Hallo, ich habe noch eine Frage zur Teilzeitarbeit: Mein Arbeitgeber weiß noch nicht, ob ich nach der Elternzeit Teilzeit bei ihm arbeiten kann. Es gibt doch dieses Teilzeit- und Befristungsgesetz... Da heißt es: "Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt." Welche Personen zählen denn zu dieser Zahl dazu? Azubis nicht, das ist klar; Wie ist es mit Außendienstlern? Zählen die dazu? Und wie ist es mit Innendienstmitarbeitern, die einer anderen Division der Firma angehören? Vielen Dank! Schöne Grüße Conny Eimler
Mitglied inaktiv - 20.01.2009, 11:47