Über 18

Forum Über 18

Krankenversicherung Student

Thema: Krankenversicherung Student

Kind ist z. Zeit mit meinem Mann in der PKV. Das Studium beginnt zum 01.10., also bin ich davon ausgegangen, dass sie zum 01.10. in die GKV wechselt. Eine Krankenkasse hat sie bereits ausgewählt und als Termin auch den 01.10. angegeben. Was mich jetzt verwirrt ist ein Hinweis bei der AOK: "Die Versicherungspflicht beginnt mit dem 1. Semester, spätestens mit dem Tag der Einschreibung". Also würde die Versicherungspflicht ja früher als das 1. Semester beginnen, oder? Wenn die Einschreibung am 01.09. erfolgt ist, dann hätte ich die PKV schon kündigen müssen? Hilfe.....

von tabalugalilli am 08.09.2020, 07:34



Antwort auf Beitrag von tabalugalilli

Vor 20 Jahren galt , wenn das offizielle semester beginnt . Da aber zwischen Hochschulen FH-Uni oft ein Monat Unterschied liegt und viele Studenten da unversichert sein mussten , da der eine Monat ein Vermögen kostet... hat man wohl reagiert und ab Einschreibung geändert. Ich stand vor dem Problem , dazu damals in anderen Umständen ... was glaubst Du habe ich Rabatz gemacht , dass ich diesen Monat normal weiterversichert bleiben konnte. Im Zweifelsfall müsst ihr dann den Monat doppelt zahlen . Erkundige dich sofort direkt bei der Krankenkasse , die Deine Tochter ausgewählt hat. Zumindest ist sie ja nicht unversichert.

von reblaus am 08.09.2020, 13:43



Antwort auf Beitrag von tabalugalilli

Manche bekommen ihren Studienplatz ja auch später im Nachrückverfahren zugewiesen wenn das Semester schon angefangen hat. Denke da greift der Punkt spätestens ab Immatrikulation. Frag doch einfach mal bei der KK nach. Studentenausweis/Bescheinigung wird sicher auch erst ab 1.10. gelten unabhängig davon ob die Imma bereits im September war.

von lejaki am 09.09.2020, 12:17



Antwort auf Beitrag von tabalugalilli

Der hiesige Student ist in der PKV geblieben. Und ... er konnte sich überhaupt erst wirksam an einer staatlichen Uni einschreiben, als er den PKV-Status als unabänderbar (für die Zeit des gesamten Studiums) bei einer GKV erklärt hatte. Den Wisch brauchte er an Stelle der Versicherungsbestätigung. Trini

von Trini am 09.09.2020, 15:56



Antwort auf Beitrag von Trini

wir mussten die Versicherungsbescheinigung einreichen aber die ist ja noch aus Schülerzeiten und bisher antwortet meine PKV auchnicht aufaktuelle bBescheinigungsanfragen. Unsere wird auch ind er PKV bleiben, sie hat noch 6 Jahre - ich hoffe Ihr reicht die Zeit dagmar

von Ellert am 09.09.2020, 18:55



Antwort auf Beitrag von Trini

Ja, für die Einschreibung hat sie eine Bestätigung der GKV gebraucht. Die hatte sie auch, ein Datum steht da aber nicht drauf - nur "ist bei uns versichert". Beantragt hat sie die GKV zum 01.10. Wenn es jetzt trotzdem ab 01.09. ist, dann wäre sie vielleicht wirklich doppelt versichert. Ich warte jetzt mal ab ob die GKV den Beitrag ab 01.09. oder 01.10. abbucht. Die PKV möchte ich nicht vorher kündigen, da sie sonst keine AKV hat (aber im Ausland ist)…..

von tabalugalilli am 10.09.2020, 08:05