Die Erste wurde desöfteren mit ähnlichen Gegebenheiten beantwortet, ich möchte nur nochmal für meinen Fall ganz sicher gehen: Habe eine 3 Jahre alte Tochter aus einer früheren Beziehung, keine Ehe und habe alleiniges Sorgerecht und sie trägt auch meinen Nachnamen; der Erzeuger will keinen Kontakt, zahlt aber Unterhalt. Nun habe ich einen neuen Partner und möchte diesen heiraten. Werde seinen Nachnamen annehmen. Kann meine Tochter dann auch unseren Nachnamen bekommen? Muss der Erzeuger meiner Tochter hierzu gefragt werden ? Verliere ich bzw. meine Tochter dann auch Unterhaltsansprüche, also muss der Erzeuger dann keinen Unterhalt mehr für die Tochter bezahlen? Oder ist dies nur der Fall, wenn mein "dann- Mann" die Kleine adoptiert? Muss er ja aber nicht oder? Hat mit dem Nachnamen ja nichts zu tun oder? Und die zweite Frage: Habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.01.2007 auf 400 € - Basis, dieser wird nach diesem Datum wahrscheinlich in einen Unbefristeten übergehen. Hat es einen Vorteil für mich, wenn ich eine eventuell bald bestehende Schwangerschaft bis nach Ablauf dieses Datums für mich behalte und danach erst mitteile? Kann mir nicht vorstellen, ob, dass und was man bei einem 400€- Job bekommt, wenn man nach der Geburt die Elternzeit in Anspruch nimmt? Ich jobbe ja nur ab und zu abends ein bisschen... Danke und MfG
Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 23:42