Frage: @peekaboo

Habe Deine Antwort jetzt erst gelesen. Ich "bestehe" ja gar nicht auf die von mir vorgeschlagenen Zeiten, war lediglich meine Vorstellung - aber eben auf Teilzeit in Elternzeit. In unserer Firma sind auch weitere in TZ beschäftigt und Leute, die erwachsene Kinder haben, aber zum Bsp. auch nur 30 Stunden arbeiten. Danke wg. dem Tip "Rechtsschutz" - bin in der Gewerkschaft -. LG Danie

Mitglied inaktiv - 22.09.2009, 15:32



Antwort auf: @peekaboo

Es ist eigentlich "bescheuert" finde ich. Der AG muß bei bestimmten Bedingungen TZ anbieten, aber nicht zu den von Dir gewünschten Zeiten. Wenn ich mir also als AG keinen "Rechtsstreit" auferlegen lassen möchte, stimme ich der TZ zu "unmöglichen" Zeiten zu und ich bin fein raus, sogar ohne Abfindung. Klar, soltle man eine für beide gütliche Einigung finden Viel Glück LG Peeka

Mitglied inaktiv - 22.09.2009, 15:47



Antwort auf: @peekaboo

Ja, da stimme ich Dir absolut zu. Jedenfalls werde ich nicht kampflos aufgeben, bin schließlich im 16. Jahr dort beschäftigt - AZ 7.30-15.30 + Fr. - 15.00 Uhr und jetzt will er das ich am Besten später anfange und bis 17.45 oder 18.00 Uhr arbeite. Aufhebungsvertrag ist die letzte Lösung - aber auch nur, wenn alle Voraussetzungen stimmen - bei meinem Alter (werde in knapp 3 Wochen 43 Jahre) ist es ja auch nicht so einfach eine neue Stelle zu "finden". LG und danke für Deine aufmunternden Worte und Deine Daumen! Danie

Mitglied inaktiv - 22.09.2009, 20:20



Antwort auf: @peekaboo

Hi! Ist da nicht noch ein großer Unterschied, ob es sich um Teilzeit IN oder NACH der Elternzeit handelt? Klar, NACH der Elternzeit hat man unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Aber WÄHREND der Elternzeit, gibt es da überhaupt einen Anspruch?? Ich geb zu, ich hab keine Ahnung! Aber interessieren würd es mich. Wenn da also jemand einen Link oder ähnliches für mich hat: immer her damit! Grüßle, dieElle

Mitglied inaktiv - 23.09.2009, 09:45



Antwort auf: @peekaboo

Ich kenne das allerdings auch nur so, dass man einen Anspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit hat, wenn der Betrieb gewisse Vorraussetzungen erfüllt. In der Elternzeit allerdings kommt es auf den Arbeitgeber an. Wobei ich das Glück hatte, auch in der Elternzeit 7 Std/Woche arbeiten gehen zu können.

Mitglied inaktiv - 23.09.2009, 13:07