das hat mir jetzt keine ruhe gelassen... anscheinend bin ich da wirklich verkehrt... hier, das hab ich bzw ich hab ne Umfrage in einem anderen Forum gestartet und ein Forumsmitglied hat das gepostet: Hallo Peeka, *g* das habe ich auf die Schnelle gefunden: Immer wieder fragen Eltern oder Gartenbesitzer, wie weit rein rechtlich der Eigentümer eines Gewässers für dessen Sicherung zuständig ist. Die Frage nach der Haftung des Grundstückseigentümers bei Ertrinkungsunfällen kann nur im Einzelfall beantwortet werden. Hierbei ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes zwischen der Aufsichtspflicht der Eltern und der Verkehrssicherungspflicht des Grundstückbesitzers abzuwägen. Außerdem sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und der Unfallhergang einzubeziehen. Stammt von dieser Seite: http://www.kindersicherheit.de/html/ertrinken.html LG Peeka