Frage: Zwei wirklich wichtige Fragen!

Die Erste wurde desöfteren mit ähnlichen Gegebenheiten beantwortet, ich möchte nur nochmal für meinen Fall ganz sicher gehen: Habe eine 3 Jahre alte Tochter aus einer früheren Beziehung, keine Ehe und habe alleiniges Sorgerecht und sie trägt auch meinen Nachnamen; der Erzeuger will keinen Kontakt, zahlt aber Unterhalt. Nun habe ich einen neuen Partner und möchte diesen heiraten. Werde seinen Nachnamen annehmen. Kann meine Tochter dann auch unseren Nachnamen bekommen? Muss der Erzeuger meiner Tochter hierzu gefragt werden ? Verliere ich bzw. meine Tochter dann auch Unterhaltsansprüche, also muss der Erzeuger dann keinen Unterhalt mehr für die Tochter bezahlen? Oder ist dies nur der Fall, wenn mein "dann- Mann" die Kleine adoptiert? Muss er ja aber nicht oder? Hat mit dem Nachnamen ja nichts zu tun oder? Und die zweite Frage: Habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.01.2007 auf 400 € - Basis, dieser wird nach diesem Datum wahrscheinlich in einen Unbefristeten übergehen. Hat es einen Vorteil für mich, wenn ich eine eventuell bald bestehende Schwangerschaft bis nach Ablauf dieses Datums für mich behalte und danach erst mitteile? Kann mir nicht vorstellen, ob, dass und was man bei einem 400€- Job bekommt, wenn man nach der Geburt die Elternzeit in Anspruch nimmt? Ich jobbe ja nur ab und zu abends ein bisschen... Danke und MfG

Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 23:42



Antwort auf: Zwei wirklich wichtige Fragen!

Hallo, 1.Grds. muss er der Einbenennung zustimmen 2. Besser erst den Mund halten-Sie haben alle Rechte wie bei einem normalen Vertrag! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2006



Antwort auf: Zwei wirklich wichtige Fragen!

Hallo, also wenn deine Tochter den Nachnamen haben will wie dein zukünftiger, muß der Vater deiner Tochter dem zustimmen. Den Unterhalt für deine Tochter muß der Vater weiter zahlen, es sei denn sie wird adoptiert. Gruß Pamela

Mitglied inaktiv - 28.09.2006, 09:28



Antwort auf: Zwei wirklich wichtige Fragen!

Ich teile mit dem Erzeuger aber doch kein Sorgerecht! Habe schon seit über 2 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm... muss das dann schriftlich sein? Was, wenn er sich nicht dazu äussert?

Mitglied inaktiv - 28.09.2006, 09:40



Antwort auf: Zwei wirklich wichtige Fragen!

... war es GENAU so. Als ich geheiratet habe, hat meine Tochter den neuen Namen auch bekommen - OHNE - das ich den Vater fragen mußte. Ich hatte auch vorher alleiniges Sorgerecht, war nicht verheiratet. Liebe Grüße Romy

Mitglied inaktiv - 28.09.2006, 10:08