Frage: ?

Habe in der Insolvenz geheiratet ich gehe arbeiten. Meine Frau auch jetzt ist sie im 8 Monat schwanger und wird wen das Kind da ist erst mal min die nächsten 2 jahre nicht mehr arbeiten. Und somit hat sie kein festes Einkommen mehr und ich muss alles zahlen für sie und das Kind. Meine Frage ist wird das angerechnet da ich ja dan 3 Personen ernähren muss. Der freibetrag ist ja im Moment nur auf mich bezogen. Kann ja schlechte mit 1000 Euro im Monat wo schon 700 Euro die Miete der Wohnung kostet eine Familie ernähren

von Guten Tag am 26.01.2016, 14:00



Antwort auf: ?

Ist beantwortet - obwohl es nicht wirklich hier zum Thema passt.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2016



Antwort auf: ?

Hallo, dann muss deine Frau halt arbeiten, wenn ihr EG ausgelaufen ist. Das Daheimbleiben muss man sich leisten können und ich gehe davon aus, dass die Privatinsolvenz vorrangig ist (ich hoffe es zumindest, alles andere wäre für mich als Laie in der Juristerei unverständlich)...

von malini am 26.01.2016, 15:55



Antwort auf: ?

Deine Frau muss keine 2 Jahre daheim bleiben. Spätestens mit dem 1ten Geburtstag des Kindes besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Sei es KiTa, Krippe, KiGa oder Tagesmutter. Und solange würde es ja auch Elterngeld geben - was die Familienkasse etwas aufstockt. Ich setze mal voraus das deine Frau bisher arbeiten war und nicht nur den Mindestsatz von 300 € bekommt. Wenn sie meint auch im zweiten Jahr daheim komplett bleiben zu müssen, ohne das sie Einkommen hat, müsst ihr halt eine Lösung finden. Evtl heißt das für dich auch ein zusätzlichen Job neben dem Vollzeitjob wenn es richtig blöde kommt. Ansonsten kann es halt passieren, das am Ende der Richter feststellt, Du hast nicht ausreichend dafür getan um einen Teil der Schulden zu begleichen und er erklärt alles für gescheitert.Kann passieren, muss nicht, also unbedingt im Vorfeld abklären. Und, eine weitere Option wäre ja auch, deine Frau bleibt 1 Jahr daheim, nimmt aber 2 oder gar 3 Jahre Elternzeit, bekommt im ersten Jahr Elterngeld und geht im 2ten und 3te Jahr dann innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten. So muss sie nicht gleich wieder Vollzeit machen, ihr habt aber ihr zusätzliches Einkommen.

Mitglied inaktiv - 26.01.2016, 16:43



Antwort auf: ?

Noch einmal: das hat nichts mit Familienrecht zu tun. Frag den Insolvenzverwalter / Betreuer. Das Kind wird sicherlich reingerechnet. Die Frau nicht. Mal hart gesagt, sorry. Was können Deine Gläubiger dafür wenn Du jemanden schwängerst ? Das Kind nix. Die Gläubiger auch nicht, die verlieren eh schon durch die Insolvenz. Deine Frau ist sozusagen auch Gläubigerin. Warum sollte ihr mehr zustehen als den anderen ? 2 Jahre Zuhause könnt ihr Euch nicht leisten.

von Sternenschnuppe am 26.01.2016, 18:03