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Hmmm, Duales Studium

Thema: Hmmm, Duales Studium

Mein Sohn hat es endlich geschafft heute seinen Ausbildungsvertrag für sein Duales Studium zu unterschreiben. Es hieß im Vorfeld das die Studiengebühren übernommen werden. Junior rief mich gerade an und sagte das der Ausbildungsbetrieb das jetzt so ausgelegt hat, das die Firma meinem Sohn 350,--€ bezahlt und er dann davon die Studiengebühren bezahlen soll. Die betragen 340,-- €. Er kann von den 10 € weder zur Betrieb kommen und auch nicht die KK bezahlen. Ich hoffe das Junior das falsch verstanden hat. Das wäre dann ja eine billige Arbeitskraft. Hat jemand von Euch einen Dualen Studenten und kann mir berichten wie es bei Euren Kids so ist ?

von Pebbie am 14.09.2023, 10:10



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Duale Studenten sind normal krankenversichert - d.h. den Beitrag führt der AG vom Gehalt ab. Nur 350 Euro die gleichzeitig Studiengebühren sind, ist unüblich. Lass dir den Vertrag doch mal schicken, von deinem Sohn...

von Lena_1922 am 14.09.2023, 12:03



Antwort auf Beitrag von Pebbie

Aber das, was die Firma gesagt hat, machen sie doch auch? Sie bezahlen doch die Studiengebühren. Dazu gibt es beim dualen Studium ja auch noch ein Gehalt vom Ausbildungsbetrieb. Wie hoch ist das denn? Ich könnte mir schon vorstellen, dass es insgesamt nicht reicht, um alle Kosten wie zB Wohnung etc zu decken. Aber das geht ja nun fast allen Studenten,Azubis oder dualen Studenten so. Ich musste damals auch nebenbei jobben.Oder Bafög bzw Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Die KK zahlt aber der AG. Andere Leistungen wie Fahrtkosten zB muss man oft verhandeln, wenn nicht automatisch angeboten.

von suityourself am 14.09.2023, 17:18



Antwort auf Beitrag von Pebbie

Bei meinem Kind 2 wird 2mal jährlich der Betrag, der dem Semesterbeitrag entspricht, zusätzlich zum dualen Gehalt gezahlt.

von KKM am 14.09.2023, 18:59



Antwort auf Beitrag von Pebbie

huhu meine bekam die Kosten direkt an die Uni bezahlt, also nicht mit dem Umweg über sie. Krankenkasse wurde direkt abgeführt, damals gabs um die 650.- im Monat erstes Jahr, also KV-Pflichtig. Teilte sich imemr auf in die Semester und dann die Zeiten beim AG, normale Urlaubstage, also keine Semsterferien. Der AG bezahlt ja den Studenen wenn er für ihn arbeitet und auch wenn der an der Uni ist, also nicht arbeitet - die billige Arbeitskraft sehe ichd a nicht, die lernen, die arbeiten ja nicht voll Hast Du den Vertrag nicht gesehen ehe er ihn unterschrieben hat ? Wir hatten den zu Hause zur Prüfung

von Ellert am 14.09.2023, 19:13



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Meine Tochter hat dual studiert und war gesetzlich versichert, das lief über das Gehalt der Bank und den AG Anteil. Die Studiengebühren für die Klasse- die ganze klasse war bei der gleichen Bank- hat auch die Bank gezahlt.

von Benedikte am 14.09.2023, 19:59



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Genau so war es bei meinem Sohn auch.. stand alles im Vertrag. Es kam dann zwar alles anders-

von Sommerzeit2010 am 15.09.2023, 13:01



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Ich habe eben versucht mir mit einem neuen Brotmesser den Daumen abzusäbeln.... Ich danke aber schon einmal für Eure Antworten. Viele Grüße Pebbie

von Pebbie am 14.09.2023, 20:44



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das könnte hier auch so gehen wir sind alle total "dappig"

von Ellert am 15.09.2023, 08:08



Antwort auf Beitrag von Pebbie

….. gab es seitens des AG diverse Vorkurse. Dort wurde das Prozedere erklärt. Außerdem gibt es diverse eMails wo darauf hingewiesen wird, wie mit Rechnungen von Dritten verfahren werden soll. Hier übernimmt der AG alle Kosten rund um das Studium. Einfach den Beleg einreichen, reicht per eMail. KK führt der AG ab, denn die dualen Studenten bekommen ja ein Gehalt. Näheres dazu steht auch auf der Studienvereinbarung mit der Hochschule. Auch auf der Seite der Hochschule steht zum Prozedere etwas geschrieben. Mein Sohn muss nichts selber bezahlen. Studiengebühren werden direkt mit dem AG und der Hochschule verrechnet. Das Semesterticket kann beim AG eingereicht werden, ebenso Kosten für Stifte, Blöcke etc. Für das aktuelle Vorpraktikum bekommt das Kind ein Gehalt. Außerdem gibt es für alle Azubis und Studenten eine erreichbare Kollegin in der Personalabteilung als Ansprechpartnerin. Die sind „perDu“ um hier die Hemmschwelle bei Problemen zu erleichtern.

von Caot am 15.09.2023, 08:10



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Meine Tochter hat das ganz normale Azubi-Gehalt für ihren Lehrberuf bekommen (im ersten Lehrjahr rund 1000€ brutto, genau weiß ich es nicht mehr). Darüber hinaus hat der Arbeitgeber alle Studiengebühren übernommen und sogar noch Zuschüsse zu den Lehrmaterialien gezahlt. Ist allerdings ein großer, tarifgebundener Konzern.

von Silvia3 am 15.09.2023, 09:58



Antwort auf Beitrag von Silvia3

Und vom Azubi-Gehalt wurden ganz normal Sozialabgaben, inkl. Krankenkasse einbehalten. Ich denke (und hoffe), dein Sohn hat das falsch verstanden. Aber hat dein Sohn denn den Vertrag nicht vorher zugeschickt bekommen und gründlich geprüft bzw. mit den Eltern besprochen? So etwas unterschreibt man doch nicht mal eben im Vorbeigehen.

von Silvia3 am 15.09.2023, 10:03



Antwort auf Beitrag von Silvia3

WAr bei meiner Tochter auch so.

von Jayjay am 16.09.2023, 09:49



Antwort auf Beitrag von Pebbie

Ich arbeite im Personalbereich und kenne unterschiedliche Konstellationen. Aktuell haben wir einen Studenten an einer privaten Uni (praxisorientierten Studium, 50% Theorie, 50% Praxis). Der Arbeitgeber zahlt die Studiengebühren und kann - muss aber nicht - zusätzlich noch eine Vergütung zahlen. In dem Fall wird tatsächlich kein zusätzliches Gehalt gezahlt, es wird also nur das Studium gezahlt und das Praxiswissen vermittelt. Also: so einen Fall gibt es auch . Das steht allerdings auch so im Vertrag. Der Student hat dafür keine Kosten für das Studium, allerdings auch kein Extrageld. Viele Grüße

von 19Lily87 am 17.09.2023, 10:37



Antwort auf Beitrag von Pebbie

Hallo Pebbie, ich bin Ausbilderin in unserem Unternehmen und betreue in dieser Funktion auch die Dualen Studenten. Ich glaube Dein Sohn hat etwas falsch verstanden. Bei einem dualen Studium gibt es einen Arbeitsvertrag, hier in Ba-Wü ist das ein Standardvertrag der DHBW. In diesem wird das monatliche Gehalt festgelegt. Im 1. Studienjahr sind das normalerweise zwischen 1100 - 1500 EUR, auch während der Theoriephase an der DHBW. Bei der Zulassung unseres Unternehmens mussten wir das Gehalt offenlegen, da dieses eine von der DHBW festgelegte Untergrenze nicht unterschreiten darf. Die 350 EUR ist die Jahresgebühr der DHBW. Diese wird normalerweise auch vom Unternehmen getragen. Bei uns treten die Studenten in Vorleistung und die Gebühr wird mit dem nächsten Gehalt von uns ausgezahlt. LG

von Zwerg1511 am 17.09.2023, 12:38



Antwort auf Beitrag von Pebbie

Mein Sohn ist über den Arbeitgeber krankenversichert, er bekommt Gehalt, auch in den Monaten, in denen er die Uni besucht. Wenn er im Betrieb ist, bekommt er das Doppelte. Da das erste Gehalt erst Ende des Monats kommt, braucht er natürlich erstmal Geld für Studiengebühren, Miete, Kaution, Lebensunterhalt. Ist doch schon mal gut, das die Gebühr erstattet wurde. Falls er noch nicht angefangen hat, würde ich mal die KK anrufen. Mein Sohn musste im Vorfeld einige Bescheinigungen vom Arbeitgeber hochladen. Die Miete für sein Apartment zahle ich sowieso.

von Cata am 20.09.2023, 13:16