Hallo, ich bin Zahntechnikerin und bin schwanger. Nun habe ich gehört, dass ein Gesetz geben soll, mit dem man Anspruch auf Beurlaubung während der Schwangerschaft hat. Weil ja als Zahntechniker mit den Dämpfen, Staub, Lärm u.s.w zutun hat. Ich bitte Sie um Ihren Antwort, was man dafür braucht und wo man sich wenden soll. Danke
Mitglied inaktiv - 28.12.2003, 22:49
Antwort auf:
Zahntechnik
Hallo,
zum einen gilt das MuSchG, darin sind Beschäftigungsverbote geregelt. Zum anderen muss der Frauenarzt individuell entscheiden, ob ein Beschäftigungsverbot auszusprechen ist.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.12.2003
Antwort auf:
Zahntechnik
Grundsätzlich ist für solche Fragen immer das zuständige Aufsichtsamt / -behörde (oft: Gewerbeaufsichtsamt) zuständig.
Das Amt, dem der AG umgehend nach bekannt werden die SS melden muß!
Alles Gute
Désirée
IANAL!
Mitglied inaktiv - 29.12.2003, 00:12