwort auf Beitrag von Ellert

Sie nimmt dann aber jemanden den Studienplatz weg.

von Sabri am 13.02.2021, 20:08



Antwort auf Beitrag von Sabri

Wenn es ein wirklich begehrtes Feach ist, ist das natürlich ehrenhaft, den Platz nicht anzunehmen. Dann soll sie sich für ein NCfreies Fach einschreiben, das ihren Interessen nahe kommt. Trini

von Trini am 13.02.2021, 22:50



Antwort auf Beitrag von Sabri

Die 4monatige Übergangsfrist zwischen bei Ausbildungsabschnitten sollte doch gerade reichen, wenn sie bis Februar und ab Juli jeweils den Vertrag hat. Das sind dann genau 4 Monate dazwischen.

von kevome* am 14.02.2021, 11:57



Antwort auf Beitrag von kevome*

Es sind viereinhalb Monate (ab 16. Februar).

von Sabri am 14.02.2021, 12:08



Antwort auf Beitrag von Sabri

Wenn sie irgendwo arbeitet und verdient wäre der Wegfall Kindergeld ja nicht schlimm, oder ? dagmar

von Ellert am 14.02.2021, 13:02



Antwort auf Beitrag von Ellert

Nein, der Wegfall des Kindergeldes wäre nicht schlimm. Es geht um die Krankenversicherung und die Beihilfe. Wenn sie jetzt ab 15. Februar kein Kindergeld mehr bekommt, was müsste ich dann machen wegen der Krankenversicherung und der Beihilfe?

von Sabri am 14.02.2021, 13:11



Antwort auf Beitrag von Sabri

Steuerklasse 2 fällt ohne Kindergeld auch weg.

von kevome* am 14.02.2021, 13:32



Antwort auf Beitrag von Sabri

guck mal hier: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-nach-schulabschluss Es sind 4 KALENDERmonate und daher dürfte es egeal sein, ob es am 15. oder 28. endet

von kevome* am 14.02.2021, 13:33



Antwort auf Beitrag von Sabri

wenn die Beihilfe wegfällt das wäre bei uns auch gewesen und ich hätte sie 100% in die PKV geben müssen. Bei uns wars ja dann chaotisch, Juni Abizeugnis, das musste ich einschicken, dann gabs erst wieder Kindergeld ( rückwirkend) als die Zusage Studienplatz innerhalb der 4 Monate kam, die waren ganz seltsam. In der Zeit hatten wir auch Arztrechnungen, die wiederrum wollten den Kindergeldbescheid haben, aber die tun sich bei so Vielem bei uns schwer.... Wenn sie das nur etwas interessiert würde ich sie das Semester das Ganze online studieren lassen, schadet doch nichts. Wenn es nur irgendwas ist was völlig uninteressant ist und super gesucht von Anderen wie halt Medizin etc überlegen. Aber ich vermute dass bei Euch auch draufsteht dass Ihr jede Änderum mitteilen müsst, das ganz riesen Ärger geben wenn man estwas verschweigt... dagmar

von Ellert am 14.02.2021, 14:25



Antwort auf Beitrag von kevome*

Ich weiß. Hab aber noch ein Kind (14).

von Sabri am 14.02.2021, 15:20



Antwort auf Beitrag von kevome*

Danke, schau ich mir gleich an.

von Sabri am 14.02.2021, 15:20



Antwort auf Beitrag von Ellert

Es ist etwas, was sie nie studiert hätte. Aber einen Studienplatz blockieren ist keine Option.

von Sabri am 14.02.2021, 15:23



Antwort auf Beitrag von Sabri

Das andere Kind rettet aber nicht die Steuerklasse 2. Sobald Kind 1 kein Kindergeld mehr bezieht und bei Dir gemeldet ist, ist die 2 weg....

von KKM am 14.02.2021, 15:54



Antwort auf Beitrag von Sabri

aber wenn das Kind über 18 kein Kindergeld mehr bekommt und bei Dir gemeldet ist, entfällt die Steuerklasse. Da hilft dann auch kein jüngeres Kind, weil eine volljährige Person bei Dir gemeldet ist.

von kevome* am 14.02.2021, 17:24



Antwort auf Beitrag von Sabri

Könnte sie sich arbeitslos melden? Dann bekäme sie Kindergeld bis sie 21 ist (natürlich kein Arbeitslosengeld, hat ja nicht gearbeitet) Dann spielen 4 oder 5 Monate keine Rolle.

von KKM am 14.02.2021, 14:01



Antwort auf Beitrag von KKM

Sie müsste das ja persönlich machen. Sie ist aber nicht da.

von Sabri am 14.02.2021, 15:21



Antwort auf Beitrag von KKM

Man kann sich aktuell sowieso nur online oder telefonisch arbeitslos melden.

von kevome* am 14.02.2021, 17:26



Antwort auf Beitrag von kevome*

Ich habe gerade mit meiner Tochter telefoniert. Sie hatte sich schon beim Arbeitsamt als ausbildungssuchend gemeldet. Sie sagt, damit bekommt sie weiter Kindergeld. Mal sehen, ob das klappt. Den Studienplatz wird sie nicht nehmen, das wäre unfair.

von Sabri am 14.02.2021, 23:44



Antwort auf Beitrag von Sabri

Sehr gut. Soweit ich weiß, muss sie die Ausbildungssuche nachweisen. Also sollte sie ein paar Bewerbungen schreiben. Achtung Halbwissen: Ich glaube gelesen zu haben, dass der Anspruch auch rückwirkend überprüft werden kann. Nicht, dass ihr die fehlenden Bewerbungen negativ ausgelegt werden.... Zum Recherchieren fehlt mir gerade die Zeit.....

von KKM am 15.02.2021, 07:16



Antwort auf Beitrag von KKM

Wir hatten ein ähnliches Problem. Unser Sohn hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet, Bewerbungen musste er aber nicht nachweisen. Er bekam von der Agentur nur ab und zu Stellenausschreibungen zugeschickt (bei uns ging es um ein duales Studium).

von Salkinila am 15.02.2021, 10:15



Antwort auf Beitrag von Salkinila

dagmar

von Ellert am 15.02.2021, 10:32



Antwort auf Beitrag von Ellert

Das weiß ich nicht. Bei uns ging es um die Zeit zwischen Abitur und Beginn des FSJ. Die Zusage zum FSJ zählte dabei nicht, der Sohn musste sich arbeitssuchend melden.

von Salkinila am 15.02.2021, 16:39



Antwort auf Beitrag von KKM

Danke!

von Sabri am 15.02.2021, 22:28



Antwort auf Beitrag von Ellert

Sie hat die Zusage ab Juli. Bis dahin hängt sie zumindest kindergeldtechnisch in der Luft. Sie kann sich jetzt doch auf alles Mögliche bewerben. Sie sollte es nur nicht bekommen.

von Sabri am 15.02.2021, 22:32



Antwort auf Beitrag von Sabri

Das hat sie ja noch in der Hand, ob sie die Stelle bekommt.... Wenn die Bewerbung mäßig ist und sie völlig unvorbereitet in's Vorstellungsgespräch geht.... desinteressiert wirkt... Dann sollte doch die Absage kommen.

von KKM am 16.02.2021, 19:16